Arbeitslosengeld 2 beantragen ohne mietvertrag?

5 Antworten

bisher war es so - dass man hartz4 - lebensgeld nur bekommt, wenn man eine wohnung hat. nach regel..

mittlerweile ist es so - dass jeder mensch in D, der hier ist, der keine arbeit hat ( evtl erst ab 18? weiss nich soo genau!),  mit ner postadresse bei z b caritas / kirche / obdachlosenheim etc., als obdachloser nicht mehr tagessätze ziehen muss und herumziehen, sondern aufs konto ( zu der postadresse! nicht wohn-adresse!), statt wie früher tagessätze nach ermessen des kreises, AUCH hartz-lebens-unterhalt auf einen batzen aufs konto bekommt...

wie sich das nun mit mietfrei wohnen, wohnadresse und lebenssatz verhält - kann ich nicht sagen..

da is grad viel bewegung drin - in der ecke gesetzgebung und ausführung...

( fakt ist - bisher fanden mietverträge statt. papier zettel verträge - die das amt als voraussetzung verlangte! zwanghaft. zwangsweise, notwehr lösung, damit man eben an sein hartz kommt. punkt.)

Wäre es möglich eine Mietvertrag auszudrücken und da ich bei den wohne ich meine Freundin's Eltern als VERMIETER nehme, oder ist sowas illegal?

Die Eltern der Freundin können einen Untermietvertrag mit Dir abschließen, sofern deren Vermieter damit einverstanden ist.

Wäre es möglich eine Mietvertrag auszudrücken und da ich bei den wohne ich meine Freundin's Eltern als VERMIETER nehme, oder ist sowas illegal?

Möglich ist es, aber der Vermieter der Eltern muss um Erlaubnis gefragt werden.

Wäre es möglich eine Mietvertrag auszudrücken und da ich bei den wohne ich meine Freundin's Eltern als VERMIETER nehme, oder ist sowas illegal?

Diese Möglichkeit haben die Eltern als Mieter der Wohnung nur dann, wenn der Vermieter Ihnen erlaubt die Wohnung oder Teile davon unterzuvermieten. Mit der Erlaubnis des Vermieters könnten Sie Dir einen Untermietvertrag anbieten.  

da ich kein einkommen habe ist es schwer was dazu zulegen, daher Hartz 4.

Es gäbe durchaus noch andere Wege Einkommen zu generieren.

Ohne Nachweise gibt es auch kein Geld.

Und wenn die Eltern nicht die Wohnungseigentümer sind, können sie auch keinen Untermietvertrag ausfüllen. Das muss ihr eigener Vermieter machen, wenn er damit einverstanden ist.

ChristianLE  30.03.2015, 13:10

Und wenn die Eltern nicht die Wohnungseigentümer sind, können sie auch keinen Untermietvertrag ausfüllen.

Das ist Falsch! Untermietverträge werden mit dem Hauptmieter der Wohnung und dem Untermieter geschlossen. Der Eigentümer hat mit dem Vertrag gar nichts am Hut. Er muss der Untervermietung  nur zustimmen.

violatedsoul  30.03.2015, 13:12
@ChristianLE

Was bedeutet, wenn der Vermieter nicht zustimmt, gibt's auch keinen Untermietvertrag, nicht? ;-)

Misternrone 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 13:13
@ChristianLE

Okei, jetzt wird es interessant, Der vermieter bzw. der Eigentümer ist hier öfters, also weiß er normaleweise das ich hier wohne.  

violatedsoul  30.03.2015, 13:14
@Misternrone

Er könnte dich aber auch nur als Besucher ansehen.

ChristianLE  30.03.2015, 13:14
@violatedsoul

Was bedeutet, wenn der Vermieter nicht zustimmt, gibt's auch keinen Untermietvertrag, nicht? ;-)

Der Vermieter kann nur aus gutem Grund die Zustimmung verweigern.

