AOK will die Transportkosten nicht übernehmen
hallo,
ich schreibe im Namen meines Bruders (18), noch familienversichert. Dieser war letztes Jahr auf dem Oktoberfest, und hat es da wohl ein bischen mit dem Alkohol übertrieben, jedenfalls rief die erfahrene security einen Krankenwagen, da mein Bruder zu nichts meh fähig war und wohl ein Verdacht auf Alkoholvergiftung bestand. Von dem allem bekamm mein Bruder nicht viel mit in seinem Vollrausch. Die Sanitäter nahmen ihn mit ins nächste Krankenhaus und lieferten Ihn da ab. Jetzt hat er post bekommen er solle den Transport und (bin mir nicht ganz sicher, die Behandlung selber bezahlen)macht über 500Euro, wobei er nicht wirklich behandelt wurde ca. 1stunde nach einlieferung wurde er wieder nachhause geschickt. Nach Vorsprache meiner Mutter (mein Bruder ist ja Familienversichert) wurder ihr mitgeteilt das "er die Situation selbst verschuldet hätte und Transportkosten zu Ambulanten Behandlungen nicht übernommen werden". Mein bruder hat zwar mit dem Alkohol übertrieben aber denoch bestand handlungsbedarf, ich mein eine evt. Alkoholvergiftung is ja auch lebensgefährlich und somit ein Notfall. Zum anderen hat ja nicht er einen Krankenwagen gerufen sondern die Security. Bitte helft mir.
14 Antworten
Die KK wird nicht zahlen, solche Vorfälle sehen die Nicht als Notfall sondern als vermeidbar. somit zahlen sie nicht
Da es sich um vorsätzliche Trunkenheit handelt, ist die Forderung der Kasse, bzw. des Trägers der Rettungseinrichtung vollkommen berechtigt! Wenn du böswillig die Feuerwehr rufst, werden auch zwischen 900 und 1500 in Rechnung gestellt, die du nicht einfach von deiner Privathaftpflichtvers. zurück bekommst. Ich persönlich finde es richtig, dass die Gemeinschaft der Versicherten nicht für Vorsatztaten anderer zahlen muß!
Leider ist es wirklich só, das die AOK recht hat. Dein Bruder hat seinen Alkoholkonsum selber zu verantworten. Es ist ein vermeidbarer einsatz gewesen
Da isser selber schuld, was muss man sich auch die Birne wegsaufen? Soll man das auch noch loben? Ja es bestand handlungsbedarf, und geholfen wurde ihm auch, es hat niemand Hilfe unterlassen. Aber die Kosten muss er selbst tragen. Das nächste Mal vll ein bischen nachdenken, bevor man sich die Rübe zuhaut. Man kann auch ohne Alkohol lustig sein und ist trotzdem "cool" unterwegs.
Wenn man aber nichts verträgt, dann lässt man es oder lebt mit den Konsequenzen. Das hat auch nix mit dem Staat zu tun, da könnte man alles verbieten, das ist Blödsinn.
das ist mir auch schon passiert "wegduck" aber meine krankenkasse hat das bezahlt
Ich stimme dir insoweit zu das man auch ganz ohne Alkohol lustig sein kann. Um´s Cool sein ging es bei meinem Bruder nicht. Auch nicht um das "große Besäufniss" er hat das nicht vertragen was er getrunken hat (selbst wenn es nur 1ne mass währe) zudem bietet der Staat doch diesen Alkohol an, er könnte ja auch der umstände halber ganz einfach verboten werden wie so viele andere "drogen" auch. Zudem wird ja auch jeden monat der mitgliedsbeitrag bezhalt.