Anzeige wegen spurschneiden auf der Autobahn

5 Antworten

Schreib ein protokoll über die Vorfälle, auch über die Geschehnisse nach dem versehentlichen schneiden, lass den Fraund unterschreiben und geh damit zur Polizei. Dort erzählst Du, was passiuert ist. Da auf der Autobahn nicht rechts überholt werden darf, sollte danach alles erledigt sein.

HerrDeWorde  28.08.2013, 13:33

Hast du die Fahrschule besucht? Vorbeifahren ist nicht überholen. Stell dir mal Stop&Go-Verkehr vor, wenn die auf der rechten Fahrspur immer nur fahren dürften, wenn die mittlere auch rollt - und die mittlere nur, wenn es links vorwärts geht ...

holgerholger  28.08.2013, 13:35
@HerrDeWorde

Von beidseitiger kolonnenbildung war aber vnicht die Rede. HAbe meinen Führerschein zum glück im Legoland gemacht und brauchte nicht zur FAhrschulke.

HerrDeWorde  28.08.2013, 13:43
@holgerholger

Es war überhaupt nicht von Überholen die Rede. Die Fahrzeuge hatten relativ gleiche Geschwindigkeit und fuhren versetzt zueinander. Sonst wäre der andere mal aus dem toten Winkel aufgetaucht. Es ging nur um das Hineinscheren in den Sicherheitsabstand.

Crack  28.08.2013, 13:53
@HerrDeWorde

Hast du die Fahrschule besucht? Vorbeifahren ist nicht überholen.

Aber sicher handelt es sich auch dann um Überholen! Ein Fahrspurwechsel ist nicht nötig.

Erst einmal muss klar gestellt werden, wer gefahren ist, nämlich Du. Dann hast Du einen Zeugen, der bestimmt aussagen kann, dass das schwarze Auto im Tunnel kein Licht anhatte. Es hatte bestimmt kein Licht an, sonst hättest Du es ja gesehen. Er hatte doch kein Licht an, oder? Nein, der hatte kein Licht an. Du hast einen Zeugen, dass er kein Licht an hatte.

Bedank Dich dafür, dass Du ohne eigene Nachforschungen nun herausgefunden hast, wer Dich den über mehrere Minuten fortgesetzt bedrängt und genötigt und damit verbotene Selbstjustiz begangen hat und stelle eine Gegenanzeige in Aussicht oder lass sie sogar gleich aufnehmen. Ist Kinderkacke, aber wegen eines Fahrfehlers andere bedrängen, nötigen und dann auch noch anzeigen ebenfalls. Kann ja wohl nicht sein, dass man harmlose Fahranfänger mit extremen Fahrmanövern in gefährliche Situationen bringt, weil doch so ein armer Anfänger noch gar nicht so die Routine hat und das auch noch bei einem geliehenen Auto, weil man selbst keins hat und so ;-)

Crack  28.08.2013, 13:50

VORSICHT!!!

Das zu dem Du hier rätst nennt sich Falsche Verdächtigung und ist nach §164 StGB strafbar!

DeineElli  28.08.2013, 17:05
@Crack

Na, mit Licht wäre er doch wohl zu sehen gewesen, oder? Das ist keine Verdächtigung und schon gar keine falsche, sondern eine intensive Befragung des Erinnerungsvermögens. Oder warst Du dabei und kannst am besten mit Foto BEWEISEN, dass er Licht an hatte? Also!

Abgesehen davon würde der Rest für sich alleine genausogut reichen und sgar mehr Vorteile bringen, weil die Sache mit dem Licht immer als Ausrede herhalten kann. Die bewusste und fortgesetzte Nötigung des Gegners ist ebenfalls strafbar, das hast Du nicht bemerkt. Fährst Du selbst so dicht auf und zeigst, dass Du eine funktionierende Hupe hast?

Crack  28.08.2013, 18:56
@DeineElli

Oder warst Du dabei und kannst am besten mit Foto BEWEISEN, dass er Licht an hatte? Also!

Warst Du denn dabei?

Woher also weißt Du das er KEIN Licht an hatte? Das kann man vermuten, darf es aber nicht behaupten wenn es nicht stimmt - denn dann ist man bei diesem Straftatbestand der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Die bewusste und fortgesetzte Nötigung des Gegners ist ebenfalls strafbar

In der Frage steht das dicht nachgefahren wurde, in welchem Abstand wissen wir nicht. Es muss also überhaupt keine Nötigung vorliegen, das interpretierst Du nur hier rein.

