Arbeitsrecht: Darf Arbeitgeber gelöschte Emails seiner Angestellten wieder herstellen?
Ich verlasse das Unternehmen und habe an meinem letzten Arbeitstag im Outlook mein gesamtes Postfach auf Standard zurückgesetzt, alle selbst angelegten Unterordner sowie sämtliche Emails und private Kontakte gelöscht und auch den Ordner gelöschte Elemente(Papierkorb) geleert. Es kam beim Ordner gelöschte Elemente die Frage: Wollen Sie diese Emails endgültig löschen? und ich habe den Button JA angeklickt. Mein gesamtes Postfach war also leer, hatte keinen Inhalt. Kann mein Arbeitgeber trotzdem diese gelöschten Emails wieder herstellen und darf er das überhaupt?
4 Antworten
da Deine Geschaeftsemail NICHT Dein privates Eigentum sind, haben da keinerlei privaten Emails und Kontakte etwas drauf verloren. Ja, im Normalfall koennen diese Emails wieder hergestellt werden und der Arbeitsgeber hat auch ein Recht drauf. Denn die Emails in diesem Account sollten ja mit Deiner Arbeit zu tun haben und es koennte somit sein, dass da etwas wichtiges dabei war. Also wiege Dich lieber nicht in Sicherheit, nur weil Du die Mails auf Deinem Outlook geloescht hast.
Es kommt drauf an.
Wurde dir die private Nutzung explizit untersagt, darf er das, da deine Emails dann nur unter das Telemediengesetz fallen. Hat er das erlaubt, fallen sie unter BDSG, er darf also gar keinen Zugriff darauf haben.
Abgesehen von den technischen Möglichkeiten: Wenn Dir die private Nutzung des Internets erlaubt war, darf er es nicht. War die private Nutzung hingegen ausdrücklich untersagt, muss der Chef nicht von einer Missachtung des Verbotes ausgehen und darf es. Es könnten ja wichtige geschäftliche Nachrichten sein...
rein technisch ist das bestimmt machbar, vom rechtlichen her würd ich sagen, dass er es nur darf, wenn er einen begründeten verdacht hat, dass da was nicht in ordnung ist.