Arbeitslosengeld bewilligt, einen Tag später Versagungsbescheid?
Guten Abend, Also der Fall ist,.. ich wurde Anfang November von meinem Arbeitgeber zum 30.11 gekündigt, habe mich dann direkt beim Arbeitsamt ab dem 1.12. Arbeitssuchend gemeldet...ich sollte von meinen letzten beiden Arbeitsstellen eine Bescheinigung einreichen. Hab ich gemacht allerdings falsch.. ich habe darunter verstanden das ich bescheinigen soll das ich dort gearbeitet habe, hab also Vertrag und Kündigung hin geschickt... habe dann eine Aufforderung bekommen diese Papiere (Arbeitsbescheinigungen) einzureichen und war etwas verwundert... als ich meine Unterlagen durch geschaut habe ist mir das Formular in die Hände gefallen welches diese Arbeitsbescheinigung ist... ich habe das dann an die Arbeitgeber geschickt, konnte es aber nicht zum vereinbarten Termin einreichen weil ich eins noch nicht zurück hatte, ich habe angerufen, hab die Situation erklärt und es wurde so notiert und es hieß das der Termin einfach verschoben wird und es keine Probleme geben sollte...Mitte Februar habe ich die Zusage für eine Arbeitsstelle gehabt, hab das weiter gegeben und dann kam ca 1-2 Wochen später auch schon mein Bewilligubgsbescheid. Der kam am 3.3., also gestern, das ich Arbeitslosengeld nachgezahlt bekomme von dann bis dann, der Bescheid wurde am 1.3. erstellt, heute kam dann ein Versagungsbescheid vom 28.2., dass weil ich die nötigen Unterlagen nicht eingereicht habe ich kein Geld bekomme... aber wenn ich die Unterlagen nicht eingereicht hätte könnten die das doch gar nicht ausrechnen was ich bekomme, oder lieg ich da falsch?! Kann ich mit dem Geld rechnen oder nicht? Kennt sich da jmd aus oder hatte den Fall schonmal? Die können mir das doch nicht am 1.3. bewilligen, wenn am 28.2. ein versagungsbescheid erstellt wurde... Vorallem wurde mir ja am Telefon gesagt das es keinerlei Probleme geben sollte Kann jmd helfen? Lg
3 Antworten
Wenn der Agentur für Arbeit wesentliche Informationen bekannt werden, die eine andere Beurteilung des Sachverhalts nahelegen, dann kann sie einen offenkundig rechtswidrigen Bescheid von Amts wegen abändern. Das scheint in deinem Fall passiert zu sein. Am 28.02. wurde dein Antrag abgelehnt, weil die angeforderten Unterlagen nicht vorlagen. Aus irgendeinem Grund lagen sie dann einen Tag später doch endlich vor und dein Antrag wurde bewilligt.
Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr die Hotline der Agentur für Arbeit anrufen: 0800 4 5555 00
Dann hat sich das ganze überschnitten !
Ganz egal ob du den Termin zur Abgabe der Arbeitsbescheinigung einhalten hast oder nicht,wenn du die Anspruchsvoraussetzungen für das ALG - 1 erfüllt hast steht es dir auch rückwirkend zu,dann verzögert sich halt die Zahlung bis die Nachweise vorliegen.
Hätte noch etwas gefehlt,könnte man deinen Anspruch gar nicht berechnen,also muss das was du bis dahin eingereicht hast ja zur Berechnung des Anspruchs ausgereicht haben.
Normalerweise braucht man auch nur eine Arbeitsbescheinigung und zwar vom letzten Arbeitgeber ( AG ),es sei denn du hast innerhalb der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit 2 AG - gehabt.
Denn dein Anspruch berechnet sich in der Regel aus den letzten 12 Monaten ( 360 Tage ) Versicherungspflicht vor deiner Arbeitslosigkeit,diese 12 Monate musst du innerhalb von 2 Jahren erreichen,dann hast du die Anwartschaftszeiten für das Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) erfüllt.
In deinem Bewilligungsbescheid sollte evtl.stehen das schon fällige Leistungen zur Auszahlung angewiesen worden und wenn der Bescheid am 01.03.2017 erstellt wurde,dann sollte spätestens da die Anweisung erfolgt sein,also am Mittwoch.
Eine Anweisung dauert dann in der Regel 4 - 5 Werktage,also solltest du spätestens am Dienstag deine Nachzahlung auf dem Konto haben,wenn nicht,dann rufst du am Mittwoch noch mal an.
nein hier kann dir keiner helfen. weiterhin solltest du aufhören zu telefonieren und hingehen. anders bekommst du das problem nicht aus der welt geschafft. also morgen früh die briefe nehmen und zum arbeitsamt gehen u. vorsprechen. wozu glaubst du haben die damen und herren arbeitszeiten?
ich gebe die antwort die du benötigst, höre auf zu telefonieren und höre auf irgendwelche ausreden zu erfinden. wenn du antworten willst, wirst du wie jeder andere he auch dort auftauchen müssen und vorher einen termin verabreden. dein arbeitgeber hat dich dafür freizustellen. wenn du also nichts besseres vorzutragen hast, dann frage hier keine sinnfreien fragen, die du dir auch mit gesundem menschenverstand selbst beantworten kannst.
Was gibst du den eine Antwort ab wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst?! Das Arbeitsamt ist nicht eben um die Ecke, ist 30 km entfernt mit kaputtem Auto und schlechter Busverbindung kaum zu erreichen.. ist ja schön das die Damen und Herren Arbeiszeiten haben, habe ich allerdings auch... wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst dann schreib doch nächstes mal besser gar nichts!