Arbeitsamt lehnt Umschulung ab
Hallo ihr Lieben,
einer meiner besten Freude hat ein Problem. Und zwar hat er 2012 eine Ausbildung zum Briefträger bei der Post abgeschlossen und wurde daraufhin übernommen. Nach 3 Monaten kündigte er aber, weil er die Arbeit Körperlich nicht geschafft hat. Er hat immer sehr starke Rücken und Fußprobleme bzw. Schmerzen. In der Ausbildung hatte er 2 mal die Woche Schule und musste nur die hälfte eines sehr kleinen Bezirks zustellen und selbst das hatte ihn schon einige Körperliche Probleme bereitet, da er einen sehr krummen Rücken hat. Bei ihm wurde eine Skoliose, eine Kyhposis, Haltungsschwäche, Beckenschiefstand und ein Knick Senk und Spreizfuss und eine Beinlängendifferenz von 1,5 cm diagnostiziert. Er hatte nach der Kündigung letztes Jahr einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben sprich einer Umschulung gestellt. Daraufhin hat man ihn zur ärztlichen Untersuchung beim Arbeitsamt eingeladen, wo er von einer sehr strengen und unfreundlichen alten Dame untersucht wurde. Einige Monate später bekam er dann einen Brief, der besagt, dass er zwar einige anatomische und orthopädische Probleme habe wie jene die ich bereits erwähnte, sie aber keinen Grund sieht, weshalb er den Job nicht fortsetzen könne. So wurde der Antrag zur Verwunderung und Enttäuschung letztlich abgelehnt. Er ist jetzt seit knapp einem Jahr arbeitslos und wirkt total unzufrieden, Zermürbt und Hoffnungslos. Ich mache mir große Sorgen um ihn, weil er ein wirklich guter Freund ist. Er wünscht sich so sehr einem qualifizierten Beruf nachgehen zu können, der ihn körperlich nicht zu schaffen macht, Habt ihr eine Idee wie er das mit der Umschulung noch hinbekommen kann und ob es normal ist, dass man trotz solcher körperlicher Schwierigkeiten die ja offensichtlich bestehen dennoch gesagt bekommen, er sei in der Lage den alten Job forzsetzen, obwohl dieser ihm körperlich große Schwierigkeiten und schmerzen bereitete. Er ist übrigens auch aktuell noch in Behandlung, da er mehrere orthopädische Probleme hat. Danke für eure Aufmerksamkeit
LG
7 Antworten
Sorry - das kommt mir alles ziemlich merkwürdig vor ... die Pot hat vor dem Beginn der Ausbildung doch sicher eine Eingangsuntersuchung gemacht - da waren die gesundheitlichen Einschränkungen doch auch schon da - aber offenbar kein Problem ...
und warum hat er selbst gekündigt .... ohne zu wissen was wird ... man gibt nicht so einfach einen festen arbeitsvertrag auf .... evtl. hätte es auch noch andere Möglichkeiten bei der Post gegeben
die Dame die ihn untersucht hat ist übrigens Ärztin ....in der Rgel werdn auch noch Unterlagen vonbehandelnden Fachärzten herangezogen
und gegen die anatomischen und orthopädischen Probleme kan man etwas tun .... einlagen bzw. Spezialschule tragen etc,
wen er etwas neues / anderes machen möchte sollte er sich selbst einen Ausbildungsplatz suchen ....
merkwürdig ist, das bei einem Beruf der mit viel Laufen, Pakete heben und schleppen un ähnlichem nicht nach der körperlichen Gesundheit gefragt wordn sein soll ...
Eingangsuntersuchungen gibt es überall ...
.... trotzdem sollte es es mal bei der Rentenversicherung probieren ...
oder selbst etwas suchen ..
Habt ihr eine Idee wie er das mit der Umschulung noch hinbekommen kann und ob es normal ist, dass man trotz solcher körperlicher Schwierigkeiten die ja offensichtlich bestehen dennoch gesagt bekommen, er sei in der Lage den alten Job forzsetzen, obwohl dieser ihm körperlich große Schwierigkeiten und schmerzen bereitete. Er ist übrigens auch aktuell noch in Behandlung, da er mehrere orthopädische Probleme hat.
Nur mit entsprechenden Unterlagen, Bildern und z.B. CT oder MRT-Berichte kann man die Agentur für Arbeit vielleicht überzeugen.
Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat man nicht.
MfG
Johnny
Mein erster Gedanke: ist das Arbeitsamt bei gesundheitsbedingten Umschulungen überhaupt vorrangig zuständig? Müsste da nicht auch der Rententräger seine FInger mit im Spiel haben oder täusche ich mich da?
gibt es außer dem Gutachten vom Amtsarzt keine anderen ärztlichen Unterlagen, die seine Probleme belegen? Gab es bereits eine Kur oder medizinische Reha? Oft ist dies vorrangig, bevor eine Unmschulung finanziert werden kann. So kenne ich es zumindest von einer Cousine von mir.
