Anzeige gegen Unbekannt erstattet doch die Polizei glaubt mir nicht. Kann mir jetzt etwas passieren?

6 Antworten

Erst einmal tut es mit echt Leid, was Dir da passiert ist. 
Selbst, wenn die Polizei Dir das unterstellen sollte (was eigentlich nicht der Fall sein darf!) , dann haben sie keinerlei Beweise dafür. Du hast richtig gehandelt, indem Du die Anzeige erstattet hast. Dass man die Klamotten sofort wäscht, würden vermutlich nicht alle verstehen, ich kann das aber sehr gut nachvollziehen, würde vermutlich genauso reagieren. 
Mutig, dass Du hier darüber schreibst! Alles Gute für Dich! 

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 07:52

Danke.. ja ich habe gar nicht groß drüber nachgedacht und sie einfach in di Waschmaschine geworfen. Ich bin einfach fertig und würde das alles nur vergessen wollen aber die lassen mich nicht in ruhe. Ich dachte es wäre für die sogar ein Beweis dass ich Lüge wenn sie keine Spuren an dem BH oder eventuell sogar nur meine ( selbst nach dem waschen ) finden weil ich den ja schon öfter getragen habe und nicht ' nur  mal eben ' dran Rum gerissen habe... ich fühlte mich einfach unverstanden von der Polizei.. und da ich keine Namen nenne , keine Fotos machen möchte etc weil ich weiß dass sie die eh niemals finden werde und ich die ganze sache einfach streichen will,  stellen sie mich als Lügnerin da und haben behauptet ich hätte es selbst gemacht .. können die denn jetzt eine Anzeige gegen mich machen wegen angeblicher falschaussage ? :-( 

Battlemay  27.10.2015, 09:05
@SabrinaKex

Für eine Anzeige gegen Dich fehlen eindeutige Beweise. Zumal ich die Beamten echt nicht verstehen kann... Welche Frau denkt sich sowas bitte aus??? bzw auch welcher Mann? 
Die haben nichts gegen Dich in der Hand. Deswegen musst Du Dir also keine Sorgen machen, und selbst wenn da mal was kommen sollte, dass sie den Verdacht haben, jeder halbwegs gute Anwalt würde Dich da locker rausholen können, wobei ich schon den Vorwurf in einer solchen Angelegenheit als eine Frechheit verstehe... 

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 09:30
@Battlemay

Ich versteh auch nicht wieso man sich so etwas schreckliches ausdenken sollte... und sich vor allem noch selbst verletzen um es so aussehen zu lassen ?!.. so ein Blödsinn .. :(.. 

Ich hoffe einfach das ich bald meine ruhe davor habe und damit abschließen kann.. 

Anwalt... Ja .. aber der kostet .. und ich glaube solche kosten werden nicht übernommen...

Hallo SabrinaKex,

wenn die Polizei davon ausgeht, dass die Straftat die Du angezeigt hast nur frei erfunden hast, wird die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:


§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. 

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes


Bist Du noch wie ich vermute Jugendliche, kann allerdings nicht die im Gesetz genannte und von mir fett dargestellte Geld.- oder Freiheitsstrafe gegen Dich verhängt werden, sondern nur eine Erziehungsmaßregel die meist in Form von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung, wie beispielsweise einem Altenheim angeordnet werden.

Gleichwohl muss man aber auch sagen, dass wenn sich die Sache so wie von Dir angeführt zugetragen hat, dass sich die Polizisten nach folgender Rechtsgrundlage strafbar machen, wenn sie Deine Anzeige nicht weiterverfolgen:


§ 258 a StGB - Strafvereitelung im Amt

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 

(2) Der Versuch ist strafbar. 

(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden


Allerdings ist es für mich und wohl auch für die anderen User schwer nachzuvollziehen, warum Dir die Polizisten unterstellen, dass Du den Vorfall nur erfunden hast.

Es müssen ja noch andere Gründe vorliegen, außer dass Du nicht kooperativ warst.

Schöne Grüße
TheGrow

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 08:03

Nein es ist einfach nur so dass ich denen gesagt habe dass ich gar nicht zur Polizei wollte da ich damit abschließen und es vergessen wollte.  Und dass ich viel zu große Angst hatte als Lügnerin da gestellt zu werden wenn sie nichts finden würden  

Und halt die Tatsache dass ich weder Namen angeben wollte noch die Kleidung abgeben  wollte. Die Polizistin meinte sie könnte das nicht nachvollziehen und behauptet deshalb dass ich es nur erfunden hätte. Und sie fragte wie denn sie kratzspuren zu Stande gekommen sein sollen . Woraufhin sie mir sagte dass ich das selbst gemacht habe... 

Ich wünschte ich hätte auf Mein Bauchgefühl gehört und wäre nicht hingegangen..damit hätte ich mir das alles erspart :-(... und nein ich bin volljährig ... also jetzt 18... und werde 19.. 

