Arbeitslosigkeit wegen Umbau
Ich bin bei einem lokalen Imbiss als Reinigungskraft angestellt. Jedoch muss ich mich wegen des Umbaus des Lokals für 3 Monate arbeitslos melden. Nach dem Umbau werde ich höchstwahrscheinlich wieder eingestellt.
Kann ich mich für diese Zeit von 3 Monaten arbeitslos melden? Jedoch will ich nach den drei Monaten wieder in dem Lokal arbeiten. Was muss ich tun? Wie geht es weiter?
3 Antworten
Dein Arbeitgeber will die Arbeitsagentur austricksen. Du kannst Dich nur arbeitslos melden. Wie das Arbeitsamt dann damit umgeht, ist nicht Deine Sache. Und wenn es wieder losgeht, meldest Du Dich wieder ab. Falls Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, gehen Dir allerdings zunächst mal 3 Monate Anspruch "flöten". Die mußt Du erstmal wieder erabeiten; und dafür darfst Du Dich dann bei Deinem Arbeitgeber "bedanken", der Dir diese Zeit "geklaut" hat.
Gehe zur Arbeitsagentur und melde Dich arbeitslos. Du musst allerdings einer Arbeitsver- mittlung zur Verfügung stehen, musst also damit rechnen, dass Du eine (befristete) Stelle annehmen musst. Solltest Du die Stelle nach 3 Monaten wieder bekommen, meldest Du Dich bei der Arbeitsagentur wieder ab.
Du muß dich gleich, wenn du erfährst das du arbeitslos wirst, bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Du muß jede zumutbare Arbeit annehmen.