Anzeige ohne Wohnsitz?
Hallöchen,
nicht, dass ich etwas verbrochen hätte, aber mir wurde vor kurzem eine Anzeige angedroht. Veruntreuung.. nicht gerechtfertigt, aber das ist ja nicht das Thema.
Folgendes: Ich verreise nun mehrere Monate, komm danach wieder, melde mich dann ab und reise höchstwahrscheinlich weiter. Definitiv aber ziehe ich anschliessend aus Deutschland weg. Was aber passiert mit einer Anzeige gegen mich, wenn ich keinen Wohnsitz hinterlegt habe, und was (wie aktuell noch der Fall) wenn ich an meinem Wohnsitz langfristig nicht anzutreffen bin. Ich glaub ja kaum, dass mich Interpol wegen den 400-500 Euro um die es in dem Fall geht um den Globus jagt ;)
Insbesondere wegen sich ggf. anhäufender Kosten, auf denen ich sitzen bleiben könnte.
Ich danke euch.
4 Antworten
Ein Mahnbescheid z.B. wird in die Vollstreckung gegeben, wenn Du nicht widersprichst. Wenn dann nicht bezahlt wird, wird ein Haftbefehl erlassen. Ich weiß nicht genau, wie sowas in den Datenbanken der Behörden verbreitet wird, aber es kann dann passieren, dass Du schon bei der Einreise festgenommen wirst. Du solltest also lieber sicherstellen, dass Post Dich auch erreicht bzw. sie jemand für Dich entgegennimmt.
Na dann hast du ja nichts zu befürchten....aber stand der 2. Teil deiner Geschichte irgend wo?
Ich will die Tat nicht bewerten, ich will Dir nur aufzeigen, dass Du im Nachteil bist, wenn Du auf Post vom Gericht nicht reagierst. Ein Mahnbescheid, dem nicht widersprochen wird, ist ohne weitere Prüfung vollstreckbar. Daher machst Du Dich angreifbar, wenn Du "den Kopf in den Sand steckst".
Ich kann ja leider ohne Wohnsitz gar nicht reagieren, sonst würde ich das natürlich.
Dennoch, danke dir.
Nichts. Falls du vorgeladen werden solltest, geschieht dies per öffentlicher Bekanntmachung bei Gericht. Dann wirst du eben in deiner Abwesenheit verurteilt.
Sollte also ein Ermittlungsverfahren gegen dich laufen, solltest du einen Anwalt beauftragen.
Ne Interpol interessiert das warscheinlich einen feuchten Dreck ;) kann höchstens sein das bei der Einreise nach Deutschland, bzw bei einer Routinekontrolle in Deutschland auffliegt dass du eine Anzeige am Laufen hast und du dann deine Schuld begleichen musst.
Sicher wird Interpol dich nicht jagen...wir sind ja nicht in Hollywood....
Sollte deine Anzeige jedoch zur Straftat werden, könnte es dazu führen, dass ein Haftbefehl ausgestellt wird....Dich würde man dann "hops" nehmen, sobald du wieder deutschen Boden betrittst!
Geht das nun nicht etwas zu weit?
Ich soll angeblich aus einer gemeinsamen Firma aus der ich nun ausgetreten bin ein paar Hundert Euro für mich behalten haben, die mir nicht zustehen. Zivilrecht und im Grunde eine Nichtigkeit, zumal es gar keine soliden Beweise gibt. Schliesslich kann nicht mal nachgewiesen werden, dass tatsächlich ich Geld aus dem Geschäftskonto entnommen habe.
Ich habe es ja getan, aber nicht ohne Grund. Es gibt ja Belege für das Geld, also ist auch aus buchhalterischer Sicht alles in Ordnung.