Als Selbstständiger Musiker > Famillienkasse AOK oder KSK?

6 Antworten

Als Selbständiger der ein Gewerbe angemeldet hat, kann er auf keinen Fall kostenlos über die Familienversicherung versichert sein. Egal, was er verdient und wie alt er ist. Er muss sich freiwillig selbst versichern (wo auch immer)

Auf jeden Fall rate ich Dir den Weg in die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenkasse, der Name täuscht sehr. Es ist eine Institution, die von der Gemeinschaft der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Du kannst Dich privat versichern oder gesetzlich krankenversichert bleiben. Wenn Du gesund bist und unter 45 Jahren, rate ich Dir auf jeden Fall zur privaten Versicherung. Die Künstlersozialkasse zahlt nun - erst ab Antragsstellung - !!!50%!!! zu Deinem Krankenkassenbeitrag (oder der privaten Krankenversicherung) dazu. Du wirst verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, jedoch zahlt hier die KSK auch !!!50%!!! dazu. Besser kann man kaum fahren....Jetzt noch durch die Ersparnis von 50% eine kleine private Absicherung für die Rente mit Berufsunfähigkeitsschutz mit Dread Desease und Du brauchst Dir um Dein Alter oder bei schwerer Krankheit keine Gedanken ums Geld zu machen. Bei Rückfragen zur KSK oder bei der Antragsstellung helfe ich gerne. Ich habe mich seit Jahren oft und viel mit diesem Thema beschäftigt. Gruß DerGehrke

Hallo,

ganz kurz zunächst die Künstlersozialversicherung ist keine eigenständige Versicherung sondern quasi ein Mittler zwischen Rentenversicherung, Krankenversicherung und dem Künstler, sowie Verwerter. Das bedeutet, Du kannst Dir Deine Krankenkasse selbst aussuchen.

Die Künstlersozialversicherung ist zudem eine Pflichtversicherung, also wer als Künstler oder Publizist seinen Haupterwerb verdient, der muss dort Mitglied sein.

Allerdings gibt es Einkommensgrenzen. Da Du schreibst, derzeit noch familienversichert zu sein musst Du wissen, dass Du Dich selbst versichern musst, wenn Du über 365 Euro pro Monat aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit verdienst (Einkommen nach Kosten vor Steuern). In die KSK musst Du, wenn Du mehr als 325,- Euro im Monat verdienst. Als Existenzgründer kannst Du unabhängig vom Einkommen sofort in die KSK.

Viele Grüße

Andreas

Hallo,

die Versicherungspflicht in der KSK ist für selbständige Künstler verbindlich, wenn sie mehr als 325 Euro monatlich bzw. 3900 Euro jährlich verdienen (Einnahmen abzüglich betrieblicher Kosten).

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstlerundpublizisten/voraussetzungen.php?navanchor=1010025

Die Versicherungspflicht wird erst ab Meldung bei der KSK durchgeführt (nicht rückwirkend).

Vorteile:

  • Künstler sid die einzigen Selbständigen, die nur die halben Beiträge zu zahlen brauchen (die andere Hälfte trägt die KSK).

  • durch die Rentenversicherugsbeiträge entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

  • es besteht ab dem 43. Tag Anspruch auf Krankengeld (auf Antrag ggf. auch früher)

Unabhängig von der KSK endet die Familienversicherung, wenn die Einkünfte 365 Euro monatlich übersteigen ODER die Tätigkeit hauptberuflich ist.

Am besten mit der KSK und der jetzigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

Ab Beginn der Versicherungspflicht benötigt man eine eigene Krankenkasse. Eine eigene Krankenkasse aussuchen und deren Mitgliedsbescheinigung mit bei der KSK einreichen.

Gruß

RHW

Die hast den Status "Pflichtversichert" in der Künstlersozialkasse. Du musst mit denen schnellstmöglich Deinen Versicherungsstatus prüfen.

Der Vorteil der Künstlersozialkasse Wilhemshafen ist, das Du quasi nur die Beiträge wie ein Angestellter zahltst, und den Rest übernimmt der Staat um alles was mit Kultur und Kunst zu tun hat, somit zu fördern.

Das gilt nicht nur für die gesetzliche Krankenversicherung, sondern auch für die Rentenversicherung in der wichtige Bausteine wie Erwerbsminderungsrente oder eine Reha-Massnahme, Kur mitversichert sind.

Die Mitversicherung in der elterlichen Krankenversicherung ist für in schulischer Ausbildung befindliche Kinder gedacht. Sobald eine eigene berufliche Tätigkeit beginnt, ist das nicht mehr der Fall.

Klär das so schnell wie möglich, damit Du nicht Versicherungsbeiträge rückwirkend zahlen musst.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/