Arbeitnehmer mit Kleinunternehmen (Synchronsprecher) weniger als 410€ pro Jahr trotzdem Steuererklärung?


02.10.2021, 16:22

PS: Sie würde es gerne vermeiden eine Steuerklärung zu machen, da sie sehr viel zutun hat. Sie wird voraussichtlich nicht mehr mit der Nebentätigkeit Geld erwirtschaften und würde diese auch gerne wieder abmelden

2 Antworten

Theoretisch nach dem Gesetz erstmal nicht (sofern keine anderen Gründe wie zb. Kurzarbeitergeld o.ä. vorliegen). Zumindest keine einkommensteuererklärung Erklärung. Eine umsatzsteuererklärung schon.

Idr wird das Finanzamt aber trotzdem eine anfordern da sie so nicht wissen können, das es nur so wenig Gewinn gab. Und Sinn machen tut es idr ja auch, das sie als Arbeitnehmerin, die nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung zu machen in aller Regel mit eigener Erstattung rechnen kann.

sparkthat 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 16:44

Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer - warum sollte eine Umsatzerklärung notwendig sein?

Stefan1248  02.10.2021, 17:51
@sparkthat

die Erklärung muss auf jeden fall abgegeben werden. Die Umsatzsteuer wird dann nur nicht erhoben. damit kann das Finanzamt prüfen, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt sind, Die Umsätze sind unter Abschnitt B. in den Zeilen 33, 34 einzutragen.

Sie sollte das tun und sich die Werbungs- und Betriebskosten, die sie als Kleinunternehmerin hatte als Verlustvortrag ins nächste Jahr oder wenn sie mit ihrem Kleinunternehmen letztes Jahr Steuern zahlen musste als Verlustrücktrag ins letzte Jahr übertragen lassen

Helefant  03.10.2021, 12:22

Als Arbeitnehmer muss man mit einer kleinen Nebentätigkeit als Synchronsprecher aber schon enorm investieren, um dann auf einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte zu kommen.

HansWurst45  03.10.2021, 21:52
@Helefant

Jede Einkunftsart wird separat betrachtet. Einmal die Einkünfte aus Selbsttätiger Tätigkeit und davon unabhängig die aus unselbstständiger Tätigkeit.

Helefant  03.10.2021, 23:00
@HansWurst45

Nein. Jedenfalls nicht bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb. Nur wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist gibt es einen Verlustrück- oder -vortrag.

HansWurst45  03.10.2021, 23:14
@Helefant

Wenn das so ist, dann ist es doch noch viel lukrativer, mit dem Kleinunternehmen Verlust zu machen, denn dann sinkt die Steuerlast für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Helefant  04.10.2021, 06:17
@HansWurst45

sparkthat hat wahrscheinlich keinen Verlust gemacht. Und da kann er auch froh drüber sein!

wurzlsepp668  02.10.2021, 17:28

ähm, erklär mir mal:

wie will jemand, der ein Einzelunternehmen, welches der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unterliegt, UND Angestellte ist, einen Verlustvor- bzw. Rücktrag der Gewerblichen Gewinn / Verluste machen?

HansWurst45  02.10.2021, 19:19
@wurzlsepp668

Es geht dabei nicht um die Umsatzsteuer sondern um die Einkommenssteuer. Aber evtl. habe ich das falsche Wort benutzt. Aber das kann ich sogar als nur Angestellter machen, wenn die Summe der Beträge die ich "von der Steuer absetzen" kann höher ist als mein Einkommen.

wurzlsepp668  02.10.2021, 22:52
@HansWurst45

echt? du willst MIR das Steuerrecht erklären?

gut, dann erklär mir mal, wie mit einem VERDIENST von 86 € ein Verlustrücktrag gemacht werden soll.

ganz abgesehen davon: den Angestellten zeigst du mir, der mehr Werbungskosten als Einnahmen hat (Studeten ausgenommen!)

