Wohne seit ca 2 Jahren unangemeldet in meiner Wohnung, welche Strafen können mir widerfahren ?

4 Antworten

Falls überhaupt,liegt es im ermessen des Sachbearbeiters.

Wenn man denen das normal erklärt sehen die oft darüber hinweg.

Das www. ist voll von Daten dazu.

Hier ein Beispiel:

https://www.ummelden.de/Umzug/ummelden-fristen.html

Ausreden wie Krankheit,keine Zeit,keine Lust ect. gelten nicht-mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes 2015 wurde eine Frist von 2 Wochen nach Umzug festgesetzt. Du hättest das jederzeit via Telefon/Internet klären können.

Rechne also mit einer nicht unerheblichen Geldbuße-wie hoch legt das Amt nach Prüfung deiner Unterlagen fest.

Ein weiteres Problem bekommst du wegen nicht Zahlung der Rundfunkgebüren,die werden automatisch bei Anmeldung am Wohnsitz erhoben. Hier bist du seit Einzug im Rückstand-auch die werden nachgefordert.

LouPing  25.02.2018, 17:43

+h (wurde verschluckt,sorry)

Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html

dasmo91 
Beitragsersteller
 25.02.2018, 17:20

Ok, also im schlimmsten Fall eine Geldstrafe...

Bekomme ich darüber einen Bescheid bzw die Zahlungsaufforderung per Post zugeschickt?

frodobeutlin100  25.02.2018, 17:23
@dasmo91

kein Geldstrafe ein Bußgeld

Du bekommst eine Anhörung, zu der Du Dich äußern kannst und dann einen Bußgeldbescheid ....

das aber auch nur wenn das Einwohnermeldeamt die Sache an die Bußgeldstelle weiterleitet - wovon ich aber bei der Zeitdauer ausgehe

Tja, das wird wohl sehr teuer...