Apotheke was bestellt aber nicht verpflichtet abzuholen?
Ich habe eine frage und zwar habe ich in der Apotheke was bestellt, was aber zu teuer ist. Die Apothekerin meinte ich kann es heute oder morgen abholen und hat das rezept behalten und mir den beleg mit den betrag schon einmal gegeben. Jetzt meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet das Präparat trotzdem abzuholen und zu zahlen? oder kann ich das einfach so machen , dass ich einfach nicht hingehe?
14 Antworten
Und bei der Bestellung war es noch nicht teuer? Ist der Preis in den letzten 24 Stunden gewaltig angestiegen? Wenn nicht, musst du es wohl abholen. Ansonsten hättest du es ja nicht bestellen müssen, wenn es dir zu teuer ist.
Verstehe ich nicht.
Wenn Du ein Rezept (Kasse- oder Privat-) hattest, musst Du entweder die Zuzahlung leisten oder es privat vorlegen u dann mit der Krankenkasse abrechnen. Wo ist also das Problem?
Wenn man etwas kauft, fragt man nach dem Preis u wenn es Dir zu teuer ist, dann bestell oder kauf es nicht. Die Apotheke hat das Produkt für Dich besorgt u muss es auch vorab bezahlen. Das heißt sie bleibt darauf sitzen, wenn Du es nicht abholst.
Gehst Du auch in ein Restaurant, bestellst Essen und gehst ohne zu bezahlen?
Das Mindeste wäre, dass Du bei der Apotheke anrufst und erklärst, dass Du es Dir anders überlegt hast u wenn Du Glück hast, brauchst Du es aus Kulanz nicht zu kaufen, weil sich evtl doch noch ein anderer Kunde findet.
Stimmt......davon hab ich auch schon mal gehört, aber selbst keine Erfahrung damit. Aber auch da würde man vorher nach dem Preis fragen und dann erst verbindlich bestellen, weil man es selber zahlt.
Du musst das Teil abholen und zahlen. Der Apotheker muss es dir in einwandfreiem zustand zur Verfügung stellen.
Siehe § 433 BGB
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Du musst nicht hingehen, nur ist das dann blöd für die Apotheke, die extra für dich bestellt hat. ..
abholen und zahlen.
Hier gibt es noch das „grüne Rezept“-bedeutet, der Arzt gibt eine Empfehlung. Die Medikamente werden nicht von der GkV gezahlt.