War ich mit Polizei- bitte folgen gemeint?
Folgende Situation: Ich fuhr gestern Abend mit 145 über die Autobahn habe gerade noch ein Auto überholt und dann von weitem schon ganz rechts das Polizeiauto gesehen,bin dann die ganze zeit brav mit 130 weiter gefahren auf dem Mittelstreifen, habe dann gesehen was da rot aufblinkt und habe mich angesprochen gefühlt bin dann sogar auf die selbe spur gewechselt und hinterher gefahren, die Anzeige war dann aber plötzlich wieder aus und das Polizeiauto ist auf die mittlere Spur gewechselt und bei der nächsten Ausfahrt raus,ich bin dann beruhigt weiter gefahren.Bin mir trotzdem nicht sicher ob ich gemeint war denn bevor ich hinter die gefahren bin waren mehrere Autos dahinter vllt war ja eines davon gemeint.
6 Antworten
Ja, Du warst gemeint. Ich sehe dies immer wieder dass die Polizei sich vor Mittelspurschleicher setzt und die mit so einer Aktion an das Rechtsfahrgebot erinnert. Leider erinnert sich aber so gut wie Keiner daran, besser wäre es wenn sie die auch rausziehen würden und denen das entsprechende Bußgeld aufbrummen würden. Die Meisten wechseln wieder auf die Mitte sobald das Polizeiauto weg ist obwohl kein Fahrzeug auf der rechten Spur kommt.
Das Bußgeld dafür ist allerdings nicht hoch (ich meine es sind 40,-€) und wenn man Widerspruch einlegt stehen die Chancen gar nicht schlecht dass es eingestellt wird (die Gesetzlage ist nicht ganz eindeutig was "hin und wieder" bedeutet).
Ist das tatsächlich (endlich) teurer geworden, scheint so. Sucht man nach Bußgelder für Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots findet man wirklich nur diese Angabe. Allerdings mit dem Zusatz "mit Behinderung", das würde dann heissen dass es gar keinen Tatbestand gibt grundlos die Mittelspur zu benutzen wenn die Autobahn leer ist.
Ich hatte ursprünglich gelehrt bekommen dass man pro Minute min 2 Fahrzeuge auf der nächst rechts gelegenen Spur überholen muss um die Überholspur durchgängig nutzen zu dürfen. Es findet sich darüber aber Nichts, nur dieses Urteil das ähnlich ist. Allerdings auch dies ist dehnbar wenn man Sicherheitsabstände verschieden einrechnet.
Betr Lernen in der Fahrschule kommt es zu Mißverständnissen der Fahrschüler. Es gibt da eine Theoriefrage mit Bild auf der eine 3-spurige Autobahn zu sehen ist deren rechte Spur mit einer Kolonne LKWs belegt ist mit der Frage welches Verhalten richtig ist. Natürlich bleibt man in diesem Fall mit dem Auto auf der Mittleren (wenn man mit dem Auto auch fährt und nicht zottelt), aber es fehlt der Zusatz dass expliziert so ein Fall gemeint ist und nicht wenn Km lange Lücken sind.
Genauso sehe ich das auch. Aber leider fahren auch immer wieder Leute auf der Linken spur mit Tempo 100 und quälen sich dabei einen ab einen Reisebus zu Überholen welcher auch 100 Fahren darf. Diese Notorischen Linksfahrer und Mittelspurblockierer müssten ernsthaft mal wieder an die STVO erinnert werden. Auch die nicht Raser auf der Linken Spur werden des öfteren zu Gefährlichen Manövern genötigt. Dagegen hilft wie bei den Rasern nur noch der Griff in die Geldbörse, oder mal ein Fahrverbot für den ein oder anderen selbsternannten Verkehrserzieher.
Man darf nicht einfach auf dem mittelstreifen dahinfahren, nur wenn man überholt
das gilt für die linke spur. nicht für die mittlere bei dreien
das gilt für die linke spur. nicht für die mittlere bei dreien
Die mittlere Spur ist bei einer 3-spurigen Autobahn eine Überholspur die ebennunmal nicht befahren werden darf wenn man nicht überholt!!! Diese Spur darf lediglich durchgängig befahren werden wenn hin und wieder ein Fahrzeug auf der rechten Spur überholt wird! So ein falscher Kommentar erhält auch noch DH (Kopfschüttel).
machhehniker hat recht!
hab ich ja auch
die Blauen haben dich nicht gemeint, Die hätten dich nämlich in Kürze angehalten.
(/.-) musste sein sorry xD nein, die Polizei setzt sich vor das Fahrzeug oder hinter das Fahrzeug das sie kontrollieren wollen ^^. Und die Anzeige ging aus, weil du dazwischen gefahren biwt.... (und die Polizisten sich sicher auch etwas verarscht vorkamen xD
Wenn die dich gemeint hätten, hätten sie dir das schon sehr deutlich mitgeteilt. Anzeige aus, Spurwechsel und Abfahrt von der Autobahn deutet mit Sicherheit darauf hin, dass es nicht um dich ging.
Seit 01.05.2014 -------80 Euro 1 Punkt
Das hat das OLG Düsseldorf Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II
verkündet ...mehr oder weniger .........
Wer ca. 30 Sekunden mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf der rechten Spur frei fahren kann muss diese auch benutzen .......
Aber das man auf der Mittleren Spur frei fahren darf lernt man heutzutage in der Fahrschule ....wurde mir berichtet ......