Können meine Nachbarn mich wegen Sozialbetrug anzeigen?
Hallo. Ich bin seit fast einem Jahr mit meinem Freund zusammen. Er hält sich zwar oft bei mir auf, aber ist auch oft bei seiner Mutter, wo er noch sein Zimmer hat.
Nun haben meine Nachbarn mich angeschissen, er würde bei mir wohnen. Ich bekomme Harz4. Die waren auch bei seiner Mutter. Hatten sich als alten Schulfreund ausgegeben. Aber seine Mutter sagt auch, das er bei ihr wohnt.
Mir gegenüber behaupteten sie, die Mutter hätte gesagt das er seit einem Jahr dort nicht mehr wohnen würde und kaum da wäre. War bestimmt ne Fangfrage. Sie haben uns observiert. Wann und wie lange sein Auto hier stehen würde.
Können die mich wirklich anzeigen? Wegen einem angeblichen eheähnlichem Verhältnis?
5 Antworten
Naja beweisen müssen die das euch schon Es gibt ein so genanntes Besuchsrecht (glaube so heißt das). Da kann der Besuch 90 tage in der Wohnung sein ohne das er als Haushaltsangehöriger zählt. Dann einen wieder weg und dann geht es wieder für 90 Tage. Und sein Auto kann er doch abstellen wo er möchte
Ja er schläft ja auch immer zwischendurch zu Hause. Vor allem wenn er Nachtschicht hatte.
Was für für Denunziantenpack hast du da als Nachbarn....
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das als zusammenwohnen zählt, denn er wohnt ja nicht ausschließlich bei dir. Sondern eben nur wie Freund und Freundin das so machen.
Aber gehe doch mal aktiv auf das Amt zu und frage dort nach.
Mach dir keine Sorgen, aber deine Nachbarn .... da fällt mir nichts mehr zu ein
Hier ist eine Quelle dazu
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
Ne absolut nicht.Ich bin im Rechtsstreit mit meinem Vermieter und der hat die wohl damit beauftragt mich irgendwie zu schädigen.
Danke schön :-)
Wenn dein Freund noch eine eigene gemeldete Wohnung hat wird es schwer für das Amt euch anzuzeigen.
Eine sog. "Eheähnliche Gemeinschaft" besteht dann, wenn wei Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben und z.B. über das Vermögen des jeweils anderen verfügen können.
Wenn aber dein Freund noch eine eigene gemeldete Wohnung hat muss das Amt hieb und stichfest beweisen dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Das heißt er darf sich auch über tage hier aufhalten ?
Meines Erachtens ja. Dein Freund ist ja niemandem eine Rechenschaft schuldig, wen er für wie lange besucht. Er darf sich ja schließlich frei bewegen.
Solange dein Freund bei seiner Mutter gemeldeet ist und dort ein Zimmer hat, dürfte es keine Probleme geben. Das Amt muss euch ja erst mal beweisen, dass er bei dir wohnt. Er kann ja auch nur so bei dir übernachten.
Ich hoffe.hab mit der Frau von der Leistungsabteilung gesprochen. Die hatte den Bericht von diesem Herrn noch nicht da. muss den erst abwarten. Aber ich denke ich denke die müssen beweisen das es so ist. Auch seine Mutter sagte ja das er noch bei ihr wohnt. Und schlafen darf er ja wohl hier. Und das tut er ja noch nicht einmal immer.
Hallo, mich würde mal interessieren was bei Dir da raus gekommen ist? Wir haben nähmlich momentan das gleiche Problem, dass irgendsoein neidischer Nachbar, welcher in seinem ganzen Leben noch nichts auf die Beine bekommen hat eine unberechtigte anonyme Anzeige beim Jobcenter gemeldet hat.
Hallo, mich würde mal interessieren was bei Dir da raus gekommen ist? Wir haben nähmlich momentan das gleiche Problem, dass irgendsoein neidischer Nachbar, welcher in seinem ganzen Leben noch nichts auf die Beine bekommen hat eine unberechtigte anonyme Anzeige beim Jobcenter gemeldet hat.
Okay. Danke. das ist der Hammer. Er ist zwar oft hier, aber er wohnt halt bei seiner Mutter. Die haben sich wohl genau aufgeschrieben wann er wie oft und wie lange er hier ist. Lächerlich.Nur ich hab da jetzt echt schiss.