Arbeitgeber verlangt Gang zum Betriebsarzt - Was erwartet einen da?
Wenn der Arbeitgeber ein Gutachten des Betriebsarztes abverlangt, was erwartet da den Arbeitgeber? Speziell stellt sich mir die Frage, ob man sich bei solch einer Untersuchen frei machen müsste bzw. ob man das dann verweigern kann ohne letztendlich Probleme mit dem Gutachten und dem Arbeitgeber zu bekommen? Müsste man sich in solch einer Situation ausziehen um den Beruf antreten zu dürfen?
Vielleicht kann mir da jemand was sicheres zu sagen und bitte nicht nur Vermutungen anstellen :)
Gruß
8 Antworten
Ich kann von mir sagen, dass Arzthelferinnen auch regelmäßig zu Betriebsärzten müssen. Wenn wir uns weigern, kann das echt Probleme geben, weil man dort schließlich auch die Tauglichkeit prüft. Ich war froh, dass ein großer Check gemacht wurde, kostet mich ja nichts. Blutabnahme zur Prüfung des Impfstatus, Urin, EKG, Bildschirmtauglichkeit -> ist aber bei jedem Beruf wohl unterschiedlich, worauf es da ankommt. Eine Kollegin, die sich komplett geweigert hat, wurde darauf hingewiesen, dass bei fehlender G-Untersuchung der Arzt Probleme bekommt, weil er Sorge trägt, dass seine Mitarbeiterinnen regelmäßig teilnehmen. Ich durfte z.B. nur die Ausbildung dort anfangen und den folgenden Festvertrag unterschreiben, nach Vorlage einer G-Untersuchung durch den Betriebsarzt.
Hab dir da noch was rausgesucht:
Für eine Reihe von arbeitsbedingten Belastungen gibt es Pflichtuntersuchungen: Der Arbeitgeber hat bei diesen Tätigkeiten Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen. Ohne das Vorliegen eines unbedenklichen Untersuchungsergebnisses darf er den Arbeitnehmer nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigen, an dem dieser einschlägig belastet ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizinische_Vorsorgeuntersuchungen
Es gibt Angebotsuntersuchungen und Pflichtuntersuchungen. Im sozialen/gesundheitlichen Bereich könnte es sein, dass Du zu einer Pflichtuntersuchung mußt. Es steht im Einladungsschreiben, worum es geht, In etwa; Arbeitsmedizinische Untersuchung G37.
Ein Arbeitgeber kann eine Untersuchung beim Betriebsarzt anordnen, um z.B. eine "Gefährdungsbeurteilung" zu bekommen. Das ist nichts schlimmes, da der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern hat und diese dadurch evtl. auch spezifischer einsetzen kann. Aber auch Du hast die Verpflichtung, dich in bestimmten Abständen beim Betriebsarzt untersuchen zu lassen - ähnlich den "U-Untersuchungen" bei Kindern (komischer Vergleich, passt aber). Letztlich dient es deiner Gesundheit und ist eigentlich nichts anderes, als eine Vorsorgeuntersuchung wie beim Hausarzt. Ablehnen würde ich es nicht, da eine durchgehende Akte beim Betriebsarzt durchaus Vorteile bei der Arbeitsplatzgestaltung (Hilfsmittel,evtl. leichtere Arbeit usw.) nützlich sein kann. Der Betriebsarzt unterliegt übrigens wie jeder andere Arzt der Schweigepflicht und darf nur in ganz besonderen Fällen - die kenn hoffentlich dein Betriebsrat - dem Arbeitgeber Auskunft erteilen! Hoffe ich konnte etwas helfen und einen schönen Tag!
Hi BrettVormKopf,die Antwort von Fieskopf ist rechtlich und praktisch sehr gut;rein rechtlich gesehen ist zu beachten,ob der Vertragspartner dies vertraglich festgehalten hat,dass über sein Verlangen der Betriesarzt aufgesucht werden muss.Ausserdem kommt es auf die Art des Betriebes an zBder Umgang mit Chemikalien stellt einen Rechtfertigungsgrund für die betriebsärztl.DU dar-Aber wie schon gesagt,schaden kann die U nicht,nur:Aufpassen,ob der Arbeitgeber daraus unzulässige Folgen zieht zB wenn zBeine bei der Bewerbung eine Krankheit verschwiegen wurde.Diesbez.Ist der Betriebsarzt an das Arztgeheimnis gebunden auch dem Arbeitgeber gegenüber.LG Sto
es kommt drauf an was du machst, arbeitest du in der produktion , geht es um hör und sehtest,das wird eigentlich bei allen produktionsfirmen, wo es lauter zu geht, zum wohle der arbeitnehmer gemacht um gesunheitsschäden zu vermeiden.
ansonsten muß du schon den grund nennen