TheGrow  27.10.2015, 09:11
@SabrinaKex

Und halt die Tatsache dass ich weder Namen angeben wollte

Da Du Deine Anzeige nur gegen Unbekannt gestellt hast und die Anzeige somit nicht dazu geeignet war, um ein Strafverfahren gegen eine bestimmte Person einzuleiten, wird das Ganze für Dich ohne Folgen bleiben.

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 09:26
@TheGrow

Danke.. ich hoffe es.. ich hab solche Angst.. und das obwohl ich nichts gemacht habe!!.. das ist einfach nur traurig :'(..

TheGrow  27.10.2015, 09:33
@SabrinaKex

Selbst wenn Du die Polizei angelogen hast (was ja laut Deiner Aussage nicht einmal der Fall war) währe das nicht strafbar.

Anders als vor Gericht begeht man mit einer Falschaussage vor der Polizei keine Straftat.

Lediglich, wenn die falsche Aussage dazu geeignet ist, dass gegen eine konkrete Person ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist das gem. § 258a StGB strafbar.

Aber wie gesagt, Du hast keine Straftat begangen, dementsprechend brauchst Du auch keine Angst haben, dass Du für Deine Aussage, egal ob falsch oder wahr, bestraft wirst. 

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 14:55
@TheGrow

Danke... das beruhigt mich.. natürlich habe ich dir Wahrheit gesagt.. also wer sich sowas ausdenken würde.. der kann ja nur krank sein.. 

Aber eine andere Sachen, die Polizei lässt mich nicht in ruhe. War vorgestern bei mir zu Hause und hat mich auch dazu gedrängt meine Klamotten mitzugeben und jetzt gerade haben sie wieder zwei mal angerufen. Ich bin aber nicht ran gegangen weil ich ihnen ausdrücklich gesagt habe dass ich damit nichts mehr zu tun haben will. Und die Polizistin sagt ja immer wieder dass ich das selbst gemacht haben soll und auf die frage wieso ich so etwas tun sollte kam von ihr " sag du es mir" ich fand das so unverschämt und ich fühle mich von der Polizei wirklich ver**scht... kann ich dementsprechend eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen? Wenn sie nämlich gleich hier auftauchen sollten würde ich das nämlich tun wollen... irgendwann ist auch mal gut gewesen.. 

TheGrow  28.10.2015, 16:11
@SabrinaKex

Das Problem an der Sache ist die.

Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat, ist sie auch verpflichtet zu ermitteln. Das Ganze richtet sich nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 163 StPO - Polizei als Ermittlungsbehörde 

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.


Das bedeutet, die Polizisten können gar nicht anders als dass sie weiter ermitteln. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Du dieses möchtest, oder ob Du die Sache lieber auf Dich beruhen lassen würdest.

Du schreibst:

War vorgestern bei mir zu Hause und hat mich auch dazu gedrängt meine Klamotten mitzugeben

Auch hierfür gibt es eine Rechtsgrundlage:


 § 94 StPO -Beweisgegenstände

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme. 

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen. 


Die Polizei ist also auch wie Du der eben angeführten Rechtsgrundlage entnehmen kannst also zwingend verpflichtet Deine Sachen sicherzustellen.

Wenn Du die Sachen nicht freiwillig herausgibst, kann es sogar sein, dass sich die Polizisten eine richterliche Anordnung zur Durchsuchung Deiner Wohnung und der Beschlagnahme von einem Richter einholen und sich auf diese Weise die sicherzustellenden Gegenstände von Dir holen.

Die Polizei ist aber logischerweise verpflichtet in die eine Richtung zu ermitteln, sondern auch in ihre Ermittlungen mit einzubeziehen, dass es immerhin nicht auszuschließen ist, dass Du die ganze Sache erfunden hast. Du magst den Gedanken, dass sowas möglich ist vielleicht absurd finden, aber die Polizeiliche  Erfahrung zeigt, dass Straftaten öfters als man denkt aus den verschiedensten Gründen vorgetäuscht werden.

Zu den Ermittlungen in diese Richtung gehört auch, dass die Polizei versucht herauszufinden, ob Du die Sache nicht vielleicht doch nur erfunden hast.

Mag zwar sein, dass der Wortlaut und die Art der Fragestellung nicht ganz angebracht ist, aber im großen und ganzen tun sie nur ihre Pflicht und das was das Gesetz von ihnen erwartet.

