Arbeitgeber zahlt zu wenig Auszubildendengehalt.

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Hallo,

am besten Ausbilder, Jugend- und Auszubildenvertretung oder Betriebsrat kontaktieren und die aktuelle Notlage verdeutlichen.

Oder sind seit Ausbildungsbeginn mehr als 42 Arbeitsunfähigkeitstage eingetreten (zusammengerechnet)? Dann wurde vom Arbeitgeber ggf. die Entgeltfortzahlung eingestellt. Wurde die Krankenkasse immer sofort über die Arbeitsunfähigkeit informiert? Ggf. sofort Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen (manche Krankenkasen sind auch morgen erreichbar)!

Gruß

RHW

Vallarias 
Beitragsersteller
 23.12.2013, 21:34

Vielen Dank für die Antwort!

Also 42 Arbeitsunfähigkeitstage sind noch nicht zusammengekommen (Wieso kann mir dann der Arbeitgeber einfach die Entgeltfortzahlung einstellen ? Immerhin bin ich ja keine 6 Wochen am Stück krank gewesen.)

Meine AU´s habe ich immer pünktlich abgegeben. (Der Krankenkasse aber nicht werde dies aber morgen direkt machen die haben bis 13:00 Uhr offen.)

DerHans  23.12.2013, 23:01
@Vallarias

Wenn du mehrfach innerhalb von zwei Jahren mit der gleichen Krankheit arbeitsunfähig bist, laufen die Fehlzeiten auf. Ab dem 43. Tag musst du dann Krankengeld beantragen.

RHWWW  24.12.2013, 14:11
@DerHans

Hallo Vallarias,

Arbeitsunfähigkeitszeiten aus den letzten 6 bzw. 12 Monaten (aber frühestens ab Beginn des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses), die auf derselben Krankheitsuresache berufen, kann der Arbeitgeber addieren. Bezüglich der möglichen gleichen Krankheitsursache kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse nachfragen, ob Zeiten addiert werden dürfen.

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Gruß

RHW

RHWWW  02.01.2014, 19:25
@RHWWW

Danke für den Stern!

Krankengeld von der Krankenkasse bekommt man ggf. erst ab Tag der Meldung bei der Krankenkasse (§ 49 SGB V).

Vielleicht war da noch einmal die Geschichte mit Klasse sechs passiert?

Sollte zwar nicht...., aber es kann schon.

Sprich noch einmal mit der Buchhaltung und lass das korrigieren!

Eine Abmahnung kann nur der AG dem AN aussprechen, aber nicht umgekehrt und gleich zur Kammer oder zum Gericht zu laufen, bevor Du überhaupt mit der Buchhaltung gesprochen hattest, erschiene mir als sehr weit überzogen.

Ausserdem gibt es kein "Auszubildendengehalt", sondern eine Ausbildungsvergütung.

Arbeitsgericht, jetzt gleich nicht! Aber IHK bzw. eine Gewerkschaft z. B. die Verdi Jugend, währen nicht schlecht.

Ich würde dir Raten erstmal zur Gewerkschaft zu gehen. Wenn du nicht Mitglied bei einer Gewerkschaft bist, dann würde ich zur IHK gehen, und wenn Die auch nichts machen können: Dann solltest Du Dir einen Anwalt aufsuchen...

Aber Recht hast Du! Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir "Vergütung" zu geben! Wenn es einmal zu spät kommt, okey. Aber wenn es regelmäßig vorkommt + alle Bekommen es aber du nicht + Antworten tut dir auch keiner, dann ist es dein Recht zur IHK bzw. zur Gewerkschaft zu gehen :)

Ich persönlich bin aber nicht in einer Ausbildung, das Wissen was ich habe ist alle aus der Betriebswirtschaftslehre-Stunde :D

Setz dich umgehend mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen IHK in Verbindung und bitte ihn um Hilfe.Er sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen,und abklären wo es bei der Abrechnung klemmt.

Direkt zur IHK die sind für die Auswahl der Ausbildungsbetriebe zuständig.