Anzeige wegen angeblichem Warenbetrug bei ebay?
Ich hab als privatverkäufer vor 3 monaten schuhe verkauft. die schuhe waren neu, fotos eingestellt. gingen als auktion für 1 € weg. versendet, auf einmal schrieb die käuferin mich an und sagte die schuhe sind defekt schickte mir bilder der schuhe was nicht stimmte so sahen sie vorher definitiv nicht aus, sie wollte das geld zurück ich sagte aber nein erstens hafte ich als privatverkäufer ja nicht und zweitens waren die komplett neu vorher.
jedenfalls bekam ich jetzt post von der polizei anzeighe wegen warenbetrug. Ich weiß echt lächerlich. was meint ihr soll ich tun ?aussagen werd ich mal nicht denkt ihr da kommt was?
bei ebay steht ja extra drin dass ich als privatverkäufer nicht hafte. den 1 € hab ich ihr heut aber aus reiner kulanz zurücküberwiesen mache mir da nun trotzdem echt gedanken(total verrückt die frau) :(
5 Antworten
glaube ich dir nicht
das ist kein warenbetrug, da eröffnet kein staatsanwalt ein verfahren für einen euro
ich hatte mal was ähnliches, da passiert nichts, weil er für einen euro auch nicht viel ware erwarten kann
er muss gar nix
§ 152 Abs. 2 StPO ist da anderer Meinung
steht so in dem schreiben der polizei..Ist ja erstmal eine anzeige der polizei noch keine staatsanwaltschaft
Die Fotos der Schuhe hast nicht mehr?
sie schrieb mich nach erhalt der ware ja an
und da hättest sofort entsprechend reagieren müssen; die Fotos sind doch noch einige Zeit in der Auktion sicht- und abrufbar.
War Dir damals nicht klar, was da noch auf Dich zukommen kann?
doch hab die fotos.
ja hab ich ihr ja geschickt sie weigerte sich wollte rückerstattung usw
rechtlich gesehen hab ich alles richtig gemacht ebay schloss den fall ja auch
AM 4. APRIL HABEN DEINE ANGABGEN NICHT GESTIMMT - UND SIE STIMMEN AUCH HEUTE WIEDER NICHT !!
(Da warst du ebenfalls Verkäufer - Ware ist leider nie angekommen!)
Du behauptest: jedenfalls bekam ich jetzt post von der polizei anzeighe wegen warenbetrug. Ich weiß echt lächerlich.
Waren- und WarenkreditbetrugDamit du überhaupt weißt, um was es bei Waren-Betrug geht, solltest du dir diese Erklärung einmal ansehen!!:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/waren-und-warenkreditbetrug_042882.html
Die Voraussetzungen für die oben erwähnte Straftat wurden in deinem Fall überhaupt nicht erfüllt.
Wenn die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, handelt es sich um einen Sachmangel. Die Rechte der Käufers bei Sachmängeln sind im BGB (§ 437) zivilrechtlich geregelt.
Du schreibst überheblich:
Ich weiß echt lächerlich. was meint ihr soll ich tun ?
Lächerlich finde ich, dass du dich auch dieses Mal dich nicht wenigstens ein bisschen mit der Geschichte, die du erzählst beschäftigt hast.
Genau deshalb kommt es auch dieses Mal wieder zu Lächerlichkeiten, die dir peinlich sein sollten.
Du tönst: aussagen werd ich mal nicht denkt ihr da kommt was?
Wenn du so cool wärst - wie du vorgibst zu sein, wäre es dir egal, ob da noch was "kommt".
Du behauptest: bei ebay steht ja extra drin dass ich als privatverkäufer nicht hafte.
Wo Bitte schön steht das auf eBay auch nur ansatzweise?
Neben der Tatsache, dass eBay nicht Vertragspartner ist und auch nicht sein will - findest du auf eBay eine ganze Seite die sich mit den rechtlichen Pflichten für private Verkäufer beschäftigt.
Du wirst dich wundern, was da über die Gewährleistungsrechte des Käufers zu lesen ist.
Die oberflächliche Beschreibung macht klar, dass du die Sachmängelhaftung im Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen nicht wirksam ausgeschlossen hast.
In diesem Fall beträgt deine Sachmängelhaftung sogar 2 Jahre! - wie bei jedem gewerblichen Händler auch.
Auch darüber kannst dich auf dem eBay-Rechtsportal ausführlich informieren lassen.
Fakt ist: Auch diese Aussage stimmt nicht!
Meine persönliche Meinung:
Ob ein real erlebter Fall oder eine fiktive Darstellung - ist für mich nicht entscheidend.
Aber Märchen, die sich gleich mehrfach als unwahr entpuppen, weil es den Erzähler offensichtlich selbst nicht interessiert was er behauptet empfinde ich als Zumutung!
Mein Tipp: Ohne ein Minimum an Hintergrundwissen geht es nicht. Auch für dich nicht.
Mal sehen was als Nächstes kommt??
vor 3 monaten schuhe verkauft
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warum hat sie nicht sofort reklamiert und die Schuhe erst 3 Monate benutzt ?
Mit dem Zusenden von 1 Euro hast du Zugeständniss gemacht sprich war falsch.
Selbst da kommt sie mit ihrer Anschuldigung nicht weit denn nach 3 Monaten was reklamieren für 1 Euro glaubt ihr kein Mensch. Welchen Schaden möchte sie angeben, 1 Euro ? Lachnummer
sie schrieb mich nach erhalt der ware ja an aber ich bin privatverkäufer und biete daher ja keine rücknahme an.
ja 1€ und versand wars is echt lächerlich aber die polizei hat die anzeige ja echt so aufgenommen
Welchen Ebay-Namen hat denn diese Dame - damit man sie sperren kann. Solche "Kunden" braucht kein Mensch!
Ein Staatsanwalt MUSS sogar ein Verfahren eröffnen, auch wenn es nur um einen Euro geht.