Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Umetikettierung von 2 Artikel durch Indizien keine beweisse

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Nein, durch Vermutung geht so etwas nicht. Wenn du wirklich nichts gemacht hast, dann brauchst du auch keine Angst zu haben. Aber das weisst du ja selber am Besten, ob du das umetikettiert hast, oder nicht. Wieso hat der Inhaber denn nicht die Polizei gerufen? Wieso hast du nicht die Polizei gerufen, wenn du nichts gemacht hast?

Du gehst jetzt zur Polizei und erzaehlst denen, was vorgefallen ist. Dann sagst du, dass du eine Anzeige erstatten willst. Wegen Beleidigung z.B. Und verlange, dass die Baender der Ueberwachungskameras gesichtet werden, wenn diese denn vorhanden sind. Denn deine Schuld muss bewiesen werden, nicht deine Unschuld! Wenn keine Anzeige gegen dich erstattet wurde, brauchst du dich auch nicht verteidigen! Also in dieser Hinsicht ertmal abwarten.

Auroora852 
Beitragsersteller
 19.04.2012, 15:00

Erstmal danke für deine rück Mail.

Wie gesagt ich hatte die wahre bezahlt bin zu Tür und der Ladenbesitzer fordert mich mit ihm ins Büro zu kommen... Ich dachte erst okay ein Missverständnis da ich ja bezahlte wahre hatte... Doch dann kam die aufgewühlte schreiende Mitarbeiterin und lies mich fast nie zur Wort kommen.... ich habe immer wieder betont ich habe in der Hinsicht nix damit zutun dann solle sie doch die Videos zeigen aber sie lief nur hin und her ich war wie gelähmt in meiner Situation ich habe nach der Polizei gefragt der Besitzer sagte nur "das würde so laufen" es ginge alles zur Polizei, ich erkannte das ich keine Chance hatte... Zuhause angekommen habe ich meinen Anwalt angerufen...Er sagte ich soll jetzt nicht auf Gegenanzeige plaudieren.. Abwaten danach Klagen wir auf Rufschädigung und Unterstellung.. Ich habe Angst das man mir nicht glaubt ich habe kein Zeugen, wenn die keine Bänder haben bin ich geliefert weil die zu 2sind..

Mal sehen

vGFvsekhuesosy  20.04.2012, 04:46
@Auroora852

Ohne Baender bist du geliefert? Ich glaube nicht. Wenn es wirklich Ueberwachungkameras gibt und die Baender dann ploetzlich weg sind, hast du umso bessere Chancen, dass man dir glaubt. Denn es gilt immernoch: Dir muss ein Vergehen und deine Schuld nachgewiesen werden und nicht umgekehrt! Und wenn es 10 waeren, die alle beim Ladeninhaber angestellt sind und somit in dessen Hand (von wegen "dann entlasse ich euch, oder kuerze euren Lohn") - Es ist Sache des Richters ihnen zu glauben oder nicht. Und eine Falschaussage, ob unter Eid oder nicht, ist strafbar. Wenn der Zeuge vereidigt (manchmal auch beeidigt) wird hat er mit einer noch hoeheren Strafe zu rechnen, die meisten "falschen" Zeugen knicken dann ein. Vor allem wenn es nur um laeppische paar Euros geht.

Aber wo kein Klaeger, da kein Richter. Bevor du nicht Post vom Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft bekommst, brauchst du dich auch nicht wuschig zu machen.

Dumme Sache. Was mich etwas wundert ist die Tatsache, dass Du ausgerechnet die Artikel in der Tasche hattest. welche tatsächlich durch eine Preisveränderung manipuliert wurden. Du sagst, eine Verkäuferin hätte Dich dabei zuvor angeblich beobachtet.

Also ist da etwas nicht stimmig. Entweder hat ein anderer die Manipultion vorgenommen und Du hast die Artikel zufällig gekauft... (aber wie hätte dann die Verkäuferin diesen Vorgang beobachten können und genau Dich im Visier gehabt?!) oder die Verkäuferin hat die Dinge selbst geändert und dann gewartet bis ein Dummer kommt und die Dinge unwissend einkauft.

