Nach 6 wochen Krankheit in Urlaub?
Hallo Mein Onkel hat vor 6 wochen ein dauerhaftes Taubheitsgefühl an den Händen verspürrt. Als er beim Arzt war bekam er die Diagnose MS. Da er Polsterer von Autositzen ist, und ohne Gefühl in den Fingern nicht arbeiten kann, war er jetzt 6 wochen Krank geschrieben. Nun steht bei ihm nächste Woche sein lang geplanter 3 Wochen Urlaub mit der Familie an, bei dem er nach Italien fliegen möchte.
Als er seinen Arbeitgeber informiert hat das er MS hat und so nicht arbeiten kann haben diese daraufhin gesagt das es nicht möglich sei nach 6 wochen krank direkt in den Urlaub zu fliegen trotz Betriebsferien?! Er will ja sogar arbeiten aber es geht eben nicht und da ihn die Diagnose MS sowieso schon fertig macht wäre ein Urlaub genau das richtige für ihn um mal auf andere Gedanken zu kommen :/
Am Dienstag hat er ein Termin bei der Arbeit.
Kennt sich jmd aus es gibt doch kein Gesetz das so etwas verbietet oder?
Danke
4 Antworten
Nein, es gibt kein Gesetz das das verbietet. Im Gegenteil, es gibt ein Gesetz das einmal genehmigten Urlaub erlaubt, selbst wenn der AN vorher arbeitsunfähig war.
Arbeitsrechtkommentar Peter Wedde, Bundesurlaubsgesetz § 7:
"Die Gewährung des Urlaubs erfolgt durch Erklärung des AG. Der AG stellt den AN für einen bestimmten Zeitraum von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung frei (Freistellungserklärung). Urlaub kann nicht unter Vorbehalt gewährt werden, eine eimal abgegebene Freistellungserklärung nicht rückgängig gemacht werden (BAG 16.3.1999 - AZR 428/98).
Der AG ist grundsätzlich an seine Freistellungserklärung gebunden. Ein Widerruf der Freistellungserklärung vor Urlaubsantritt oder gar ein Rückruf aus dem Urlaub ist unzulässig."
Wenn der AG Deinem Onkel den Urlaub genehmigt hat, darf dieser den Urlaub auch antreten. Es gibt nur ganz wenige Gründe, einen einmal genehmigten Urlaub nicht zu gewähren. Da müsste aber die Firma am Rande des Bankrotts stehen wenn dieser AN nicht anwesend wäre oder z.B. ein überlebenswichtiger Auftrag nicht zustande kommen. Da die Firma sowieso Betriebsferien hat, wird so ein Grund wohl nicht vorliegen.
Wenn es betrieblich begründet sein sollte, dann könnte man es wirklich verweigern. Der Urlaubsanspruch bleibt in jedem Fall bestehen. Wenn er nicht arbeiten kann, dann muss er sich krankschreiben lassen.
Wenn er schon sechs Wochen AU hinter sich hat, dann ist die "Zahlungspflicht" des AG ja erst einmal erledigt und wenn er - so habe ich das verstanden - weiterhin AU geschrieben ist, dann sollte er sich an die Krankenkasse wenden, denn nach sechs Wochen muss die ihm Krankengeld zahlen und die muss dann auch entscheiden, ob er jetzt in den Urlaub fahren darf.
Sollte dein Onkel den Urlaub bereits vor seiner Krankheit vom Arbeitgeber genehmigt bekommen haben, kann ihm nicht verboten werden, diesen zu nehmen. Der Arbeitgeber darf jetzt nicht einseitig den Urlaub für diesen Zeitraum streichen. Genehmigt bleibt genehmigt.
Immer wieder hört man davon, dass zwischen Krankenstand und Urlaubsbeginn mindestens 1 Arbeitstag liegen muss. Das stimmt aber nicht. Könnte noch ein Gerücht von vor zig Jahren sein, als das noch üblich war.
Wie kommt der Arbeitgeber überhaupt auf die Idee, wenn schon Betriebsferien sind, deinen Onkel vom Urlaub machen zurück zu halten?