Anzeige, weil man jemanden verarscht hat?!

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Um was ging es denn? Du müsstest etwas mehr schreiben . Was hat sie denn gemacht? Gruß

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:28

Sie hat wohl jemanden im Internet verarscht und sich als andere Person ausgegeben

nancyfee0511  10.04.2015, 20:30
@bando161

also ich weiß nicht. Wenn das zur Anzeige kommt, geht das eh zum Staatsanwalt und der entscheidet eh ob es verfolgt wird oder ob das eingestellt wird. 

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:33
@nancyfee0511

okay. woher weiß sie dann das sie angezeigt wurde, wenn?!

nancyfee0511  10.04.2015, 20:37
@bando161

Sie wird dann Post bekommen. Eine Vorladung. spätestens da würde ich mir n Anwalt suchen.Strafrecht, glaube ich.

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:39
@nancyfee0511

Okay. aber geht das echt nur weil man jemanden verarscht hat ? ich meinem, sie hat sich doch diese Person ausgedacht soweit ich es weiß. und Würde die Polizei hinter jedem "fake" hinter herlaufen hätten die ja viel zutun.. Oder ?

nancyfee0511  10.04.2015, 20:46
@bando161

Es hat aber jeder das Recht Anzeige zu erstatten. Da ich nicht weiß was sie so gravierendes gemacht hat außer halt der Verarsche, die du die ganze Zeit nicht weiter beschreibst, weiß ich nicht ob das "Opfer" Schaden davon getragen hat oder wird. Verstehste? Der Geschädigte kann Strafanzeige stellen und Polizei / Staatsanwalt prüft ob es verfolgt wird sprich Anklage/ Verhandlung/ Verurteilung. hierr wird dir niemand sagen, vergiß es , passiert schon nix. 

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:51
@nancyfee0511

Okay. also wie gesagt sie hat sich als jemand im netz ausgegeben der sie nicht ist und auch nicht exisiert.

Eine Täuschung allein reicht nicht. Wichtig ist immer noch, dass der andere aufgrund der Täuschung eine Vermögensschädigung erleidet.

Es kann klassischer Betrug in Betracht kommen, wenn sie jemand anderem dadurch in seinem Vermögen geschädigt hat, dass er aufgrund der Täuschung (der "Ver-arsche") eine Verfügung zu seinem Nachteil und zu ihrem Vorteil getroffen hat, z.B. eine Überweisung. Das Argument "selbst schuld" hilft normalerweise nicht.

Daneben gibt es noch das hier:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 263a Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:27

Sie hat sich als andere Person ausgegeben. Aber damit ist glaube ich einer zu schaden gekommen.

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:27
@bando161

keiner meinte ich zu schade gekommen

Nein ich bin nicht die Freundin! ich frage ledeglich für sie.

Naja, sie hat jemanden im Internet "verarscht" und sich wohl als andere Person ausgegeben.

Linnux  10.04.2015, 20:28

Ich denke wenn diese Person wirklich existiert kann es zu Konsequenzen kommen. Z. B. wegen Identitätsdiebstahl.

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:31
@Linnux

Also soweit ich weiß von ihr, hat sie sich eine Person ausgedacht.

Linnux  10.04.2015, 20:34
@bando161

Sie sollte sich auf jeden Fall (nochmal) Entschuldigen, wenn es jetzt nichts allzu persönliches war kann man es bestimmt außergerichtlich lösen.

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:37
@Linnux

Naja soweit ich jetzt von ihr weiß, da sie fix und fertig ist .Kann sie sich gar nicht mehr entschuldigen. Ihre Handynummer wurde weiter gegeben und jetzt bekommt sie drohnungen. Somit sehe ich dies als Straftart aber nicht ein verarschen wenn man sich eine Person ausdenkt, oder?! also kp kenne mich bei sowas echt null aus

Kommt drauf an was sie gemacht hat. Unter Umständen kann man schon eine Anzeige erstatten, die natürlich auch Konsequenzen hat.

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:39

Sich als erfundene Person im netz ausgegeben.

Es könnte auch Konsequenzen haben, wenn es dann schon teilweise an Cybermobbing grenzt.

SpecialMoment  10.04.2015, 20:56

Da musst du jemanden fragen der sich darin gut auskennt, der kann dir da in rechtlichen Sachen besser weiter helfen.

SpecialMoment  10.04.2015, 20:49

Cybermobbing ist, wenn man jemanden im Internet Mobbt, jetzt kannst dir ja denken was Mobbing im echten Leben ist, gehört da nicht vielleicht auch bisschen verarschen dazu? Ich bin mir da nicht so ganz sicher ob das was deine Freundin getan hat als Cybermobbing gilt, aber heutzutage könnte das aber schon der Fall sein, da müsstest du dich genauer darüber informieren.

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:53
@SpecialMoment

Also, soweit ich weiß war dies nicht der Fall. Ehr verarsche einfach sich als jemand ausgegeben den es nicht gibt und somit die Person oder auch mehrer (keine Ahnung) verarscht.

bando161 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 20:46

Was heißt da jetzt Cybermobbing? Also ich weiß das sie da wohl auch niemanden gemobbt hat. Sie hat sich nur als eine Person ausgegeben die wohl gar nicht exestiert