Arbeiten trotz Berufsunfähigkeit?
Hallo Leute,
ich möchte gern wissen, ob man als Berufsunfähigkeitsrentner trotzdem noch einen 450 Euro Job, oder Hilfstätigkeit tätigen darf? Danke im vorraus.
5 Antworten
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist das individuell geregelt. Guck in deinem Vertrag. Meist darf man sogar halbtags und mehr dazu arbeiten
Hallo Antero90,
also einen 450-Euro-Minijob darfst du ohne Probleme bei deiner privaten Berufsunfähigkeit dazuverdienen - sogar bei einer gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente; hier muß nur das Restleistungsvermögen mit weniger als 3 Stunden täglicher Arbeit beachtet werden!
Beispiele für den Hinzuverdienst in der privaten BU-Rente findest du in Google unter "Urteile Hinzuverdienst Berufsunfähigkeitsrente"
siehe z.B. hier:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab einem Kläger recht: Obwohl er im
neuen Job kürzer arbeitete und sogar mehr verdiente als vorher, durfte
ihn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf den neuen Beruf
„verweisen“. Die Richter verdonnerten die Versicherung zur Zahlung einer
BU-Rente. Das Urteil gibt allen Hoffnung, die kein Geld wegen einer
Verweisung auf andere Berufe erhalten (Az.: 12 U 93/12).
www.vorsorge-und-finanzen.de/urteil-bestaetigt-berufsunfaehigkeit-auch-bei-lukrativem-neuen-job.html
https://openjur.de/u/609161.html
Gruß siola55
Lieber Karrrrrl,
bei der gesetzlichen EM-Rente bedeutet ein Restleistungsvermögen zwischen 3 Stdn. und unter 6 Stdn. täglicher Arbeit die halbe Erwerbsminderungsrente!
Ja, das ist grundsätzlich problemlos möglich.
Die Frage ist ungenau.
Reden wir über eine private BU-Rente oder über einen Altfall der eine Leristung wegen BU von der DRV bekommt?
Eine private BU.
Dann verweise ich dich primär auf die AVB.
Grundsätzlich ist es aber so, dass Arbeitsaufnahme in einem anderen als dem zuletzt ausgeübten Beruf unschädlich ist, es sei denn du würdest mind. wieder 80% deines vorigen Einkommens verdienen.
Das ist die Regel, wie gesagt die genauen Bestimmungen deiner BUV kannst du nur erfahren, wenn du dich an den Versicherer oder den Vermittler wendest, bzw. dich in die AVB einliest.
sind das nicht 3 Std. 59 Min. ?