Arbeitgeber will Nachweis für kurz. Urlaub, das aus meiner Familie jemand gestorben ist. Ist das rechtens?

11 Antworten

Selbstverständlich kannst Du zum Betriebsrat gehen. Ich würde aber erst einmal abwarten, ob Dein Chef wirklich einen Nachweis möchte.

"Hörensagen" ist keine konkrete Aussage und manche Kollegen interpretieren etwas in eine Aussage was so nie gesagt wurde. Zudem ist zu bedenken, dass Dein AG vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht und bezüglich Tod und/oder Beerdigung von Angehörigen von MA angelogen wurde.

Geh erst einmal zur Arbeit und warte ab, ob Dein AG Dir wirklich misstraut. Sollte das wirklich zutreffen, bringst Du ihm den Nachweis. Du kannst dabei ja fragen, ob Du ihm schon einmal Anlass gegeben hast, Dir zu mißtrauen. Alles Gute und mein Beileid

Sternenmeer1989 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 08:22

Mein Freund hat es mir gesagt. Denke kaum das er einen Grund zum Lügen hat! ;-) Danke!

Hexle2  27.05.2015, 05:49
@Sternenmeer1989

Ich glaube auch nicht, dass Dein Freund Dich belügt. Vielleicht hat er aber etwas falsch verstanden. Das kommt öfter vor als man denkt.

Ja, darauf hat er einen Anspruch. Da kann der Betriebsrat auch nichts machen. 

Wo liegt das Problem? Er hat dir kurzfristig Urlaub gewährt und will jetzt sehen, ob der Anlass tatsächlich so war wie du es behauptet hast. Dich "einfach" krank zu melden, wenn du gar nicht krank bist, wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Sternenmeer1989 
Beitragsersteller
 25.05.2015, 23:43

Genau so sehe ich das auch, aus dem Grund habe ich mich auch nicht krankschreiben lassen! Mir geht es um's Prinzip, wie er sowas von mir überhaupt denken kann, zumal ich nie krank bin oder auf der Arbeit fehle!

DerHans  25.05.2015, 23:44
@Sternenmeer1989

Dann lege eben das Ticket vor, und alles hat seine Ordnung

Das stimmt doch was nicht ...

Erst bietet er es Dir an und dann äußert er sich so?

Am besten Du sprichst noch einmal mit ihm. :)

Hättest Du Dich krankschreiben lassen, müsstest Du ihm Deine Krankmeldung bringen, also leg ihm halt das Ticket vor, warum auch nicht?

Sternenmeer1989 
Beitragsersteller
 25.05.2015, 23:41

Richtig! Er hat meiner Meinung total als Führungsposition versagt! Mir geht es nicht darum das er das sehen möchte, sondern das er mir misstraut, obwohl er mir den "Urlaub" selber angeboten hat.

verreisterNutzer  26.05.2015, 01:16
@Sternenmeer1989

Bei "normalem" Urlaub (der von Deinem Jahresurlaub abgebucht wird) bist Du gegenüber dem Arbeitgeber keinerlei Rechenschaft schuldig. Der Grund ist dann Privatsache und muss ihm egal sein. Das Gleiche wäre bei "unbezahltem" Urlaub.

Anders sähe es aus, wenn dafür tarifliche bzw. arbeitsvertraglich vereinbarte Freistellungstage (Sonderurlaub) in Anspruch genommen würden. Dann kann der AG einen Nachweis verlangen.

Also: Nicht in´s Boxhorn jagen lassen... :) 

P.S.: Herzliches Beileid!

DerHans  26.05.2015, 11:24
@verreisterNutzer

Auch den regulären Urlaub muss man rechtzeitig anmelden. Hier war das ja nicht gut möglich. Also wurde ihr der Urlaub kurzfristig gewährt. das gibt dem Betrieb schon das Recht, zu erfahren, ob die Begründung überhaupt stimmt.

verreisterNutzer  26.05.2015, 15:39
@DerHans

Nein - regulären Urlaub muss man (aus arbeitsrechtlicher Sicht) nicht begründen - der Grund geht den Arbeitgeber "einen feuchten Kehrricht" an. Ich nenne Dir auch ein Beispiel, @DerHans, namlich dann z.B. wenn man sich woanders bewerben wollte.

Rechtzeitig anmelden ist eine andere Sache, wobei es sich über den variablen Begriff der Rechtzeitigkeit vortrefflich streiten ließe.

Bei einem guten, vertrauensvollem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es allerdings üblich, zu sagen, wofür man (plötzlich, unerwartet) Urlaub benötigt. Das hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber das dann auch möglich macht, d.h. ggf. nach einer Vertretung sucht, um den Urlaub genehmigen zu können.

Letztendlich geht der Betriebsablauf vor.

In deiner Familie ist jemand verstorben, da stehen dir 2 Tage Sonderurlaub zu. Du könntest auch Sonderurlaub für die 4 Tage beantragen. Du hast es NICHT persönlich vom Chef; nur aus dritter Hand. Der Urlaub ist doch genehmigt.  Wo wäre das Problem dem Chef das Ticket vorzuweisen? Der Weg über den Betriebsrat würde länger dauern. Herzliches Beileid.

webya  26.05.2015, 18:14

Es besteht nicht automatisch Anspruch auf Sonderurlaub. Bei uns bekomme ich bei Eltern und Kindern gerade mal einen Tag. 

Familiengerd  26.05.2015, 10:08

In deiner Familie ist jemand verstorben, da stehen dir 2 Tage Sonderurlaub zu. Du könntest auch Sonderurlaub für die 4 Tage beantragen.

Ob Anspruch auf Sonderurlaub besteht, kannst Du doch gar nicht wissen!

Sternenmeer1989 
Beitragsersteller
 25.05.2015, 23:46

Wie ich unten schon geschrieben habe, geht es mir um's Prinzip. Er ist zwar mein Chef, nichts desto trotz muss man sich als Arbeitnehmer nicht alles gefallen lassen. Das zerstört das komplette Vertrauen, wenn er solche Äußerungen an Dritte macht!

peterobm  25.05.2015, 23:48
@Sternenmeer1989

1. der Urlaub ist lt. deinen Aussagen genehmigt 2, Hörensagen durch Mitarbeiter entspricht das den Tatsachen? Mit dem Chef reden, in einer solchen Situation reagiert man halt etwas empfindlich.