Arbeitgeber rechnete falsche Steuerklasse ab und fordert nun für mehrere Monate Lohnsteuer nach?
Er hat doch den Fehler gemacht, wieso soll ich nachzahlen?
11 Antworten
§ 41c Einkommensteuergesetz:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher erhobene Lohnsteuer zu erstatten oder noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten, ... wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat; dies gilt auch bei rückwirkender Gesetzesänderung.
Wer ist Steuerschuldner? Du, denn es ist Dein Lohn, der zu versteuern ist. Hätte er zu viel abgeführt, würdest Du wohl nicht sagen, es ist Dein Fehler, behalte das Geld, das das Finanzamt zurück erstattet.
Na weil du diese Steuer dem Staat schuldest und der hat keinen Fehler gemacht. Fehler kommen nun mal vor, aber trotzdem bleibt doch die Zahlungsverpflichtung.
Wenn du zu viel Kindergeld bekommst, musst du es auch zurück zahlen und wenn eine Bank oder Firma vergisst, die Raten monatlich einzuziehen per Lastschrift, schuldest du immer noch das Geld. Ist mir mal beim Strom passiert. Durch eine Umstellung wurde vergessen, monatlich abzuziehen und ich habe es nicht bemerkt. Es gab dann eine böse Nachzahlung, war auch meine Schuld, mir ist es nicht aufgefallen.
Ggf. kannst du einen Abzug in Raten beim AG erwirken.
Ist doch besser, als alles am Ende per Steuererklärung nachzahlen zu müssen.
Hättest du durch den Fehler deines Arbeitgebers zuviele Steuern bezahlt, würdest du dann auch darauf bestehen, diese nicht zurückzubekommen, weil es ja Schuld des Arbeitgebers ist?
Du hast die Pflicht, die vorgeschriebene Steuer zu zahlen - mehr erwartet keiner von dir. Wäre durch die zuwenig gezahlte Steuer auch eine Strafe fällig, könntest du den Arbeitgeber zur Zahlung der Strafe heranziehen, die Steuern blieben deine Sache.
dein Arbeitgeber hat zu wenig Lohnsteuer abgeführt? Ich als Laie hab doch von Lohnberechnungen und wie sich das alles zusammen hängt doch gar keine Ahnung. Wenn du zuviel oder auch zu wenig Steuern bezahlt hast im lf. Jahr dann wird sich das Finanzamt zeigen wenn du im nächsten Jahr deine Lohnsteuer gemacht hast dann bekommst du was zurück oder du zahlst nach. Aber es ist mir unverständlich das du ihm jetzt die Steuern zurück zahlen sollst so zwischendurch. Er hat ja schließlich auch Steuern abgeführt.
Richtig. Aber dann gegenüber dem Finanzamt.
und die werden sich die Steuern schon im darauffolgendem Jahr zurückholen wenn's zu wenig waren die man als Arbeitnehmer bezahlt hat. Hier ging es doch eher darum ob mein Arbeitgeber diese Steuern zurückfordern kann.
JA ER KANN!
und da ja jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgibt ....
und du würdest selbstverständlich im umgekehrten Falle (ZUVIEL Lohnsteuer abgezogen) auch sagen, macht nix, wird mit der Steuererklärung erledigt
OK, in Zukunft geb ich meine Steuererkläung bei meinem Arbeitgeber ab.
du hast keine Ahnung, willst hier aber Mitdiskutieren?????
Deine Aussage: Ich als Laie hab doch von Lohnberechnungen und wie sich das alles zusammen hängt doch gar keine Ahnung
warum schreibst du dann, wenn du keine Ahnung hast?
Ich sitze nicht in der Lohnbuchhaltung, daher weiß wohl kaum einer was da gemacht und wie die das berechnen. Du kennst dich damit natürlich aus, hast studiert und bist einer von den Schlauen. Hätte ich einen Hut würde ich den ziehen. Hab ich aber nicht und das auch gut so.
ja, ich kenne mich (für dich: dummerweise) damit aus, ich bin Steuerberater!
DU bist die einzige Person, die anzweifelt, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten darf. Blöd für dich.
ich frage mich, warum jemand zu Themen, von denen NULL Ahnung besteht, Antworten gibt und dann angepisst ist, wenn diese bemängelt werden!
https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_(Deutschland)
SCHULDNER der Lohnsteuer ist der ArbeitNEHMER.
der ArbeitGEBER führt diese nur ab und wird für evtl. für zuwenig einbehaltene Lohnsteuer haftbar gemacht. die Haftung, welche i.d.R. erst Jahre später kommt, geht zu Lasten des ArbeitGEBERS.
der Arbeitgeber führt die einbehaltene Lohnsteuer ab, sollte diese zuwenig sein, ist er VERPFLICHTET, den Lohnsteuerabzug zu korrigieren. und jetzt kommt wieder mein 1.Satz: Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer.