"Außversehen" Warenbetrug begangen?Dringend Hilfe!?
Hallo erstmal . Ich bin 16 Jahre alt und nicht vorgestraft . Ich habe auf Kleiderkreisel.de ein Warentausch beabsichtigt . Ich habe das Packet von der Person erhalten & wollte meins auch direkt abschicken ,aber da kam was dazwischen . Ich habe es täglich aufgeschoben .Später bekam ich eine Mahnung von Kleiderkreisel selbst . Ich habe die Frau angeschrieben ,mich entschuldigt & ihr das Geld zurück geben wollen . Allerdings war ich zu dem Zeitpunkt einfach nicht fähig dieses Geld aufzutreiben . Kurz darauf habe ich die App gelöscht und nie wieder daran gedacht .Das ganze habe ich Dummerweise über den Namen meines Freundes gemacht (das weiss er bereits)! Nun hat Er einen Termin bei der Polizei. Meine Überlegung ist jetzt mitzugehen und mich zu "stellen". Wäre dies dumm ? Womit muss ich rechnen ? Lieben Gruß
5 Antworten
Meine Überlegung ist jetzt mitzugehen und mich zu "stellen". Wäre dies dumm ?
Na das ist ja wohl das Mindeste, dass Du Deinen Freund entlastest. Außerdem wird es dringend Zeit, dass Du auch mit Deinen Eltern sprichst.
Zusätzlich solltest Du anbieten, sofort den wirtschaftlichen Schaden wieder gutzumachen - schreib Deine Tauschpartnerin an wie der Schaden behoben werden kann.
Das wird sich sowieso aufklären, und du persönlich musst eigentlich noch nicht einmal etwas tun.
Wenn dein Freund zur Polizei geht, wird sich herausstellen, dass er gar nichts damit zu tun hat und dann wird dementsprechend weiter ermittelt.
Wenn es schlecht läuft, muss dein Freund sogar hohe Anwaltskosten zahlen. Auf jeden Fall wird man ihn nichts nachweisen können, da er nichts gemacht hat.
Man wird dann auf jeden Fall auf dich kommen, da du das Paket ja erhalten hast und von der Post angenommen hast.
Du und deine Eltern werden dann Post von der Polizei und eine Vorladung bekommen. Deine Eltern müssen mit zum Termin und dann für dich gerade stehen.
Da du erst 16 bist, hätten deine Eltern eigentlich zustimmen müssen. Da sie das wahrscheinlich nicht getan haben, ist das Geschäft sowieso nicht rechtskräftig.
Mach einfach erst mal gar nichts und warte ab.
Vorneweg:
Einen Betrug kann man nicht versehentlich begehen. Das ist IMMER eine Vorsatztat.
Ich halte den Betrugsvorwurf hier aber für nicht ausreichend belegbar. Wenn das Geld erstattet wurde gibt es keinen Vermögensschaden und auf der anderen Seite keinen Vermögensvorteil (bliebe noch die Frage ob es einen Versuch gab, der ebenfalls strafbar wäre)
Zur Polizei sollte dein Freund als Beschuldigter auf keinen Fall, zumindest nicht ohne einen Verteidiger.
Lass die Finger von den Accounts anderer Leute und verhalte dich stets korrekt. Ein Mensch mit dem du geschäftlich in Verbindung trittst hat immer höchste Prioriät.
Du überlegst, ob du da mit gehen sollst?
Ja aber sicher! Du kannst doch nicht deinen Freund zur Polizei schicken, für eine Straftat, die du begangen hast!?!?!?
Besprich das mal mit deinem Anwalt.
Von "einfach" habe ich auch nichts gesagt.
Ach seit wann können denn 16-jährige einfach einen Anwalt beauftragen?