Arbeitgeber zieht Arbeitgeberanteil von der Provision ab - darf er das?

6 Antworten

Die 10% Provision kommen zum Bruttogehalt dazu, was heißt, dass die Sozialversicherungsbeiträge sowohl für dich, als auch für den Arbeitgeber ansteigen. Der Arbeitgeber darf aber seinen Anteil nicht auf dich abwälzen, das ist definitiv nicht rechtens.

Generell gilt nicht die Gesamtsumme aus Nettolohn + AG-Anteil + AN-Anteil als Bruttolohn, sondern nur Nettolohn + AN-Anteil.

Allerdings solltest du dir deinen Vertrag genau durchlesen, wie sich die Provision zusammensetzt und wie die genaue Bezeichnung ist.

Wenn es tatsächlich so drin steht wie du schreibst und nicht etwa "10% werden zu den Lohnkosten hinzugerechnet", dann ist es nicht rechtens.

Da ich aber kein Jurist bin und das deutsche Recht mitunter komische Dinge macht, kannst du dich auf diese Aussage nicht verlassen und solltest dringend einen Anwalt damit konsultieren.

Intaa 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 11:56

Es ist genau so definiert, wie ich es beschrieben habe. Man hat wohl gedacht, dass es nie zu einer Zahlung käme und war höchst überrascht und fast erbost über die zusätzlichen Kosten :-) Der Anwalt ist nun bereits soeben angemailt worden. Vielen Dank

Brutto bedeutet vor Steuer. Da du Festangestellter bist sind "Provisionen" oder "Bonuszahlungen" somit zu versteuern. Wärest du Freischaffender oder Kleingewerbetreibender müßtest du es ja auch versteuern. Als Beispiel sei hier mal Überstunden angesprochen. Das bewirkt ja auch ein "Mehr" die dann natürlich durch die höhere Einnahme oft dazu führen in eine höhere Steuerprogression zu kommen. Wäre ja schön wenn Provision als Festangestellter aufgrechnet wird nachdem Arbeitgeberanteil und Sozialversicherungsbeiträge, Rente etc abgezogen werden und dann auf diese 10% Summe der Provision "unversteuert" aufgeschlagen. Allerdings...wenn das Brutto dadurch steigt und von der Summe dann irgendwo nochmal Anteile abgezogen werden ist es nicht rechtens.

Broco  24.01.2014, 11:48

Er sagte ja, der Arbeitgeber zieht die Arbeitgeberanteile ab und das geht eigentlich nie.

Idiealot  24.01.2014, 11:49
@Broco

Hoppala...ja richtig. Ei, ei, ei...

Wenn du anstelle von 2000 € brutto jetzt z. B. 3000 € brutto bekommst, werden die entsprechenden Anteile des Arbeitgebers, die brutto-bezogen sind, entsprechend berechnet... Oder meinst du, du bekommst die 1000 € mehr "netto" und der Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitgeberanteil noch oben drauf?

Intaa 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 11:43

Ich bekomme 2400 brutto fest und es wird ein Haus verkauft. Ich bekomme dann 1000 Euro extra auf das Bruttogehalt (10%). Das wären dann 3000 Euro auf dem Gehaltszettel BRUTTO - der Arbeigeber zieht mir dann aber VORHER schon seine zu zahlenden Arbeitgeberanteile für diese 1000 Euro ab und es stehen dann keine 3000 brutto auf dem Zettel sondern wesentlich weniger.

Idiealot  24.01.2014, 11:48
@Intaa

Also richtig wäre hier 2400 € Brutto zu versteuerndes Grundeinkommen. Bonuszahlung 1000 €. Bonuszahlung ist ebenso zu versteuern mit allen Anteilen. Dem Finanzamt ist schnuppe wofür. Die wollen nur wissen, wofür wird Geld bezogen und wieviel Geld erhält man.

Brutto ist Brutto, und der Arbeitgeberanteil heisst so, weil er vom Arbeitgeber zu tragen ist. Wenn er dir das von der Provision abzieht, ist es ein nicht gerechtfertigter Arbeitnehmeranteil. Meine Meinung.

Da solltest Du Dich an Deine Arbeitgeber wenden...

Wenn das nichts bringt zum Rechtsanwalt der fürs Arbeitsrecht zuständig ist....

Ob sich der Streß aber lohnt...