Anwohnerparkausweis & Knöllchen
Huhu! Ich habe mal eine Frage an Leute die sich ein wenig in Verkehrsrecht auskennen. Und zwar wohne ich in einer Straße, wo man entweder mit Anwohnerparkausweis parken kann oder sich halt ein Parkticket ziehen muss. Ich wohne jetzt seit März hier und leider habe ich nun zum zweiten mal vergessen mein Anwohnerparkausweis hinter die Frontscheibe zu legen. Ich will der Stadt ja nicht unterstellen, dass sie unbedingt Geld eintreiben wollen, allerdings laufen die selben Politessen hier jeden Tag lang und schauen sich alle Autos an. Mein Auto ist aufgrund der Optik kein unauffälliges und eigentlich auch leicht zu merken. Ich weiß, dass es natürlich auch mein Fehler ist, aber vergessen kann man doch mal oder? Ich habe einen haufen Geld für den Ausweis bezahlt und dann jetzt zum zweiten mal 15€? :-/
Weiß jemand ob ich den irgendwie nachzeigen kann? Letztendlich bin ich ja bei der Stadt im System drin mit meiner Nummer. Warum sehen die sowas nicht?
Bitte Ratschläge wie "Kleb dir den Ausweis unter die Scheibe" sein lassen. Bei mir wird nichts an die Scheibe geklebt... Mein Auto ist kein Gebrauchsgegenstand...
Bitte um Tipps oder Ratschläge von Leuten die schonmal solch ein Problem hatten!
Danke im voraus!
4 Antworten
Im Eigentlichen geht es um den Gleichheitsgrundsatz, denn wenn jemand vor oder hinter Dir ein Knöllchen kriegt, weil er keinen Parkschein gezogen hat und dann sieht, daß Du auch keinen hast, aber auch kein Knöllchen, dann könnte er auf Gleichbehandlung und gegen sein Knöllchen klagen. Daher bekommst Du aus diesem Grunde auch ein Knöllchen, obwohl die Politesse möglicherweise weiß, daß Du einen Anwohnerparkausweis hast. Ihr bleibt gar keine andere Wahl, als Dir ein Knöllchen zu verpassen. Das ist nicht meine persönliche Meinung, sondern wurde mir mal von einem "Rechtsverdreher" so erläutert. Und ich finde, es entbehrt nicht einer gewissen Logik, denn der andere Knöllchenempfänger kann ja nicht wissen, daß Du einen Anwohnerparkausweis hast und deswegen keinen Parkschein ziehen mußt.
Es gibt keinen Gleicheitsgrundsatz im Unrecht.
Dein Fehler kostet dich jetzt 15 € und zu Recht .
Den Parkausweis brauchst du dir auch nicht an die Scheibe kleben sondern nur sichtbar muss er sein.
****. Mein Auto ist kein Gebrauchsgegenstand...***
Das sollte es aber eigentlich sein :(
Da wird Dir der Gang in die Bußgeldstelle nichts bringen, Du mußt bezahlen, auch wenn Du einen Anwohnerparkausweis hast. Der ist gut sichtbar auszulegen, sonst kostet es. (Mir ist meiner mal bei Sturm unbemerkt runter geweht, als ich ausgestiegen bin, lag auf der Fußmatte. Ich durfte bezahlen.)
Das ist wie wenn du dir ein Bahnticket kaufst und es nicht mit in den Zug nimmst. Du fährst schwarz, wirst erwischt und musst zahlen.. da gibts auch keine Ausnahme beim Parken.
allerdings hat man da wirklich die Möglichkeit das ticket nach zu zeigen...(sollte es auf einen ausgestellt sein)