arbeitgeberwechsel in der woche, wann frei? hotellerie

3 Antworten

Dafuer gibt es keine gesetzliche Regelung. Wenn du beim alten Arbeitgeber bis zum 15. arbeitest und dein freier Tag dort der 16. waere, bekommst du bei dem in der betreffenden Woche gar keinen freien Tag.

Mit dem neuen Arbeitgeber hat das alles gar nichts zu tun. Bei dem geht's am 16. neu los.

malermaus2006 
Beitragsersteller
 01.06.2011, 00:23

der neue sagt ab samstag arbeiten, ab samstag geld. der alte sagt bis freitag arbeiten, bis freitag kündigungsfrist. macht 7 tage arbeiten und garkein frei. tolle sache. :-(

DerCAM  01.06.2011, 03:46
@malermaus2006

Gesetzlich sind sogar bis zu 20 Tage "am Stueck" zulaessig.

Ob es fuer die Gastronomie eine noch laengere Zeitraeume erlaubende Sonderregelung gibt oder ob tarifvertraglich laengere Zeitraeume vereinbart werden duerfen, habe ich gar nicht erst geprueft. Moeglich waere es aber durchaus.

7 Tage "am Stueck" sind in der Gastronomie aber ein Klacks. Mach dich schon mal darauf gefasst, dass da noch viel mehr auf dich zukommt.

malermaus2006 
Beitragsersteller
 01.06.2011, 07:15
@DerCAM

du hast die frage nicht verstanden............

DerCAM  01.06.2011, 09:22
@malermaus2006

Die Frage lautete, ob du bei deinem alten Arbeitgeber einen Anspruch auf einen freien Tag hast, wenn du dort Montag bis Freitag dort gearbeitet hast und mit Ablauf des Freitags dort ausscheidest. Die Antwort war "Nein".

Du wirst wie in der Gastronomie üblich einen Arbeitsplan für den Juli bekommen. Da sind die freien Tage ja festgelegt. Wegen deiner Kündigung wird der Plan sicher nicht geändert.

malermaus2006 
Beitragsersteller
 15.06.2011, 15:22

der dienstplan wird in der hottellerie nicht für einen monat geschrieben. das hab ich ja noch nie erlebt und ich bin schon länger in der branche. der dienstplan ist belegungsabhängig und kann garnicht 4 wochen vorher stehen. der dienstplan wird bei uns mittwochs für die folgende woche geschrieben und das ist schon gut. ich kenne auch betriebe, da steht der plan erst samstag oder sonntag. also ist da wieder alles offen. ich habe allerdings inzwischen jemanden gefunden der in der personalabteilung einer großen hotelkette arbeitet, und der hat mir gesagt, dass bei 1-2 tagen kein frei, 3-5 tagen 1 freier tag und bei 6-7 tagen 2 freie tage anteilig zu gewähren sind. in meinem fall heißt das, daß ich für montag bis freitag (also 5 tagen) anteilig einen freien tag für die woche zu bekommen habe.

der 15.07 ist ein freitag. Erkenne dein Problem nicht, denke dürfte eindeutig sein, dass dir kein zusätzlicher freier Tag zusteht.

malermaus2006 
Beitragsersteller
 01.06.2011, 00:11

dann nochmal anders..... wir sind in der hotellerie. das heißt, da arbeitet man am wochenende. alter arbeitgeber montag bis freitag, 5 tage arbeiten. neuer arbeitgeber samstag und sonntag, 2 tage arbeiten. wann mach ich dann frei???? wenn der neue arbeitgeber mich nicht am we einsetzen kann, weil ich frei machen will, dann bezahlt er mich auch nicht am samstag, sondern erst ab montag. kündigungsfristen gehen aber zum 15. oder zum monatsende. der 15. ist freitag. dann bin ich samstag und sonntag arbeitslos oder wie??? also muß es doch eine eindeutige regelung geben, wer die freien tage der woche zu gewähren hat. der alte AG bei 5 arbeitstagen oder der neue AG mit 2 arbeitstagen. oder jeder einen?