arbeitgeberwechsel in der woche, wann frei? hotellerie
hallo. ich habe vor meinen job zu wechseln und würde gern zum 15.7. kündigen. ich bin in der hotellerie tätig und habe dadurch immer bewegliche freie tage. der 15.7. ist nun ein freitag und ich würde gern wissen, ob es stimmt, dass mir bei den 5 arbeitstagen der woche, also montag bis freitag beim alten AG anteilig ein freier tag zusteht. wenn ja, wo kann ich das nachlesen? ich finde keinen gesetzestext dazu und ich denke, den werde ich meiner chefin vor die nase halten müssen, um zu meinem recht zu kommen.
3 Antworten
Dafuer gibt es keine gesetzliche Regelung. Wenn du beim alten Arbeitgeber bis zum 15. arbeitest und dein freier Tag dort der 16. waere, bekommst du bei dem in der betreffenden Woche gar keinen freien Tag.
Mit dem neuen Arbeitgeber hat das alles gar nichts zu tun. Bei dem geht's am 16. neu los.
Gesetzlich sind sogar bis zu 20 Tage "am Stueck" zulaessig.
Ob es fuer die Gastronomie eine noch laengere Zeitraeume erlaubende Sonderregelung gibt oder ob tarifvertraglich laengere Zeitraeume vereinbart werden duerfen, habe ich gar nicht erst geprueft. Moeglich waere es aber durchaus.
7 Tage "am Stueck" sind in der Gastronomie aber ein Klacks. Mach dich schon mal darauf gefasst, dass da noch viel mehr auf dich zukommt.
du hast die frage nicht verstanden............
Die Frage lautete, ob du bei deinem alten Arbeitgeber einen Anspruch auf einen freien Tag hast, wenn du dort Montag bis Freitag dort gearbeitet hast und mit Ablauf des Freitags dort ausscheidest. Die Antwort war "Nein".
Du wirst wie in der Gastronomie üblich einen Arbeitsplan für den Juli bekommen. Da sind die freien Tage ja festgelegt. Wegen deiner Kündigung wird der Plan sicher nicht geändert.
der dienstplan wird in der hottellerie nicht für einen monat geschrieben. das hab ich ja noch nie erlebt und ich bin schon länger in der branche. der dienstplan ist belegungsabhängig und kann garnicht 4 wochen vorher stehen. der dienstplan wird bei uns mittwochs für die folgende woche geschrieben und das ist schon gut. ich kenne auch betriebe, da steht der plan erst samstag oder sonntag. also ist da wieder alles offen. ich habe allerdings inzwischen jemanden gefunden der in der personalabteilung einer großen hotelkette arbeitet, und der hat mir gesagt, dass bei 1-2 tagen kein frei, 3-5 tagen 1 freier tag und bei 6-7 tagen 2 freie tage anteilig zu gewähren sind. in meinem fall heißt das, daß ich für montag bis freitag (also 5 tagen) anteilig einen freien tag für die woche zu bekommen habe.
der 15.07 ist ein freitag. Erkenne dein Problem nicht, denke dürfte eindeutig sein, dass dir kein zusätzlicher freier Tag zusteht.
dann nochmal anders..... wir sind in der hotellerie. das heißt, da arbeitet man am wochenende. alter arbeitgeber montag bis freitag, 5 tage arbeiten. neuer arbeitgeber samstag und sonntag, 2 tage arbeiten. wann mach ich dann frei???? wenn der neue arbeitgeber mich nicht am we einsetzen kann, weil ich frei machen will, dann bezahlt er mich auch nicht am samstag, sondern erst ab montag. kündigungsfristen gehen aber zum 15. oder zum monatsende. der 15. ist freitag. dann bin ich samstag und sonntag arbeitslos oder wie??? also muß es doch eine eindeutige regelung geben, wer die freien tage der woche zu gewähren hat. der alte AG bei 5 arbeitstagen oder der neue AG mit 2 arbeitstagen. oder jeder einen?
der neue sagt ab samstag arbeiten, ab samstag geld. der alte sagt bis freitag arbeiten, bis freitag kündigungsfrist. macht 7 tage arbeiten und garkein frei. tolle sache. :-(