Angelogen bei Verzehr von Schweinefleisch, Rechte?
Das ist keine von den Fragen, wo es darum geht, was in religiöser Hinsicht passiert, wenn man aus Versehen. Schweine Fleisch isst. Ic würde gern wissen, was man gesetzlich einleiten kann, nachdem man von der Internatsküche angelogen wurde (mehrmals), dass das Fleisch Rind sei, aber es nicht war (Bewiesen, dass es keins war). Ich wollte sofort den Besitzer/Gründer eine E-Mail schreiben (Eltern auch), weiß aber nicht genau, was ich reinschreiben soll. Kann man auch mit gesetzlichen Dingen so etwas regeln? Z.B Anzeige, Verfahren, ...
Persönlich gesehen bin ich einfach sauer und traurig, dass ein Mensch lügt, obwohl er die "Folgen" für die andere Person kennt, das macht mich sauer...
10 Antworten
Da hier keine Straftat vorliegt, kannst du auch nicht rechtlich vorgehen....
Nur aus Interesse: Wie hast du bewiesen, dass es Schwein war und kein Rind?
Und bevor du eine Anzeige stellst, schlage ich vor, erst mal ganz entspannt durchzuatmen. Kannst du schwarz-auf-weiß nachweisen, dass dir verbindlich zugesagt worden ist, dass etwas ausschließlich Rindfleisch enthält und das besagte Fleisch dann aus Schweinefleisch bestand? Wenn nicht, versuch's gar nicht erst.
Probiere es doch erst mal mit einer Beschwerde und schau dann, was sich entwickelt.
Und Folgen? Es hat keine Folgen. Wenn du nicht weißt, dass du Schweinefleisch isst, begehst du auch keine Sünde, wenn man mal religiös argumentieren würde.
Soweit ich weiß kannst du gesetzlich keine Schritte einleiten. Was auch egal wäre, da im Koran (ich vermute mal es geht um diesen) meines Wissens nach sogar steht dass der Verzehr von Schweinefleisch keine Sünde ist solange er aus Unwissenheit oder Not heraus geschehen ist.
Solange keine explizite Allergie vorliegt, hat der Verzehr von Schweinefleisch auch keine Folgen für den Menschen, von daher ist es völlig egal was du isst.
Wenn du in Österreich lebst, kannst du grundsätzlich jeden wegen allem anzeigen. Das ist erlaubt. Ob aus der Anzeige jedoch etwas wird, ist eine andere Sache. Ich vermute mal dass das in Deutschland und der Schweiz ähnlich ist.
Ich finde das auch nicht in Ordnung, aber strafbar ist es nicht. Es ist dasselbe, als wenn der Koch Grünkohl als Spinat ausgibt.
Schlimmer wäre es, wenn du eine nachgewiesene Allergie gegen Inhaltsstoffe hättest und du auf Anfrage eine falsche Auskunft bekommst, denn das könnte gesundheitliche Schäden nach sich ziehen.
Durch den Verzehr von Schweinefleisch ist kein Schaden entstanden, also kannst du auch niemanden belangen.
Deine Befindlichkeit interessiert niemanden.
Welcher Schaden ist Dir entstanden? Darauf kommt es an, und in der Hinsicht stehst Du völlig durchnäßt im Regen.