Ich weiß zwar, dass das ganz sicher nicht das ist, was Du hören willst, aber ich will Dir die Fakten nicht nur deshalb vorenthalten, weil Du sie nicht hören willst, denn dann wäre ich keine Hilfe für Dich.
 

ein Verbrechen zur Anzeige zu bringen und dann nicht kooperativ zu sein, weil man "den Vorfall vergessen möchte", ist vielleicht nicht die geschickteste Vorgangsweise. Grundsätzlich verstehe ich die Polizei auch nicht, aber Du wirst Dich möglicherweise so unkooperativ verhalten haben und so spärliche und diffuse Informationen geliefert haben, dass zwangsläufig der Eindruck entstanden ist, Du hättest diese "Geschichte" erfunden.

Herb3472  27.10.2015, 08:23

Ich gebe Dir vollinhaltlich recht!

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 08:12

Aber das macht doch keinen Sinn! ... wenn man so etwas erfinden würde könnte ich mir vorstellen dass sie Person die so krank ist und das vortäuscht, sich an jemandem gezielt rächen will und den jenige beschuldigt... 

Und ich wollte ja gar nicht zur Polizei! .. nicht jeder mensch ist gleich und jeder geht anders damit um.. aber wenn man selbst weiß dass man so gesehn alle Beweismittel ( UNÜBERLEGT ) zerstört hat, dann denkt man sich einfach nur " was würde es jetzt noch für einen Sinn machen zur Polizei zu gehen " und dann erscheint einem die Situation einfach Hoffnungslos und man denkt das einzige was passieren könnte , wäre dass sie einem nicht glauben und dementsprechend eine falschaussage unterstellen ..  und genauso ist es jetzt gekommen.... ich hätte meinem eigenen Gefühl folgen sollen und nicht meinem Vater zur liebe zur Polizei gehen sollen ... 

Das ist ja unvorstellbar. Wenn es dir wirklich so ergangen ist, dann brauchst du externe neutrale Hilfe. Menschen, denen Du vertrauen kannst. Arzt, Eltern, Freunde..... etc. Dann musst du mit deren Unterstützung deinen Weg gehen.

Wenn alles so war wie du beschreibst, dann brauchst du dich nicht zu fürchten. Ich denke nur, dass es schlimm ist, dass alles auszuhalten.

Ich wünsche dir alles Gute

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 09:28

Ich hab panische angst.. und dabei habe ich überhaupt nichts gemacht :'(.. zum Glück glauben meine Freunde und Familie mir.. sonst würde ich wirklich verzweifeln.. 

Ja es ist in der tat schlimm es auszuhalten.. ich würde am liebsten nur noch mit Decke über dem Kopf im Bett liegen und nichts mehr hören oder sehen ... 

Vielen Dank... 

Eine Anzeige wird es kaum geben, da sich eine Falschaussage (Vortäuschung einer Straftat) deinerseits kaum beweisen ließe. Dass du Anzeieg erstatt hast ist richtig und wichtig. Selbst wenn du die Täter nicht wieder erkennst, gibt es so die Chance zur Prävention. Die Reaktion der Polizei verstehe ich aber nicht.

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 07:57

Aber was ist wenn die die Tatsache, dass ich keine Fotos machen lassen, vorerst keine Kleidung ( ich musste den BH und die Schuhe dann ja doch abgeben ) und keine Namen nennen wollte als Beweis dafür nehmen dass ich Lüge? .. oder wenn sie die Sachen jetzt untersuchen und nichts finden oder nur meine DNA... denn ich habe den BH ja schon lange und öfter getragen und da nicht nur ' mal eben so ' dran Rum gerissen.... ich habe wirklich Angst.... ich wollte das alles eigentlich einfach nur vergessen und jetzt muss ich mich mit sowas rumschlagen... das ist nicht fair :-(

bartman76  27.10.2015, 08:00
@SabrinaKex

Welche Namen hättest du nennen können? Das Fehlen von Beweisen ist kein Beweis, dafür dass etwas nicht stattgefunden hat.

SabrinaKex 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 08:08
@bartman76

Ich sollte den Namen des Freundes sagen der abends noch bei mir War und den meiner besten Freundin weil ich sie an dem abend ebenfalls noch angerufen und ihr erzählt habe was passiert ist.... 

Ja ich hoffe dass das keine Beweise dafür sind dass es nicht statt gefunden hat.. ich hab wahnsinnige angst dass die es wirklich schaffen das alles unzudrehen und mir zu unterstellen .. :'(

Drizzt1977  27.10.2015, 11:06
@SabrinaKex

Das umzudrehen ist eigentlich fast unmöglich. Wie andere schon schrieben, gibt es Beweise, deine Verletzungen, dass wirklich etwas passiert ist. Andererseits muss man auch die Polizei tatsächlich mal verstehen: Es kommt einer an und will ("gezwungen" durch den Vater) eine Anzeige machen, sagt aber im gleichen Atemzug, ich sage aber nichts. Was bitte soll die Polizei machen, außer sich ein wenig verarscht vorkommen? Nichtdestotrotz wird keine Anzeige gegen dich gemacht werden können, dass zu deiner Beruhigung.