Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Dozent nicht akzeptiert
Hallo ihr Lieben, ich habe mir gestern einen Nerv im Arm geklemmt, diesen kann ich nun wegen starken Taubheitsgefühls kaum bewegen und erst recht nicht zum Arbeiten benutzen. Der Arzt hat mir eine Bescheinigung vom 15.8 - 23.8 ausgestellt. Am 22.8 ist Abgabedatum für eine Hausarbeit, für die ich nun wegen Arbeitsunfähigkeit um Fristverlängerung gebeten habe. Der Dozent weigert sich jedoch mir diese zu gewähren. Darf er das?
4 Antworten
Wie lang hättest du Zeit gehabt für die Hausarbeit? Was hast du dem Dozenten denn gebracht? Ein Attest aus dem hervorgeht, weshalb du die Arbeit nicht schreiben kannst oder einfach eine Kopie der AU?
In letzterem Fall kann ich den Dozenten verstehen, das hätte ich auch nicht akzeptiert.
Eben weil auf der AU keine Diagnose steht, sagt sie nichts darüber aus ob du fähig bist diese (Prüfungs?)Leistung zu erbringen. Ein Muskelfaserriss im Bein hätte dir ebenfalls eine Krankschreibung eingebracht aber deine Fähigkeit eine Hausarbeit zu schreiben nicht wirklich beeinflusst.
Anhand einer einfachen AU ohne Diagnose kann ein Hochschullehrer nicht abschätzen ob du in der Lage warst die Leistung zu erbringen oder nicht. Daher kann er so etwas auch nicht akzeptieren. Aus einem Attest muss daher hervorgehen, warum du nicht in der Lage bist, die geforderte Leistung zu liefern.
die Art der Krankheit geht nun wirklich niemanden etwas an, egal ob Arbeitgeber oder Arzt. Wenn ein Arzt dich krankschreibt, dann in der Regel, weil du arbeitsunfähig bist. Und ein Muskelfaserriss im Bein kann deine Leistungsfähigkeit sehr wohl einschränken, da du durch die Schmerzen nicht deine volle Konzentration für deine Tätigkeit aufbringen könntest.
Es geht hier aber nicht um den Arbeitgeber sondern um die Hochschule und Prüfungs- bzw. Leistungsunfähigkeit im Sinne des Hochschulrechts ist etwas ganz anderes als Arbeitsunfähigkeit.
Der Muskelfaserriss war nicht von ungefähr gewählt. Einer meiner Kommilitonen hat sich einen solchen zugezogen und wurde trotz 6 wöchiger AU eben nicht von den Prüfungen befreit. Die praktischen Leistungen konnte er "absitzen", musste aber anwesend sein, die schriftlichen Leistungen mussten trotzdem alle erbracht werden.
Wie ich meine Diplomarbeit geschrieben habe, hat das Prüfungsamt jeden gelben Zettel ohne mit der Wimper zu zucken akzeptiert und die Bearbeitungszeit hat sich dementsprechend verlängert.
Hier - in Bayern - ist das anscheinend anders. Da steht in der Prüfungsordnung, dass Prüfungsunfähigkeit nicht vom Arzt sondern ausschließlich vom Prüfungsausschuss festgestellt werden kann. Und dafür braucht es ein ausformuliertes Attest mit den vorliegenden Symptomen.
Hi, nein, das darf er nicht, er zweifelt das Attest an. Vermutlich liegt es an dem Datum der Krankschreibung, die einen Tag nach Abgabetermin ausgstellt ist. Das kommt ihm nicht geheuer vor. Aber was hat er davon, wenn er deine Arbeit etwas später beurteilt? Du kannst zum Prüfungsamt gehen und nachfragen oder zum Dekan des Fachbereichs. Ich habe das noch nie erlebt, das ein Dozent sich so verhalten hat. Was auch immer passiert, deine Arbeit wird er dann entsprechend beurteilen. Such dir zum kommenden Semester einen anderen Dozenten.
Lass dich vom Arzt noch einmal untersuchen, vielleicht verlängert er die Krankschreibung noch, wenn du ihm schilderst, dass du für die anstehende Hausarbeit den Arm noch immer nicht benutzen kannst.
Vielen Dank, so dachte ich mir das auch. Ich hab mir das ja auch echt nicht ausgesucht, es ist wirklich ein Zufall, und sicher keiner der mir Vergnügen bereitet. Werde mich mal ans Prüfungsamt wenden.
Das ja wohl ein Witz. In erster linie ist wichtig, ob Dein Arbeitgeber das akzeptiert. Wenn dem so ist, bist Du soweit auf der Sicheren Seite. Du solltest wegen Deines Dozenten, mit der Direktion Deiner Berufsschule (nehme ich an) reden.
Es geht um eine Universität. Danke für die Antwort.
Schau doch mal in die Studienrichtlinien. Dort sollte alles zum Thema Krankheit geregelt sein.
Das ist interessant, wieso genau hättest du das nicht akzeptiert? Soweit ich weiß geht die genaue Diagnose keinen was an, arbeitsunfähig ist eben arbeitsunfähig. Attest würde ich natürlich auch trotzdem einreichen wenn das denn Sinn macht.