Auf landstraße riskant überholt. Welche strafe bei anzeige?

4 Antworten

ganz vorne ein müllwagen bei dem der fahrer nicht so recht gas geben wollte (ca 60-70km/h).

Falls Dir das noch nicht aufgefallen ist,
LKW dürfen nur 60km/h fahren.

Laut busgdldkatalog wären es 1 punkt und 125€ (überholen mit unklarer verkehrslage und gefährdung anderer ohne schäden).

Im besten Fall 120€ plus 28,50€, 1 Punkt.
Unter Umständen kann aber auch der Straftatbestand "Gefährdung des Straßenverkehrs" erfüllt sein - und das hätte heftigere Folgen.

Gravis594 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 23:11

Danke für deine antwort. Der schlimmere fall wäre dann warscheinlich punkt, 250€ und n monat oder?

Crack  20.07.2017, 23:15
@Gravis594

Wenn er eine Anzeige macht hast Du schlechte Karten.

Dann folgt mindestens ein Bußgeldverfahren mit den oben genannten Folgen.

Sollte man Dir sogar Gefährdung des Straßenverkehrs vorwerfen steht ein Strafverfahren mit Geldstrafe und möglicher Entziehung der FE im Raum.

Du kannst nur abwarten...

Erstmal danke an euch beide. Naja wie erwähnt hat er einen zeugen, einen den ich überholt hatte und am ende hinter mir war. Die beiden hatten visitenkarten ausgetauscht. Vielleicht macht er auch keine anzeige (was natürlich der optimalfall wäre). 

Entspannt bleiben. Er hat eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat begangen.

Während des Fahrens zu fotogrfieren ist verboten. Wenn er also zur Polizei geht, wird diese ihn dafür belangen... ;)

Anhalten und auf der Kreuzung Leute zusammenscheißen erfüllt den Tatbestand der Nötigung.... denn er droht Dir (mit einer Anzeige) und drängt Dir ein Gespräch auf.

Der besprochene Wutbürger hätte Dich ganz einfach anzeigen können, mit seinem Verhalten aber hat er sich selbst auf sehr sehr dünnes Eis begeben und außerdem gilt die alte Weisheit:

Hunde, die bellen, beißen nicht.


Crack  21.07.2017, 23:34

Anhalten und auf der Kreuzung Leute zusammenscheißen erfüllt den Tatbestand der Nötigung.... denn er droht Dir (mit einer Anzeige) und drängt Dir ein Gespräch auf.



Ich sehe hier keine Androhung von Gewalt oder empfindlichem Übel...?

Also: keine Nötigung.

Smartass67  24.07.2017, 10:20
@Crack

Nicht ganz richtig. Grundsätzlich ist es natürlich ok, mit Anzeige zu drohen. Diese ist ein empfindliches Übel im Sinne des Gesetzes.

Normal vorgebracht wird daraus aber noch keine Nötigung.

Wenn aber der Mensch dabei "total ausrastet", dann wird es im Sinne des Gesetzes "verwerflich" und genau diese Verwerflichkeit macht den Unterschied zwischen einem "Zur Rede Stellen" und Nötigung aus.

Ob diese Grenze überschritten wurde, ist im vorliegenden Fall zumindest diskutabel.

Lesen kann ein Gesetz jeder aber mit dem Verstehen wird es bei den meisten schwierig.

Naja an deiner stelle solltest du abwarten bis die polizei sich meldet, danach setzt ihr euch (du, der autofahrer und die polizei) an einem tisch und fragst dann höflich wann er die fotos gemacht hat bei dem du am fahren bist obwohl er alleine im auto war. Wahrscheinlich kommst du nicht ohne eine strafe davon aber er bekommt dann auch ein saftiges bussgeld. Kannst ia mal nachlesen wass man so bekommt wenn man während dem fahren das handy benutzt