Fährst Du selbst so dicht auf und zeigst, dass Du eine funktionierende Hupe hast?

Gehupt wurde NEBEN dem Fahrzeug - nicht dahinter.

Deshalb die Bitte: Die Frage so lesen wie sie gestellt ist. Nichts erfinden, vermuten oder hinzudichten was da nicht steht. Und schon gar nicht sollte man jemandem zu einer Straftat ermutigen...

DeineElli  28.08.2013, 19:19
@Crack

Nu werd ma wieder flauschig, Herr Paragraphenauswendigkenner!

Ich ermutige niemanden zu irgendwas. Lies meine Kommentare richtig. Und zwar genau so richtig, wie Du verlangst, dass ich die Frage richtig lesen soll. Dann denke nach, interpretiere mal in meine Ausführungen nicht Deinen Negativkram rein und dann antworte vielleicht nochmal, oder muss ich Dir jetzt hier auch noch erklären, wie ich meine Kommentare auslege?

Vergiss das mit der Antwort, ich schalte die Benachrichtigung ab, ist mir zu blöd, mich über Erbsen zählen und dunkle Punkte auf den Erbsen zu unterhalten. Wenn das Deine einzigen Probleme und Dein Lebensinhalt sind: bitte, gerne.

Crack  28.08.2013, 20:07
@DeineElli

Ach ja, noch was...

Die Kommentarfunktion hat den Sinn eine bereits vorhandene Antwort zu kommentieren [und ggf. zu berichtigen] - das macht man nicht über eine eigene Antwort. Nichts Anderes habe ich getan...

Das klingt als wäre doch ein Schaden entstanden... Vielleicht hast du es nicht gemerkt, die Fahrerin ist aber beim Ausweichen gegen etwas gefahren oder so. Wenn du nicht angehalten hast, kannst du nicht sicher sein, dass nichts passiert ist.

Interessant wäre jetzt, wegen was eine Anzeige gekommen ist.

Julia0815 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 13:28

Passiert ist bei dem Vorfall ganz sicher nichts. Der Fahrer konnte mit sicherheit auch niergens hineinfahren weil da nichts war wo man reinfahren konnte. Ich hab ihn ja beobachtet wie er auswich und er ist mit sicherheit niergens gegen etwas gefahren. also es liegt keine Beschädigung vor.

was wortwörtlich in der anzeige steht, weiß ich nicht .. aber das werd ich hier reinschreiben sobald ich mehr weiß ich weiß eben nur dass er mich deswegen angezeigt hat. weil ich ihn geschnitten hab

egl2091  28.08.2013, 13:43
@Julia0815

Wegen einem Fahrfehler kann dir eigenltich nicht viel passieren. Würde da maximal auf ein Bußgeld tippen. Aber solang du nicht weißt, weshalb die Anzeige gemacht wurde, kann man es nicht sicher sagen.

Julia0815 
Beitragsersteller
 29.08.2013, 08:57
@egl2091

die anzeige wurde gemacht wegen überholen auf der autobahn die sachbearbeiterin meinte es kann sich um eine bußgeldhöhe von 100 euro handeln

Was wirft man dir denn vor? Und außerdem hat erstmal die Mutter deines Freundes die Anzeige am Hals, nicht du. Sie muss erstmal klarstellen, dass sie an diesem Tage nicht gefahren ist und das Auto verliehen hatte, und auch nicht wissen kann wer am Steuer gesessen hat. Vielleicht erledigt sich die Sache schon so von selbst.

Julia0815 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 13:31

naja die Mutter weiß ja, dass ich gefahren bin. das heißt sie wird das auch nicht leugnen und sagen ihr sohn oder so wäre gefahren ich nehm ja auch die schuld an mich. wäre ja ein fehler hier noch mehr probleme in die sache zu bringen

Julia0815 
Beitragsersteller
 29.08.2013, 08:58
@Julia0815

der fahrer wirft mir vor (hab ich grade erfahren): überholen auf der autobahn also deswegen zeigt er mich an

kann sein dass ich jetzt eine strafe von 100 euro zahlen muss

Das wird im Sand verlaufen - wenn du dazu angehört wirst sagst du wie es war, du hattest ja sogar einen Zeugen dabei und gut is.

Im Gegenzug könntest du auch eine Anzeige wegen Nötigung ( wegen der "Verfolgungsjagd") machen, aber auch das wird vermutlich im Sand verlaufen, also sollte man die Polizei und Gericht nicht mit so einem Kram belasten.

Crack  28.08.2013, 13:54

Ich kann hier keine Nötigung erkennen...