Ebay- gefälschter Artikel ohne Wissen verkauft
Hallo, ich habe vor ein paar Monaten ein paar schuhe in ebay verkauft, die wie sich jetzt rausgestellt hat, gefälscht waren. Leider wusste ich das nicht, da ich sie selber von meinem Ex-freund geschenkt bekommen habe. Jetzt will die käuferin das geld zurück, da sie sagt sie habe die schuhe im gutenglauben an ihre echtheit gekauft, was kann ich tun? muss ich wirklich das geld zurückgeben obwohl ich selber eigentloch nichts dafür kann?
4 Antworten
ich habe vor ein paar Monaten ein paar schuhe in ebay verkauft
Wann war das denn? Und womit begründet die Käuferin die erst jetzt erfolgte Reklamation? Oder liegt doch schon eine längere Korrespondenz vor und sie hat die Forderung nun mit einer Bestätigung des Herstellers belegt?
Ein Fachhändler zählt nicht. Das dann auch nur als mündliche Aussage.
Das Gutachten des Herstellers würde zählen.
Und über 60 Tage her ohne sich vorher zu melden ist, verzeih, von der Käuferin schwachsinnig. Wer weiss, was die Schuhe "alles hinter sich haben"?
Versuche mal, ob Du den Artikel noch über den Google cache finden kannst:
Die URL des Artikels hast Du ja noch in Deinen ebay-Mails.
Wenn man mal aus Versehen als Privatverkäufer ein gefälschtes Teil verkauft , macht man sich mit Sicherheit nicht strafbar . Wenn Du Umstände aber so sind , daß Du es hättest wissen müssen oder können , deine Erklärungen nur vorgeschoben sind , oder Du mehrere gefälschte Teile verkaufst , dann sieht die Sache völlig anders aus . Zurücknehmen musst Du auf jeden Fall,weil der Artikel nicht deiner Beschreibung entspricht . Und mit einer Anzeige musst Du auch rechnen , dann entscheidet jemand anders , wie es weitergeht . Teuer wird es ,wenn der Originalhersteller davon Wind bekommt , Stichwort Abmahnung . Man kann also dir nur raten , die Sache geräuschlos zu bereinigen , wenn die Schuhe gefälscht sein könnten .
Wenn man mal aus Versehen als Privatverkäufer ein gefälschtes Teil verkauft , macht man sich mit Sicherheit nicht strafbar.
Falsch. Einfach mal den entsprechenden Gesetzestext durchlesen. Der Verkauf gefälschter Ware wird in Deutschland nach §143 Markengesetz strafrechtlich geahndet.
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Ein Verkäufer muß daher grundsätzlich mit einer Anzeige rechnen. Wer gewerbsmäßig handelt, hat da im Gegensatz zu einem privat handelnden Verkäufer mit einem höheren Strafmaß zu rechnen.
Du wirst das Geld zurückgeben müssen. Unwissenheit schützt nicht. Du kannst froh sein das du keine Anzeige bekommst.
aber ich verstehe nicht wieso?
Weil es laut Ebay Richtlinien verboten ist gefälschte Ware zu verkaufen.
nein,musst du nicht !
Kannst du das begründen?
Mindestens 60 Tage, da ich meine verkauften Artikel nicht mehr einsehen kann, da man diese nur bis 60 Tage nach Verkauf aufrufen kann. Sie hatte mir heute geschrieben dass sie bei einem Fachhändler war und dieser ihr bestätigt hatte, die Schuhe seien gefälscht. Worauf hin sie das Geld zurückfordert oder die Orgnialrechnung sehen will.. da die schuhe wie gesagt ein geschenk von meinem Exfreund sind, habe ich keine Rechnung..