AOK - Hartz IV und schwere chronische Erkrankung - Befreiung von Zuzahlung für Medikamente

5 Antworten

Für chronisch Kranke gilt die 1% Regel. D.h. sobald die Zuzahlungen 1% des Vorjahreseinkommens erreicht haben, sofort Befreiungsantrag bei der Kasse stellen. Zu viel gezahltes wird zurück überwiesen. Diese Prozedur ist leider jedes Jahr neu nötig.

Bei einigen Kassen (ich kenne es von der AOK bei meiner Mutter) kann man auch vorab diese Summe zahlen und ist dann für das kommende Jahr befreit. Einschließlich Krankenhausabgabe.

abcdefragt 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 00:17

Vielen Dank für deine Antwort!! Muss man als Hartz IV-Empfänger diesen Zuschlag auch zahlen, oder wie ist das?

Sonnenstern811  26.05.2015, 00:19
@abcdefragt

So viel ich weiß, leider ja. Kann es aber nicht mit Sicherheit sagen. Einfach mal bei der Kasse nachfragen. Es ist eine Sauerei.

Du kannst bei der Krankenkasse eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen. Ebenfalls kannst du bei chronischen Erkrankungen auch beim Finanzamt (Einkommensteuererklärung) die 1 - 2 % Regel aufführen (Steuererstattung wenn die Ausgaben 1 oder 2 % des Brutto Einkommen überschreitet).

Im ersten Jahr einer chronischen Krankheit muss man 2% des Einkommens selbst tragen, im darauffolgenden Jahr nur 1%. Bei Hartz-IV-Empfängern gibt es feste Sätze (genau weiß ich es nicht mehr, aber so um 80.- € bzw. 40.- € im Jahr). Hat man diese bezahlt, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Beantragen muss das dein Bekannter bei seiner Krankenkasse, die Bescheinigung einer chronischen Krankheit muss er sich von seinen Arzt ausstellen lassen. Hat er im letzten Jahr zu viel bezahlt, kann er auch noch einen rückwirkenden Antrag auf Erstattung stellen, muss aber sämtliche Belege vorlegen. Er sollte einmal fragen, für wie viele Jahre er zuviel gezahlte Kosten rückwirkend bekommt (ich schätze mal für 3 Jahre, das andere ist verjährt).

Allerdings gilt dieser Satz nur für verschreibungspflichtige Medikamente. Bei frei verkäuflichen Medikamente muss er alles selbst bezahlen, auch wenn ihm diese viel besser helfen als ein rezeptpflichtiges Medikament (was für einen chronisch kranken Hartz-IV-Empfänger schlichtweg eine Zumutung ist).

Das JobCenter hat mit der Zuzahlungsbefreiung nichts zu tun, er sollte direkt mit seiner Krankenkasse sprechen.

Da hilft nur die Quittungen aufheben. Sobald man die Zuzahlungsgrenze von derzeit 78€/jhr erreicht hat, geht man zur Kasse und wird für den Rest des Jahres befreit von den Zuzahlungen. Alternativ kann man bei vielen Kasen den Betrag einzahlen und wird dann sofort befreit.

Für "normal" Verdienende liegt die Grenze doppelt so hoch bei chronischen Erkrankungen.

Du kannst direkt zu deiner Krankenkasse gehen und einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen anfordern.

Bei chronisch kranken Menschen muss der Hausarzt dir eine Bescheinigung ausfüllen dass du chronisch krank bist.

Nun musst du lediglich den Antrag ausfüllen und die Bescheinigung wieder bei der Krankenkasse einreichen dann gibt es einen mindest Zuzahlungsbetrag den du erst einzahlen musst damit deine Zuzahlungsbefreiung in Kraft tritt Punkt das sind in der Regel 50 € einfach die Quittungen sammeln von dem bisherigen Zuzahlung die bei der Krankenkasse abgeben und sobald die 50 € erreicht sind wirst du automatisch befreit