anzeige wegen gefährdung erstatten?

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Hallo diejulia1999,

gleich eins vorweg. Die Polizei wird keine Strafanzeige aufnehmen, weil es keine strafbare Handlung gegeben hat.

Erstens ist Garnichts passiert, niemand wurde verletzt und zweitens sieht das Strafgesetzbuch in den meisten Fällen nur dann eine Bestrafung vor, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde. Der Arbeiter mit der Kettensäge hat die Frau ja aber nicht vorsätzlich, sondern allenfalls nur fahrlässig gefährdet. Die Fahrlässige Gefährdung ist aber nach keinen Gesetz strafbar.

Es gibt zwar den von ALinkToThePast angeführte Straftatbestand des § 315b StGB - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Tatbestand, der hier aber schon einen Gründen nicht zutrift. denn es muss sich nach gängiger Rechtsprechung bei den Eingriff um einen Eingriff in den FLIEßENDEN Verkehr, handeln, der hier ebenfalls nicht vorlag.

Soviel von der strafrechtlichen Seite aus.

Dann mal von der logischen Seite aus.

Ich frage Dich, ob es wirklich Sinn macht, jeden kleinen Fehler, den mal einer begeht auch anzuzeigen.

Hast Du egal, ob im Straßenverkehr oder sonst wo, noch nie einen Fehler gemacht, der geeignet gewesen wäre Jemanden zu verletzten? Gibt soviel Beispiele, wo sich doch jeder mal falsch benommen hat, wie z.B.

  • mal irgendwo was liegen lassen wo Jemand drüber hätte stolpern können
  • mal unerlaubt im Freibad vom Beckenrand gesprungen
  • mal zu zweit mit dem Fahrrad nebeneinander statt hintereinander gefahren
  • mal mit einem kaputten Licht gefahren

Verdient man es wirklich für alles und jeden Mist angezeigt zu werden?

Das richtige Verhalten ist doch nicht im nachhinein eine Anzeige zu erstatten, sondern einfach mal zu der Person die einen Fehler gemacht hat ansprechen und freundlich auf den Fehler hinzuweisen.

Wir sind inzwischen in eine Gesellschaft gelandet, wo man nicht mehr miteinander lebt, sondern nur noch gegeneinander lebt und versucht den anderen auf Teufel komm raus paar reinzuwürgen, statt das Zwischenmenschliche ein wenig zu fördern.

Ich glaub jeder macht mal einen Fehler und man sollte sich selber mal fragen, ob man sich selber nicht auch wünschen würde, einfach mal freundlich auf einen Fehler angesprochen zu werden, statt gleich alles der Polizei zu melden.

Hinzukommt, die Polizei hat durchaus wichtigeres zu tun, als irgendwelche Sachverhalte zu ermitteln, wo im Endeffekt gar Nichts passiert ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Der Arbeiter ist bestimmt auch froh, dass nichts passiert ist. Vielleicht sollte der Baum auch in eine andere Richtung fallen und es war einfach ein Unfall. Man muss doch nicht immer alles und jeden anzeigen. Aber ja, theoretisch könnte man.

Wenn es eine Privatperson war, wird er durch den Schreck bestraft genug gewesen sein. Und es geht doch bei einer Strafe am Ende "eigentlich" darum, dass der Täter seine Tat überdenkt und eine Wiederholung vermieden wird. Wenn es sich um ein professionelles Unternehmen handelt, würde ich selber auch die Polizei aufsuchen. Zumal ich den Sonntag als Ruhetag kenne und als Handwerker nur mit Sondergenehmigung lautes Gerät betreiben darf.

Das war auf jeden Fall gefährlich und man kann sich freuen, dass nichts passiert ist - auch dir nicht. Also warum jetzt die Leute anzeigen? Die haben sich auch erschreckt.

lol515  25.05.2014, 14:36

Als Arbeiter habe ich so zu handeln das eben nichts passiert. Das klingt schon fast fahrlässig.

Nein nicht wegen Gefährdung alleine. Allerdings hat der Arbeiter gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen und sich eines "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" schuldig gemacht. Da aber alle Glück gehabt haben, würde das ganze bei einer Ermahnung bleiben (was meist auch richtig ist). Sollte der Mensch jedoch uneinsichtig sein und so weiter machen, ist das eben wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr doch eine Sache für die Polizei. Deren Aufforderungen haben üblicherweise mehr "Nachdruck"

Haglaz  25.05.2014, 13:40

und sich eines "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" schuldig gemacht.

  1. Kein Straßenverkehr
  2. Kein Verkehrsfremder Eingriff, erst recht kein Außeneingriff
  3. Kein Vorsatz

Also völliger Unfug.

TheGrow  25.05.2014, 18:18
@Haglaz

Hallo Haglaz,

richtig ist zwar, dass für die meisten Paragraphen des Strafgesetzes nur eine vorsätzliche Begehung strafbar ist,

Gerade auf den gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr trift das aber nicht zu denn, der Paragraph sagt folgendes aus:


§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1)Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

  2. Hindernisse bereitet oder

3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


gem. den Absätzen 4 und 5 wäre also auch eine fahrlässige Begehung ausreichend.

Trotz allem hast Du natürlich mit Punkt 1 recht, was bedeutet, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist.

Aber auch die Begründung zwei leuchtet mir jetzt nicht so ein, wenn du schreibst:

2.Kein Verkehrsfremder Eingriff, erst recht kein Außeneingriff>

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr setzt ja gerade voraus, dass der Verkehr von außen angegriffen wird.

Eingriffe die von innen, sprich von anderen Fahrzeugführer verursacht werden, werden in der Regel nach § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft.