Arbeitskleidung selbst bezahlt, nach Kündigung Kleidung abgeben?

8 Antworten

70€ für alles dürfte kaum „bezahlt“ sein...?

Von daher würde ich behaupten das die Klamotten quasi „beiden“ gehören...

Nise1984 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 10:14

 Ich sagte ja, einen Teil musste er bezahlen. Ich hab damit kein Problem, dass er das zurückgeben muss. Nur das er die Sachen ja bezahlt hat und wenn ich was bezahle, müsste ich es auch behalten können oder zurückerstattet bekommen. Es sind ja Sachen,  die er tragen muss, mit Logo! 

Repwf  25.10.2017, 10:26
@Nise1984

Ich würde das eher als „Leihgebühr“ bezeichnen?

Bezahlen ist für mich die komplette Summe!

Ob diese Gebühr allerdings rechtens ist, keine Ahnung 

Nise1984 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 10:39
@Repwf

Manche Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern aus Gründen der Kulanz oder zur Mitarbeiterbindung Arbeitskleidung. Eine gesetzliche Vorgabe hierzu gibt es jedoch nicht. Eine Ausnahme bilden gebrandete Kleidungsstücke. Wenn ein Arbeitgeber möchte, dass seine Angestellten zum Beispiel T-Shirts mit einem Firmenlogo tragen, dann müssen die Angestellten nicht für die Kosten aufkommen. Die gebrandeten Kleidungsstücke stellt und bezahlt der Arbeitgeber.

Das habe ich gerade gefunden.  Und auf allen Arbeitskleidern die ich benannt habe, ist dieses Logo drauf!  Und er darf auch nichts anderes anziehen. 
Repwf  25.10.2017, 11:10
@Nise1984

Na dann hast du doch perfekte Chancen das Geld wieder einzuklagen?!

Steht der Abzug wenigstens als solcher auf der Abrechnung, sodass du belegen kannst das du dafür gezahlt hast?

Nise1984 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 14:50
@Repwf

Ja, steht auf dem Lohnstreifen 😁 

Wenn es vorgeschriebene Berufsbekleidung ist, hätte der AG von deinem Mann kein Geld vom Lohn einbehalten dürfen. Denn Vorgeschriebene Berufsbekleidung muss vom AG bezahlt werden. Ihr hättet euch da schon drüber gedanken machen sollen als das Geld vom Lohn einbehalten worden ist. Ob ihr da jetzt nochwas machen könnt ist schon fraglich weil keiner von uns weiß, wie lange dein Mann da gearbeitet hatte. Ansich ist die vorgehensweise des AGs nicht rechtsmäßig gewesen. Das sähe anders aus, wenn der AG keine ganz bestimmte Berufsbekleidung vorgeben würde. Dann müsste der AN selber für die Berufsbekleidung aufkommen.

Einen ähnlichen Fall, hatte eine Freundin von mir mal. Da wollte der AG das man sich selbst die Berufsbekleidung bei seinem Anbieter aussucht. Er hat dann einen Katalog vergelegt und die AN durfte selber wählen. Da der AG wollte allerdings, dass da das Logo der Firma mit drauf sollte. Aus diesem Grund hat er dass gleich bei https://www.corpotex.de/arbeitskleidung-logo/ mitbestellt. Da wurden die Kosten teilweise vom AG und AN getragen. Der AG hat das so gemacht dass es in kleinen Raten vom Lohn des AN abgezogen wurde. 5 Monate a 12,- €.

Dieses waren allerdings nur die erhöhten kosten daher konnte man da nicht meckern. Jetzt mittlerweile hat die AN schon wieder neue Berufsbekleidung erhalten die nur vom AG bezahlt wurde, da der AG sich überlegt hatte das einheitliche Berufsbekleidungen doch praktischer wäre. Die AG durfte die alte Berufsbekleidung allerdings auch behalten.

Na ja, er hat die Berufskleidung ja nicht komplett selbst bezahlt, sondern wohl "lediglich" einen Anteil. Kann mir kaum vorstellen, dass man für zwei kurze Hosen, eine Winterjacke, zwei Wetterjacken und einem Fleece-Pullover lediglich 70 € bezahlt... Trotzdem ist das Verhalten des Chefs mehr als komisch...

Nise1984 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 10:19

Ja, finde ich auch seltsam. Ich hab jetzt auch was gefunden,  dass es nicht rechtens ist.  Es ist eine Uniform mit Logo und die setzt der Chef ja auch ganz von der Steuer ab!  Wir haben auch nie eine Quittung erhalten, oder eine Rechnung bekommen.  Da muss ich wohl echt mal einen Anwalt zu Rate fragen  🤔

GanMar  25.10.2017, 10:32
@Nise1984

Wir haben auch nie eine Quittung erhalten, oder eine Rechnung bekommen.

Aber auf der Lohnbescheinigung sollte es ja vermerkt sein.

schwarzwaldkarl  25.10.2017, 10:34
@Nise1984

pass auf, ein Rechtsanwalt kostet immer Geld und bei einem "Streitwert" von 70 € ist das eher unnötig. Würde dem Chef folgenden Brief (sinngemäß) schreiben.

Sehr geehrter Herr Müller-Lüdenscheid,

grundsätzlich sind wir natürlich gerne bereit die Arbeitsbekleidung meines Mannes zurück zu geben, sofern wir die bezahlten 70,-- € zurück bekommen. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir uns beim Finanzamt erkundigen, wieviel Werbungskosten Sie für die Berufskleidung angegeben hatten.

Mit freundlichen Grüßen

Nise1984 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 10:44
@schwarzwaldkarl

Vielen dank, so werde ich das versuchen. 

Es kommt darauf an. 

Sind die Sachen komplett bezahlt und wie lange wurden sie getragen. Es gibt manchmal so einen Zeitwert. Bei mir stand das mal im Vertrag. Nach so und so viel Monaten muss man die Kleidung nicht mehr bezahlen bzw zurückgeben. 

Nise1984 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 10:09

Bei ihm steht wie gesagt, überhaupt nix im Vertrag. Ihm wurde es lediglich nach der Einstellung gesagt und auch gleich vom Lohn abgezogen.  

Malavatica  25.10.2017, 10:10
@Nise1984

Wenn die Sachen bezahlt sind, gehören sie ihm. 

Er muss das Geld zurückerstatten.
Wie du das eintreibst ist aber eine andere Baustelle. Rechnung/Mahnung/Mahnbescheid.