Hallo,
der Rententräger wäre dann zuständig, wenn man bereits 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hätte, aber dies ist bei ihm nicht der Fall. Daher muss diese entweder aus der eigenen Tasche gezahlt werden oder falls eine BU vorliegt vom Amt
Wenn er solche körperlichen Einschränkungen hat,kann er das sicherlich durch ärztliche Gutachten belegen !
Dann würde ich zunächst mal einen Antrag beim Versorgungsamt stellen,damit ein evtl. Grad der Behinderung festgestellt werden kann.
Zeitgleich einen Antrag beim Rentenversicherungsträger auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. In beiden Fällen sind dann ärztliche Gutachten in Kopie beizulegen,wenn diese im Besitz sind und in den Anträgen sind die behandelnden Ärzte anzugeben und diese dann per Unterschrift von der Schweigepflicht zu entbinden.
Das hat den Vorteil für ihn,das wenn die ärztlichen Gutachten nicht ausreichen,sie sich mit den Ärzten selber in Verbindung setzen und ggf.aktuellere Befunde anfordern.
Sollte ein oder beide Anträge abgelehnt werden,prinzipiell einen Widerspruch in der 4 wöchigen Frist einlegen,das hat bei mir in beiden Fällen zum Erfolg geführt.
Danke für den Rat :) Daran arbeitet er gerade. Das mit der Rentenversicherung würde nur klappen, wenn er bereits 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hätte was bei ihm nicht der Fall ist. Er ist dabei sämtliche Gutachten von behandelnden Ärzten aufzutreiben und den Antrag neu einzureichen.
Es ist aber schön zu sehen, dass Sie ihre Umschulung genehmigt bekommen haben, grautuliere ganz herzlich :)
Vielleicht hat er ja auch das Glück
LG
Sag Ihnen: Entweder wir finden eine gemeinsame Lösung.. oder ich gehe zur Zeitung :) Egal was sie dann sagen.. und wenn sie es nicht machen und sagen.. wehe sie gehen zur Zeitung.. geh dann einfach. Denn sobald die Öffentlichkeit davon Wind bekommt, machen die kurz bei.. ziemlich schnell ;)
Weiß nicht, ob das Arbeitsamt sich davon Beeindrucken lässt
Lg
Ein Versuch ist es wert :)
Was bitte soll daran merkwürdig sein ? Nein, die Post hat keine Eingangsuntersuchung gemacht, man fragte lediglich nach Führungszeugnis und den üblichen Unterlagen.
Man hat sich mehr oder weniger in beidseitigem Einvernehmen voneinander getrennt. Er hat vor der Kündigung noch gefragt, ob man ihm eine andere Stelle im Innendienst anbieten konnte aber da war wohl nichts zu machen. Wieso er gekündigt hat ? Weil er die Arbeit körperlich nicht mehr geschafft hat und nicht nur einfache orthopädische Probleme hat sondern wesentlich schwerwiegendere. Selbst seine Beraterin beim Amt leidet an Skoliose und gab ihm in dieser Hinsicht Recht, viel tun kann sie aber auch nicht, dass die Entscheidungsmacht nicht bei ihr liegt. Er hat Krankengymnastik, Einlagen etc. getragen hat aber alles nichts geholfen. Sein Orthopäde ist nach neuesten Untersuchungen ebenfalls der Meinung, dass er diesen erlernten Job nicht mehr ausüben kann und ähnliches wurde ihm auch in einer orthopädischen Klinik gesagt. Das die Dame, welche ihn Untersucht hat Ärztin ist war mir klar nur ist es allgemein bekannt, dass die Arge sehr oft Anträge ablehnt, weil man Kosten sparen will. Es gibt genügend skandalöse Fälle, welche man nachlesen kann, wo das Sozialgericht für den Antragsteller entschieden hat, obwohl auch hier die Ärtze vom Amt zuvor der Meinung waren, dass kein Bedarf für eine Umschulung besteht. Ich habe sogar gehört und gelesen, dass die ersten Anträge vom Amt immer abgelehnt werden, in der Hoffnung Kosten zu sparen und der weiteren Hoffnung darauf, dass sich der Antragsteller keine weitere Mühe mehr macht, um es alles Prüfen zu lassen. Letztlich habe ich ihm geraten mit den neuen befunden und unterlagen seiner behandelnden Ärzte und Othopäden den Antrag erneut zu stellen, denn wenn ein Spezialist einer orthopädischen Klinik sagt, dass der alte Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, dann wird das schon seine Richtigkeit haben, zumal ein Spezialist einer Klinik geschulter und Kompetenter ist, als eine Ärztin vom Amt