Kann ich eine Betriebsarzt-Untersuchung verweigern?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

siehe dazu § 3 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz

"Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen."

http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html

Santhanens 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:48

Ja, der Kuh würde ich dann auch über den Mund fahren, was Sie befähigen würde, Ihre Kollegen so abzuwerten. :)

charles0308  12.01.2012, 00:55
@Santhanens

sorry, aber Deinen Kommentar verstehe ich nun überhaupt nicht

Santhanens 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 01:09
@charles0308

Naja, wenn Sie meint, die AUs Ihrer Kollegen zu bewerten. :)

charles0308  14.01.2012, 12:05
@Santhanens

Danke für die Bewertung

bei einer ausbildung ist zb die krankheitsdauer auch entscheidend darüber ob die ausbildung weiter geführt werden kann oder abgebrochen werden muss. gerade beim umgang mit chemikalien kann es zu gesundheitsbeeinträchtiguneg führen. auszubildende unterliegen da einer speziellen fürsorgepflicht des betriebes. dh unter umständen ist die sorge des betriebes wirklich nur der gesundheitszustand. sollten psychische probleme vorliegen kann es dir auch weiter helfen wenn dein privater vertrauensarzt einen entsprechenden brief verfasst in dem er begründet warum du nicht arbeiten kannst. ich würde versuchen den termin beim betriebsarzt zu nutzen um für deine situation das beste raus zu holen. beantworte dir die fragen willst du deine ausbildung fertig machen? in dem unternehmen oder in einem anderen? was hindert dich daran die ausbildung weiter zu machen? frag personen wie zb deinen vertrauensarzt dazu wie du dich verhalten sollst

Ich denke, dass der Betriebsarzt feststellen soll, ob Deine Krankheit etwas mit den Gefahrenstoffen zu tun hat, oder ob Du unabhängig davon krank geworden bist, weil das die Berufsgenossenschaft wissen muss, denn gegebenen Falls muss die für Deine Krankheitskosten aufkommen und nicht die normale Krankenkasse. Dürfte aber auch wichtig sein, für den Fall, dass später einmal eine Brufsunfähigkeitsrente zur Debatte stehen sollte.

Oft/Meistens ist die Untersuchung durch den Betriebsarzt im Arbeitsvertrag verankert. Gerade deswegen, weil du mit Gefahrstoffen arbeitest!

Dein etwas seltsamer Wunsch nach Nichtuntersuchung schreit aber regelrecht danach, dass du was zu verbergenn hast, also einen anderen, nicht erwähnten Grund hast!

Santhanens 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:45

Ja, eben deswegen will ich ja nicht zu dem Arzt, weil der mich dann "ausfragt". Die "Probleme", die ich habe, geht nur meinen Hausarzt etwas an bzw. den Ärzten, denen ich es sagen möchte.

Das nennt sich Persönlichkeitsrecht.

Und es ist ja auch gerade das Problem, dass der Arbeitgeber immer denkt, dass "es da etwas gibt". Physisch bin ich kerngesund, um es mal so zu sagen.

DancehallGyal  12.01.2012, 00:49
@Santhanens

Ich denke nicht, dass er nach der psychischen Verfassung großartig nachfragt. Außerdem ist ja Mediziner und kein Psychologe.

Det1965  12.01.2012, 00:51
@Santhanens

Aber auf die Fragen des Arztes brauchst du doch nicht zu antworten, oder du erzählst was Anderes eben! Bzw. das, was er hören will oder auch von deine Kollegen erfährt. Wenn du ein Geheimnis hast, brauchst du ihm das doch nicht auf die Nase zu binden!

Oder hängt es damit zusammen, dass du psychisch krank bist? Dann ist dein Betriebsarzt allerdings ein schlechter Ansprechpartner, du aber ein schlechter zukünftiger Firmenangestellter!

Santhanens 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 01:11
@Det1965

Aha. Da du das Gesamtbild nicht ansatzweise kennst, muss ich mir von dir nicht solche Dinge anmaßen lassen oder gar Beurteilungen über meine Art und Weise bei der Firma, bei der ich arbeite.

Vielen Dank.

Det1965  12.01.2012, 01:15
@Santhanens

Ups Volltreffer! Hier ist jemand auf Streit aus. Geh ins Bett!

Wenn es im Vertrag verankert weiß ich es nicht genau. Normallerweiße muss ein kranker Angestellter nicht die Form seines Leidens dem Arbeitgeber offenbaren. Der Arbeitgeber muss nur wissen das der Arbeitnehmer krank ist.

Eigentlich solltest du dich deshalb weigern können. Selbst wenn du mit Gefahrengut arbeitest weil du dich ja nicht, durch die Krankheit beeinträchtigt, an der Arbeitsstelle aufhällst. Nach der Krankheit kann dich der Betriebsarzt gerne untersuchen ob du noch gesund genug bist für deinen Job.

Da ist aber der Knackpunkt eine solche verweigerung wirft generell ein schlechtes Licht auf dich. Wenn sie wollen finden sie dann irgendwas um dich los zu werden.

Santhanens 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:51

Ich habe ja nur einen normalen Ausbildungsvertrag. Da steht nichts von Pflichtuntersuchungen. Ich bin ja außerdem kein "normaler Arbeitnehmer, sondern Auszubildender.

TheDancingPen  12.01.2012, 00:58
@Santhanens

Bei Auszubildenen ist das genauso. Im Prinzip hast du alle Rechte der Arbeitnehmer und noch gesonderte die nur für Azubis gelten.