Deine Aussage:

Das muss ihr eigener Vermieter machen, wenn er damit einverstanden ist.

ist schlicht und einfach falsch. Der Vermieter muss gar nichts machen. Eine Zustimmung zur Untervermietung kann auch stillschweigend erfolgen.

Misternrone 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 13:15
@ChristianLE

Darf ich dann ein mietvertrag mit meinen Schwiegereltern abschliessen ?  ich wohne ja auf deren kosten, und zahle die dann auch dafür. 

Misternrone 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 13:16
@violatedsoul

Ne das wird er nicht denken, er fährt hier öfters vorbei und mein auto steht hier immer. 

ChristianLE  30.03.2015, 13:16
@Misternrone

Darf ich dann ein mietvertrag mit meinen Schwiegereltern abschliessen ?  ich wohne ja auf deren kosten, und zahle die dann auch dafür.

Mit Einverständnis des Vermieters, ja.

violatedsoul  30.03.2015, 13:18
@ChristianLE

In meinem Rechtsverständnis kann nichts weitervermietet werden, was mir nicht gehört. Ich würde also immer den Vermieter kontaktieren.

Misternrone 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 13:18
@ChristianLE

Okei, uhmm noch eine frage, wenn er nachher zustimmt, darf er die Mietkosten dann erhöhen? 

violatedsoul  30.03.2015, 13:22
@Misternrone

Die Miete richtet sich nach der Größe der Wohnung, nicht nach deren Bewohnern. Allerdings werden sich die Verbrauchskosten ändern, wenn mehr Leute als bisher da wohnen. Was bedeuten könnte, dass die Nebenkosten steigen könnten nach einer Abrechnung.

ChristianLE  30.03.2015, 13:25
@violatedsoul

In meinem Rechtsverständnis kann nichts weitervermietet werden, was mir nicht gehört.

Dein Rechtsverständnis spielt hier aber keine Rolle. Die Möglichkeit zur Untervermietung ergibt sich aus § 540 BGB.

violatedsoul  30.03.2015, 13:27
@ChristianLE

Du darfst dich wieder einholen, okay? ;-)

Es ist ganz einfach: Ohne Zustimmung kein Vertrag. Um mehr geht es nicht.

ChristianLE  30.03.2015, 13:28
@Misternrone

Okei, uhmm noch eine frage, wenn er nachher zustimmt, darf er die Mietkosten dann erhöhen? 

Grundsätzlich ja, allerdings ist das immer vom Einzelfall abhängig. Ein sogenannter Untermietzuschlag muss aber angemessen sein. In der Regel sind das ein paar EUR im Monat.

Misternrone 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 14:02
@ChristianLE

Okei, dann weiß ich bescheid, sollte ich noch welche fragen haben melde ich mich :D !

Ich bedanke mich für die hilfreiche antworten !! :) 

Misternrone 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 13:01

Okei, das ist natürlich fragwürdig, weil wenn ich den vermieter sage das ich hier wohne werden die selbstverstänlich die miet kosten erhöhen .. das wollten wir am besten vermeiden, da wenn ich irgendwann mal ausziehen sollte haben die natürlich ein problem.

violatedsoul  30.03.2015, 13:06
@Misternrone

Wie alt bist du und warum wohnst du dort, wenn ich fragen darf?

Misternrone 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 13:11
@violatedsoul

Ich bin 22, Meine Eltern sind nicht mehr da, Ich hab hier meine Ausbildung zu ende gemacht und danach arbeitslos geworden. 

violatedsoul  30.03.2015, 13:16
@Misternrone

Wenn du danach arbeitslos geworden bist, musst du dich doch arbeitslos melden?

Wenn es sozusagen eine Notwohnsituation ist, weil deine Eltern nicht mehr da sind, was auch immer das bedeutet, könnte man den Vermieter der Eltern doch sicher von einem Untermietvertrag überzeugen.

Misternrone 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 14:07
@violatedsoul

Ich bin logischerweise arbeitslos gemeldet, ich bekomme auch Arbeitlosengeld! aber davon kann mann nicht leben! davon reicht nichtmal die miete !