HansWurst45  03.10.2021, 09:36
@wurzlsepp668

Dann lass uns doch mal ein wenig rechnen:

Max Mustermann, verheiratet, zwei Kinder, Lagerarbeiter

pro Jahr

+ € 20.275: Verheiratet, ein Verdiener, Mindestlohn, 40 Std/Woche
- € 19.488: Grundfreibetrag; Verheiratet, zusammen veranlagt
- € 1.380: Entfernungspauschale; 20km, 230 Tage
- € 46,76: Telefon und Internet; pauschal 20% von z.B. 19,90/Monat
- € 110: pauschal Reinigung von Arbeits- bzw. Berufskleidung
- € 16: pauschal Kontoführungsgebühren

--------------

-€ 765,76 nur mit Pauschalen ohne individuelle Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen

Was hier noch fehlt sind die anteiligen Handwerkerleistungen (an der Wohnung) laut Nebenkostenabrechnung (20% vom Arbeitslohn für Schornsteinfeger, Heizungs- und Aufzugswartung, Grünanlagenpflege; eben das, was in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet ist)

Da das zu versteuernde Einkommen negativ ist, ist die Zumutbarkeitsgrenze für außergewöhnliche Belastungen Null. Damit können jegliche Kosten für Arzneimittel, Arzt oder Krankenhausbesuche auch noch abgesetzt werden. Dabei ist jeder Arztbesuch oder der weg zur Apotheke mit €0,30 pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer (also doppelt so viel wie bei der Entfernungspauschale) absetzbar. Da rechnet sich ein Schnupfen wie folgt: 9 km zum Arzt und wieder 9 km zurück: €5,40; 7km zur Apotheke und wieder zurück: €4,20; Nasentropfen und Kopfschmerztabletten auf Selbstzahlerrezept (wenn die Krankenkasse nicht zahlt) €9,50; steuermindernde außergewöhnliche Belastung: €19,10
oder jeden zweiten Tag die alte Mutter besucht weil sie den Haushalt nicht mehr alleine schafft und seelischen Zuspruch braucht. dreimal die Woche 4km hin und wieder zurück macht €187,20 . Wenn man den Ausgaben den nach dem Einkommenssteuerrecht richtigen Namen gibt ist da je nach pers. Situation mehr drin, als man zuerst vermutet. Merke, du als einfacher Steuerpflichtiger darfst alles was die einfällt eintragen, nur Lügen darfst du nicht. Dein Finanzamt darf allerdings alles, für das sie eine rechtlich nachvollziehbare Begründung finden, wieder streichen.

Für das Kleingewerbe sieht das im Prinzip genauso aus, nur dass mehr auf Einzelnachweis läuft. Bei dem Fragesteller ist das Mobilfunktelefon IMHO komplett Werbungskosten, weil er/sie muss erreichbar sein, wenn der Agent anruft. Jede Fahrt zu einem Casting 30ct/km, jede gekaufte Füllerpatrone (und die Fahrt zum Laden; Achtung: Teilungsverbot beachten, also nur die Füllerpatrone kaufen). Computer, Drucker, Schreibtisch, anteilig Teppichboden, Miete, Strom, Gas, Wasser, Steuerberaterkosten, Kosten des zweiten Bankkontos usw.
Den Verlustvortrag schiebt man dann ggf. Jahrelang immer weiter vor sich her, bis man irgendwann dann doch mal mit dem Gewerbe das große Geld macht.

wurzlsepp668  03.10.2021, 10:54
@HansWurst45

dir ist klar:

das Sonderausgaben NICHT Vor- Rücktragsfähig sind? ausschließlich (!!!!!) Werbungskosten können zu einem Verlustvortrag / Rücktrag führen!

du hast vom Steuerrecht WENIG Ahnung, richtig? sonst würdest du hier nicht so große Töne spucken!

"Damit können jegliche Kosten für Arzneimittel, Arzt oder Krankenhausbesuche auch noch abgesetzt werden."

so, was soll das bringen? lt. deiner "Berechnung" ist das zvE Null. was bringen dann außergewöhnliche Belastungen? richtig: einen DRECK!

HansWurst45  03.10.2021, 21:55
@wurzlsepp668

Kräftige Sprache erhöht nicht den Wahrheitsgehalt. Wiederholung von Satzzeichen auch nicht.

wurzlsepp668  03.10.2021, 21:56
@HansWurst45

tja, dein Problem, wenn du nicht verstehen willst.

meine Aussagen sind korrekt, deine falsch. Fakt.

wurzlsepp668  03.10.2021, 22:24
@HansWurst45

klar, wer keine Argumente mehr hat, schreibt Quatsch. qed

sparkthat 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 16:20

Sie würde es gerne vermeiden eine Steuerklärung zu machen, da sie sehr viel zutun hat. Sie wird voraussichtlich nicht mehr mit der Nebentätigkeit Geld erwirtschaften und würde diese auch gerne wieder abmelden. Ich glaube dann macht deine Empfehlung weniger Sinn, oder?

HansWurst45  02.10.2021, 16:23
@sparkthat

Wenn ihr Geld zu verschenken habt?