Eigentlich unlogisch, warum sollte eine Verkäuferin derartiges tun? Die einzige Motivation die sie haben könnte wäre der Umstand, dass sie die 100 Euro (Bearbeitungsgebühr) als Belohnung bekommt.. Das wäre eine Motivation ... Erhält Sie aber keine Belohnung dann fehlt mir wieder die Logik.

  1. Lass feststellen wer von den 100 Euro profitiert.Dieses kann ein Anwalt für Dich klären.
  2. Unbedingt zum Anwalt gehen, denn Du wirst mit 100%iger Wahrscheinlichkeit eine Strafanzeige §263 StGB erhalten (Betrug)... Bei einem Diebstahl kann man sich noch rausreden mit "habe ich versehentlich eingesteckt" aber bei der Manipulation von Preisen ist das schwer zu argumentieren.
  3. Die Thematik, Motivation muss geklärt werden, sonst hast Du es schwer.

Zur "Fangprämie"

Eigentlich ist das eine Bearbeitungsgebühr. Sofern hier das Wort Fangprämie erwähnt wird ist das sachlich nicht richtig.

Vor Urzeiten wurden Ladendetektive ausschliesslich über eine damalige Fangprämie honoriert. Dieses ist heute nicht mehr der Fall aber dem Inhaber steht es zu, seine Kosten, welche ihm durch derartige Straftaten entstehen (Inventur-Differenzen, Detektiv Einsätze, Sicherheitstechnik), mittels einer Gebühr von einem
"Ladendieb" zu fordern. Erzwingen darf er diese jedoch nicht und er darf auch nicht mittels einer Nötigung diese Gebühr einfordern!

Wie hoch diese Gebühr sein kann und darf ist recht unterschiedlich. Manchen Geschäfte verlangen sogar 200 Euro, die Mehrheit hat sich jedoch auf die hier beschriebenen 100 Euro festgelegt.

Fazit: Ich finde es seltsam dass eine Verkäuferin etwas sieht, was man eigentlich nicht sehen kann. Warum sie dieses gesehen hat erklärt sich anhand der Motivationslage! Und eben genau diese wird man auch versuchen zu ermitteln.

In diesem Sinne Bist Du es nicht gewesen, unbedingt zum Anwalt und Viel Glück im Ausgang

cu torsten detektei-erding

Auroora852 
Beitragsersteller
 19.04.2012, 15:18

Hi Torsten, danke für deine Antwort, ich habe nicht soweit über diese Möglichkeiten nachgedacht, weil sich meine Unschuld nur durch die Videoaufnahmen Beweisen lässt, falls der Laden so etwas besitzt, ich glaube nicht aber sie haben es gesagt... da könnte mich ja erkennen und fest stellen ob ich was dran oder weg gemacht habe... Aber wenn die Mitarbeiterin behauptet, sie und eine andere Kollegin habe mich auch gesehen, die andere Kollegin kam aber nicht dazu... Dann könnte dieses als Motiv möglich sein "Belohnung".. Privat weiß ich, das es Ihr nicht Finanziell gut geht... kenne sie nicht persönlich.. Das gehört nicht hier hin aber nur am Rande, wegen diesem Motiv...!!!

Mfg

  1. Eine sog. "Fangprämie" die Kaufhäuser meist erheben ist in Deutschland sehr umstritten, allerdings grundsätzlich zulässig durch ein Gerichtsurteil von 1979 http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ%2075,%20230 Allerdings muß die Höhe der Fangprämie im Verhältnis zum Warenwert stehen und kann durchaus auch als "überhöht" oder unzulässig eingestuft werden. Ein Beispiel - du klaust im Supermarkt eine Flasche Cola so wäre eine 100 Euro Fangprämie sicherlich überhöht und sollte durch einen Anwalt geprüft werden. Ob es in deinem Fall angebracht ist kann ich dir nicht sagen. Du solltest allerdings auf jeden Fall erstmal deinen Anwalt (den du auf jeden Fall wegen der gesamte Sache einschalten solltest) darüber informieren. Er wird dir sagen ob es eine Möglichkeit gibt gegen die Höhe oder generell die Forderung vorzugehen.

