Anzug mit Logo von der Steuer absetzen
Moin, im Vorweg. Ja ich weiss, dass man Anzüge eigentlich nicht von der Steuer absetzen kann es sei denn es ist ein Logo meiner Firma aufgedruckt, bei der ich angestellt bin.
Kann es mir als Steuerhinterziehung ausgelegt werden, wenn ich nun das Logo z.B. in das Innenfutter des Anzuges sticken lassen, auf der Rechnung nachher aber nur steht "Besticken des Anzuges mit XY-Logo" ?
Gruß
5 Antworten
Du weißt, dass der Anzug grundsätzlich nicht abzugsfähig ist.
Du lässt ein Logo ins Innenfutter sticken und weißt, dass der Anzug trotzdem nicht abzugsfähig ist.
Du legst eine Rechnung vor, aus der nicht ersichtlich ist, wo das Logo ist und beantragst den Abzug als Werbungskosten, obwohl Du weißt, dass es nicht zulässig ist?
Mehr Vorsatz geht nicht. In der Regel bleibt es aber versuchte Steuerhinterziehung.
auf den Gedanken kam vor über zwanzig Jahren auch mein damaliger Teamleiter.
Stolz präsentierte er uns seinen neuen Anzug, natürlich in den Farben der Firma.
Zudem mit eingenähten Firmenloge auf der Brusttasche der Anzugjacke.
Seine Überzeugungsreden zum nachahmen lehnte ich mit dem Hinweis ab, er möge weiter den Vorreiter spielen und wenn er damit durchkommt, dann käme ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurück.
Das Finanzamt lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, die Hose als solches könnte überwiegend auch privat getragen werden und das Firmenloge könnte an der Brusttasche der Jacke bzw. Sakko so angefertigt werden, dass es in die Tasche eingesteckt werden kann und somit würde auch hier eine private Nutzung überwiegen.
Aber scheue doch keine Mühe, Zeit und Kosten und versuche es. Wenn das Finanzamt es durchwinken sollte dann dürften auch Folgekosten, wie Anzugreinigung steuerlich Berücksichtigung finden.
Mach mal den Anzug als Werbungskosten geltend und freue Dich darauf, dass Dein Finanzamt den Anzug sehen will und was dann passiert. Dann solltest Du Dir einen guten Anwalt für Dein Verfahren wegen Steuerverkürzung suchen. Steuerhinterziehung wird das wohl nicht, aber mit einem Bußgeld wirst Du dann allemal rechnen können.
Wenn du einen Anzug mit Firmenlogo haben mußt, dann wird dieser normalerweise von deinem Arbeitgeber bezahlt. Du brauchst dir keien Gedanken über Steuern machen.
Das was du vorhast, ist doch etwas ganz anderes. Am besten du fragst deinen Steuerberater.
alles gute
Wenn deine Firma von dir verlangt, einen Anzug mit Logo zu tragen, dann soll sie den Anzug bezahlen. Wieso sollte das zu Lasten der Allgemeinheit gehen?
Natürlich wäre das Steuerbetrug, wie du das schilderst.
Natürlich wäre das Steuerbetrug, wie du das schilderst
Verstehe ich nicht!
Warum ist die Geltungmachung von Werbungskosten im Rahmen einer Steuererklärung Betrug?
Die Finanzbehörde kann das Anliegen des Steuerpflichtigen prüfen und akzeptieren oder ablehnen.