arbeitsrecht; kürzung der Stunden
Hallo
Ich bin seit Nov 2010 als eine unbefristete Vollzeitkraft in Verkauf eingestellt Durch meine Krankheit (Anorexie) will mir der Arbeitnehmer ein Ultimatum stellen, Die Kranheit zu bekämpfen oder sie werden meine Stunden kürzen.
Dazu möchte ich auch sagen, dass ich meine Arbeit gut ausführe, pünktlich bin und keine Abmahnung bezüglich meiner Arbeit bekommen habe.
Ich werde mich demnächst in eine Klinik begehen, um dieses Problem zu bekämpfen, allerdings möchte ich auch wissen, ob mein Arbeitgeber ohne meine Zustimmung, diesen Vertrag ändern kann, was auch automatisch dazu führt, dass mein Gehalt sich auch automatisch verringert, von dem ich natürlich abgängig bin.
für Ihre Antworten, wäre ich sehr Dankbar
4 Antworten
Eine Kürzung der Arbeitszeit, was ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist, ist nur durch Änderungskündigung (oder Kurzarbeit) möglich die du natürlich ablehnen kannst und darüber auch Klage einreichen kannst.
Je nach dem wie stark deine Magersucht ausgeprägt ist und was für eine Geschäft das ist, könnte hier auch eine personenbedingte Kündigung im Raum stehen. Bei gehobener Kundschaft und angepeilte Klientel ist so eine Verkäuferin u.U. nicht tragbar für so einen Betrieb. Schon die Tatsache eines Klinikaufenthalts - der hier mal nicht eben nur ein paar Tage dauert - kann Anlass für eine Kündigung sein, gegen die du nur schwerlich ankommen wirst.
Vielen Dank für all diese Antworten. Ich bin bereit mich um mein Gesundheitszustand zu kümmern, welches mein Arbeitgeber wilkommen heisst. Er stellt mir nur ein Ultimatum- bis zum Sommer Ergebnisse sehen zu können, ansonsten werden sie halt meine Stunden kürzen.
Einfach Stunden kürzen geht nicht. Du hast einen geltenden Arbeitsvertrag den der AG nicht einseitig ändern kann.
Dein AG kann Dir eine Änderungskündigung geben. Dieser musst Du aber nicht zustimmen. Du hast folgende Möglichkeiten:
- Du nimmst sie an, hast dann aber weniger Stunden.
2- Du lehnst ab und bist Deinen Job los. Du musst dann zum Arbeitsgericht und die Änderungskündigung einklagen.
- Du nimmst unter Vorbehalt an. Da kannst Du erst einmal zu den geänderten Bedingungen arbeiten und musst die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen. Vorteil, Du hast Deinen Job noch und wenn das Gericht Dir Recht gibt, gelten die alten Vertragsbedingungen.
Wichtig ist, dass Du bei Punkt 2 und 3 innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichst. Das geht erst einmal ohne Anwalt und Kosten bei der Rechtsantragstelle. Da wird auch bei der Formulierung der Klage geholfen.
Wenn es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, solltest Du Dich an diesen wenden.
Gute Besserung.
Dein Arbeitgeber könnte dir, wenn du nichts dagegen tust (das ist wichtig), kündigen. Da ist Stunden kürzen noch das geringere Übel.
Ohne deine Zustimmung nicht! Einseitige Vertragsänderungen gibt es arbeitsrechtlicht nicht. Er könnte nur einen Änderungsvertrag anbieten (oder eine Kündigung aussprechen).