  2. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Soll heißen, nicht du mußt deine Unschuld nachweisen, sondern man muß dir nachweisen das du schuldig bist und bis das rechtskräfitg passiert ist gilts du als Unschuldig.

  3. Häufig argumentieren in einem Fall wie diesem wo nur eine Zeugenaussage gibt die Leute fälschlicherweise mit "Aussage gegen Aussage" - Dies gibt es aber in Deutschland nicht. Ein Gericht muß aufgrund seiner freien Überzeugung und nicht nach der Anzahl von Zeugen entscheiden z.B. Es kann durchaus sein das ein Gericht einem einzigen Zeugen mehr glauben schenkt obwohl 4 andere Zeugen das Gegenteil behaupten. Das Gericht muß seine entscheidung aber eindeutig und rational begründen so das das Urteil überprüfbar ist.

  4. Was da am Ende bei rumkommt kann ich dir leider nicht sagen. Der einzige Hinweis ist auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten. Ach ja und ohne dir etwas unterstellen zu wollen. Du solltest immer ehrlich zu deinem Anwalt sein. Dieser ist dafür da dich bestmöglich zu verteidigen und wird nicht moralisch über dich urteilen. Also selbst wenn du schuldig bist solltest du deinem Anwalt das sagen damit er dich bestmöglich beraten kann.

Sieht nach Erpressung aus. Geh zur Polizei oder zum Anwalt. Auf jeden Fall zum Gegenangriff. Andere Ratschläge darf man hier nicht geben.

madquad  19.04.2012, 09:26

Wo bitte schön ist der Tatbestand der Erpressung zu sehen? Hätte der Inhaber gesagt "Zahle 100 Euro und ich sehe von einer Strafanzeige ab" dann wäre dieses zwar auch keine Erpressung aber immerhin eine Nötigung, Ich kann jedoch dieses im Text nicht erkennen und somit ist es mühselig hier eine Strafanzeige zu stellen, deren Tatbestand nicht erfüllt ist!

Was aber kann Auroora tun wenn sie wirklich unschuldig ist? 1. Sie kann versuchen einen Schadensersatz zu forden. Sie wurde fälschlicherweise verdächtigt, sie wurde in ein Büro geführt und zeitweilig ihrer Freiheitsrechte beraubt (zwar nur für einen kurzen Moment aber immerhin)

Hier kann sie versuchen zivil - oder strafrechtlich entsprechenden Schadensersatz einzufordern...

Aber eine Erpressumg kann ich hier definitv nicht erkennen!

Was soll sein? Du zahlst die Fangprämie von 100 EUR, bekommst ein Hausverbot und darfst, sofern das dein erster Ladendiebstahl war davon ausgehen, daß das Strafverfahren gegen Zahlung an eine gemeinnützige Organisation ohne Verhandlung eingestellt wird.

Einschlägig bekannt, darfst du vor Gericht gern weiter behaupten "Ich habe es nicht getan": die Zeugenaussage dürfte dich vor einer Verurteilung nicht retten.

Da würde ich mich, ggf. anwaltlich beraten, denn doch eines Besseren besinnen.

G imager761

Auroora852 
Beitragsersteller
 19.04.2012, 15:26

Ich glaube du hat es nicht richtig mitgekriegt, "ich habe es nicht getan" sonst würde ich mir den Stress sparren und alles Bezahlen... Es geht jetzt nur darum, habe ich Chancen ich werde von Augenzeugen beschuldigt und komme hier auf enorme kosten weil ich nicht glaube ohne einen Anwalt im recht zu gelangen....???

Aurora