Anwohnerparkausweis & Knöllchen

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Im Eigentlichen geht es um den Gleichheitsgrundsatz, denn wenn jemand vor oder hinter Dir ein Knöllchen kriegt, weil er keinen Parkschein gezogen hat und dann sieht, daß Du auch keinen hast, aber auch kein Knöllchen, dann könnte er auf Gleichbehandlung und gegen sein Knöllchen klagen. Daher bekommst Du aus diesem Grunde auch ein Knöllchen, obwohl die Politesse möglicherweise weiß, daß Du einen Anwohnerparkausweis hast. Ihr bleibt gar keine andere Wahl, als Dir ein Knöllchen zu verpassen. Das ist nicht meine persönliche Meinung, sondern wurde mir mal von einem "Rechtsverdreher" so erläutert. Und ich finde, es entbehrt nicht einer gewissen Logik, denn der andere Knöllchenempfänger kann ja nicht wissen, daß Du einen Anwohnerparkausweis hast und deswegen keinen Parkschein ziehen mußt.

TETTET  17.09.2012, 11:53

Es gibt keinen Gleicheitsgrundsatz im Unrecht.

Dein Fehler kostet dich jetzt 15 € und zu Recht .

Den Parkausweis brauchst du dir auch nicht an die Scheibe kleben sondern nur sichtbar muss er sein.

****. Mein Auto ist kein Gebrauchsgegenstand...***

Das sollte es aber eigentlich sein :(

Da wird Dir der Gang in die Bußgeldstelle nichts bringen, Du mußt bezahlen, auch wenn Du einen Anwohnerparkausweis hast. Der ist gut sichtbar auszulegen, sonst kostet es. (Mir ist meiner mal bei Sturm unbemerkt runter geweht, als ich ausgestiegen bin, lag auf der Fußmatte. Ich durfte bezahlen.)

Das ist wie wenn du dir ein Bahnticket kaufst und es nicht mit in den Zug nimmst. Du fährst schwarz, wirst erwischt und musst zahlen.. da gibts auch keine Ausnahme beim Parken.

Staud3r 
Beitragsersteller
 14.09.2012, 22:24

allerdings hat man da wirklich die Möglichkeit das ticket nach zu zeigen...(sollte es auf einen ausgestellt sein)