Wohne seit ca 2 Jahren unangemeldet in meiner Wohnung, welche Strafen können mir widerfahren ?
Hallo zusammen,
Ich wohne in Bochum und lebe seit fast 2 Jahren unangemeldet in meiner Wohnung. Ich bin ehrlich, ich habe es versäumt mich fristgerecht umzumelden. Habe es immer wieder aufgeschoben...Aber war auch in ein paar Therapien und habe es schlichtweg einfach vergessen.
Nun ist es so, dass ich einen komplett neuen Perso beantragen muss, weil mein alter nicht mehr auffindbar ist (verloren). Auf meinem alten Perso war aber meine vorherige Meldeadresse.
Zudem benötigt mein neuer Arbeitgeber meinen Perso, weil die natürlich einen festen Wohnsitz von mir benötigen. Die Vermieterbescheinigung kann ich die Woche von der Hausverwaltung ausfüllen lassen. Meine Geburtsurkunde kriege ich auch ausgehändigt, quasi all das, was ich für das Amt benötige.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, bzw. bekomme ich bei meinem Termin im Bürgerbüro direkt einen neuen Perso, mit aktuellem Wohnsitz ausgehändigt? War jemand schon mal in der selben Situation?
P.S.: Habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen (keine Geldstrafen, keine Anzeigen etc)
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Falls überhaupt,liegt es im ermessen des Sachbearbeiters.
Wenn man denen das normal erklärt sehen die oft darüber hinweg.
Das www. ist voll von Daten dazu.
Hier ein Beispiel:
https://www.ummelden.de/Umzug/ummelden-fristen.html
Ausreden wie Krankheit,keine Zeit,keine Lust ect. gelten nicht-mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes 2015 wurde eine Frist von 2 Wochen nach Umzug festgesetzt. Du hättest das jederzeit via Telefon/Internet klären können.
Rechne also mit einer nicht unerheblichen Geldbuße-wie hoch legt das Amt nach Prüfung deiner Unterlagen fest.
Ein weiteres Problem bekommst du wegen nicht Zahlung der Rundfunkgebüren,die werden automatisch bei Anmeldung am Wohnsitz erhoben. Hier bist du seit Einzug im Rückstand-auch die werden nachgefordert.
+h (wurde verschluckt,sorry)
Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro
kein Geldstrafe ein Bußgeld
Du bekommst eine Anhörung, zu der Du Dich äußern kannst und dann einen Bußgeldbescheid ....
das aber auch nur wenn das Einwohnermeldeamt die Sache an die Bußgeldstelle weiterleitet - wovon ich aber bei der Zeitdauer ausgehe
Tja, das wird wohl sehr teuer...
Ok, also im schlimmsten Fall eine Geldstrafe...
Bekomme ich darüber einen Bescheid bzw die Zahlungsaufforderung per Post zugeschickt?