Geld erschlichen/geliehen - Anzeige wegen Betrug

7 Antworten

Also erstmal, deine Freundin hätte einen Vertrag (schriftlich) machen sollen, der auch die Rückzahlung regelt. Wenn ich dich recht verstanden habe, ist das nicht, oder nur mündlich erfolgt. Nur der Vermerk "Darlehen" bei der Überweisung ist halt noch kein Vertrag. Das mit dem Betrug könnt ihr auch getrost vergessen, eine Lüge, warum jemand Geld braucht ist kein Tatbestand für einen Betrug.

Die Lage für deine Freundin ist da relativ schlecht, wenn sie nicht beweisen kann, was überhaupt für eine Rückzahlung vereinbart war und dass sie ihrer Bekannten das Geld nicht geschenkt hat. Ganz Aussichtslos ist es aber nicht, wenn z.B. du als Zeuge von irgendwelchen Absprachen dienen kannst.

Ich denke, sie sollte überlegenen, einen Anwalt zu nehmen, klar, das kostet auch Geld, aber es geht immerhin um ne ganze Menge Asche und vielleicht reicht es ja schon als Einschüchterung, wenn der einmal einen Brief aufsetzt. Auf jeden Fall sollte sie, wenn die Bekannte dann endlich einsichtig geworden ist den Vertrag nachträglich aufsetzen um für die restlichen Raten was schriftliches zu haben, damit das gleiche Theater nicht bei der nächsten Rate gleich wieder losgeht.

Ich wünsche euch viel Glück, es ist einfach fies, wenn der gute Wille so ausgenutzt wird.

flower111 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 14:14

Ich war leider nicht dabei!

ich denke mal beides. aber du mußt ihr den betrug erstmal beweisen. das wird scxhwer werden. aber man kann ja eine anzeige wegen betruges machen. ob es zu erfolg wird, wird sich zeigen.

Gab es einen Vertrag? Nein? dann wirds schwer und in dem Fall wird Naivität bestraft, nicht Dummheit.

Terrario  14.01.2014, 13:13

Verträge können auch mündlich vereinbart werden. Und da sie ihr das Geld nur geliehen haben und nicht geschenkt... rechtsgültiger Vertrag.

GFFUU  14.01.2014, 13:16
@Terrario

gibt es Zeugen? wenn nicht steht aussage gegen aussage

Erst einmal muss deine Freundin hingehen und einen schriftlichen Darlehnsvertrag aufsetzen mit dieser Frau. Dort sollte dann festgehalten wann deinem Freundin ihr das gesamte Geld als Darlehn gegeben hat und auch wie die Rueckzahlungsvereinbarungen sind.

Die bereits bezahlten Raten wuerde ich hr quittieren und den Darlehnsvertrag muessen dann von beiden unterschreiben werden.

Denn ohne einen schriftlichen Beweis oder wenn deine Freundin keinen Zeugen hat sieht die Sache sehr schlecht aus, da kann auch kein Rechtsanwalt helfen und auch eine Anzeige wegen Betruges waere dann aussichtslos.

Sollte sich die Frau jedoch weigern einen solchen Darlehnsvertrag zu unterschreiben kann man sie anschreiben und einen hoeheren Betrag fordern, als der man tatsaechlich gezahlt hat. Vielleicht schreibt sie ja dann wuetend zurueck und schreibt ich habe von dir doch nur das an Darlehn bekommen und schon habt ihr einen schriftlichen Beweis in der Hand.

Auch kann deine Freundin einen Antrag auf Mahnbescheid stellen beim Amtsgericht. Dieser Mahnbescheid wird dann vom Gericht ihr zugestellt. Und wenn sie dann nicht reagiert kann deine Freundin einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen und dann erscheint der Gerichtsvollzieher bei ihr und versucht die Summe beizutreiben.

Vom Gericht wird nicht geprueft, ob die Sache rechtmaessig ist und deine Freundin braucht auch keine Beweise vorzulegen.

Erst wenn die Frau Widerspruch dagegen erhebt dann prueft das Gericht ob die Forderung rechtmaessig ist.

Diesen Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid kann deine Freundin auch ohne die Hilfem eines Anwaltes ausfuellen. Sie kann dann auch alle Kosten, die ihr entstanden sind mit eintreiben lassen.

Wenn die Frau auch ihre Kontoauszuege offenlegen wuerde und es waere tatsaechlich Betrug, dann hat deine Freundin aber immer noch kein Geld.

Diese Forderung mittels Vollstreckungsbescheid koennen bis zu 30 Jahren vollstreckt werden. Man kann dann auch beantragen, das die Frau eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Dann erfaehrt man welche Einkuenfte sie hat und welche Bankverbindung und auch ob sonstiges Vermoegen vorhanden ist. Dann kann man ja eine Kontenpfaendung veranlassen mithilfe des Gerichtsvollziehers.

flower111 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 14:10

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich habe sie bereits weitergeleitet.

Natürlich ist da Betrug.

"§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ....."

Rechtswidrig war das deswegen, weil es keine Gegenleistung für da Geld gab

Um Anzeige zu erstatten, brauschst du keine Anwalt.

Lionbeard  14.01.2014, 13:33

Und wenn du Anzeige erstattest, musst nicht DU beweisen, dass sie berechtigt ist und der Angezeigte Schuldig ist, der Angezeigte muss seine Unschuld beweisen, bzw der Staatsanwalt schlußendlich klären, was stimmt.

Man darf natürlich nicht vorsätzlich jemanden falsch beschuldigen.

Es wird immer wieder gerne mal behauptet, man müsse "etwa beweisen" wenn man wen anzeigt,. das ist Unsinn.

Wenn, sagen wir, deine Nachbarin verschwindet, und du weißt, das sie nicht in Urlaub oder Kur oder sowas bisst, darfst du da ja auch bei der Polizei anzeigen, ohne erst beweisen zu müssen, das sie von ihrem Mann umgebrcht wurde...