Arbeitnehmer K. hat 10 Millionen geerbt. Kann er sofort seinen Job als Kloputzer kündigen?
Herr K. arbeitet seit 5 Jahren in einer Gebäudereinigungsfirma als Spezialist für die Reinigung von Kloschüsseln aus Keramik. Seinem unbefristeten Arbeitsverhältnis liegt ein standard Arbeitsvertrag aus dem Internet in Vollzeit vor. Nun hat Herr K. 10 Millionen von seiner verstorbenen Tante Q. geerbt, die von einer herabfallenden Kastanie im Auto erschlagen wurde. Kann Herr K. einfach sofort seinen Job kündigen? Wie macht er das am besten?
13 Antworten
Man braucht keinen Grund anzugeben, um seinen Job zu kündigen. Er kann also einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen, das wären laut Gesetz zwei Monate. Er kann natürlich auch einfach nicht zur Arbeit erscheinen. Dann wird ihm wahrscheinlich fristlos gekündigt. Das ist zwar nicht besonders fair, aber auch möglich.
Er kann also einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen, das wären laut Gesetz zwei Monate.
In Deutschland betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
wie jemand schon schrieb: kündigen kann man immer - man kann auch einfach wegbleiben - es kommt darauf an, was man an konsequenzen bereit ist, zu tragen.
zunächst erlaubt eine erbschaft keine fristlose kündigung - gesetzliche/ vertragliche fristen sind einzuhalten - oder man kann verpflichtet werden, den schaden, der aufgrund der nicht fristgemäßen kündigung entsteht, auszugleichen - bei 10 mio im hintergrund ist einem dieser schaden möglicherweise egal. so wie es angeblich jeff bezos bei einer renovierung egal war, dass um sein gebäude herum halteverbot war und er etliche tausend dollar an strafen wegen falschparken gezahlt hat - man kann sich vieles mehr erlauben, wenn man reich ist so z.b. eine nicht fristgerechte kündigung.
Lach..... Erster Weg:normal kündigen mit vier Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende. Und sich die Zeit „krankschreiben“ lassen. Zweiter Weg: fristlos kündigen und evtl. Schadensersatz zahlen. Dritter Weg:einfach wegbleiben. Dann kündigt der AG irgendwann von selber.
Die sauberste und auch vernünftigste Lösung: zum AG gehen und um sofortige Auflösung des Arbeitsvertrages bitten.
Kündigungsfrist beachten gem. BGB und fertig.
- die Kündigung muss fristgerecht sein, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist = 4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Monats
- die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.