Uniform als Auszubildender bei Polizei
Hallo, ich wollte wissen ob man als Polizeimeisteranwärter das Recht hat in der Öffentlichkeit die Polizeiuniform zu tragen. Ich wohne leider weit weg vom Ausbildungsstandort und könnte mit der Uniform theorethisch kostenlos mit der Bahn hin und zurückfahren, was mir hunderte von Euros einsparen würde.
Aber darf ich als Polizeimeisteranwärter eine Uniform in der Öffentlichkeit tragen? Dürfen Polizeimeisteranwärter überhaupt kostenlos mit der Bahn fahren (normale Polizisten dürfen es ja)
Danke, mfG
4 Antworten
Hallo batubi,
es ist Dir in der Ausbildung oder im Studium zum Polizeivollzugsbeamten untersagt in der Öffentlichkeit die Uniform zu tragen oder den Zug kostenlos zu nutzen.
Der Grund ist simpel und einfach. Wenn Du in der Bahn oder in der Öffentlichkeit in Uniform unterwegs bist, musst Du normalerweise auch Deine Waffe bei Dir führen, was Dir in der Ausbildung und im Studium nicht gestattet ist.
Erst nach der Ausbildung bist Du unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt die Waffe mit nach Hause zu nehmen.
Hinzu kommt, dass von Dir als Uniformträger zu erwarten ist dass Du rechtlich einwandfrei und korrekt Straftaten aufnehmen und abarbeiten kannst. Gerade in der Bahn kommt es regelmäßig vor, dass die Zugbegleiter auf Dich zukommen, weil sie eine Person an Bord haben, die eine Straftat wie z.B. Erschleichen von Leistungen oder eine Sachbeschädigung begangen haben. Genauso oft kommt es vor, dass eine Personalienfeststellung zum Schutz privater Rechte (Beispiel: Fahrgast hat sich eine falsche Fahrkarte gekauft, was nicht zwangsweise eine Straftat sein muss) durchgeführt werden muss, weil sich die Person gegenüber den Zugbegleiter nicht ausweisen kann.
In der Regel ist davon auszugehen, dass Du in der Ausbildung / im Studium diese Sachen noch gar nicht alleine abarbeiten kannst. Aber Du kannst nicht in Uniform mit dem Zug fahren und wenn es hart auf hart kommt sagen: "Ne ich bin noch in der Ausbildung und kann das gar nicht"
Und genau aus diesem Grund ist es Dir in der Ausbildung strengstens untersagt in Uniform mit dem Zug zu fahren.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo XC600,
hallo batubi,
Man darf auf jeden Fall im 2. Ausbildungsjahr mit der Uniform fahren, da man Vollzugsbeamter ist>
Dann ist das in Eurem Bundesland eine Ausnahme. Bei uns dürfen die Auszubildenden aus den bereits angeführten Gründen nicht mit dem Zug fahren.
Das mit der Dienstwaffe wird oft gesagt, jedoch ist das falsch, man darf ebenso mit, wie auch ohne Dienstwaffe nach Dienstende in der Öffentlichkeit erscheinen. Lediglich manche Verkehsbunde fordern das Mitführen einer Waffe, wenn man kostenlos mitfahren will, was jedoch in Bayern nicht der Fall ist.>
Dann ist das in Deinem Bundesland auch eine Ausnahme.
Es gilt die Grundregel, dass kein Polizeibeamter in Uniform die Unterkunft verlässt, denn wer in Uniform in der Öffentlichkeit unterwegs ist muss auf jede Polizeiliche Situation reagieren können, dass kann ich ohne Waffe nicht.
Schöne Grüße
TheGrow
@ theGrow
meine aussage bezog sich auf die bundespolizei , wie es bei der landespolizei gehandhabt wird weiß ich nicht..........
wenn ein polizeibeamter mit dem zug unterwegs ist um von zu hause zu seiner dieststelle zu kommen MUSS er keine waffe bei sich führen , die liegt ja in seiner dienststelle im waffenschrank und er nimmt sie erst bei dienstbeginn entgegen , er nimmt sie aber nicht mit nach hause............
die liegt ja in seiner dienststelle im waffenschrank und er nimmt sie erst bei dienstbeginn entgegen , er nimmt sie aber nicht mit nach hause............>
Also ich würde sie, wenn ich in Uniform fahre grundsätzlich mit nach Hause nehmen. Gibt immer zwei Möglichkeiten, entweder ich bin in der Öffentlichkeit / im Zug als Polizeibeamter zu erkennen und führe auch alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durch oder ich fahre in Zivil und kann mir überlegen ob ich einschreite oder nicht.
Aber dieses halbherzige gibt es bei mir nicht. Ich gehe nicht in Uniform durch die Gegend und wenn ich was sehe schreite ich nicht ein, weil mir die nötige Ausrüstung fehlt???? Das kanns es doch irgendwo nicht sein. Was ist denn das für eine Einstellung? Ich fahre in Uniform mit dem Zug um Geld zu sparen, aber wenn was ist schreite ich nicht ein? Oder Andersrum, mal ein Beispiel, der Zugbegleiter ruft Dich, weil ich Zug eine Person mit dem Messer bedroht wird, willst nur mit dem RSG und Schlagstock dem Täter gegenübertreten?
Also unseren Beamten ist es untersagt uniformiert und unbewaffnet das Revier zu verlassen. Aber mag ja bei Euch anders sein. Stelle immer wieder fest, dass es in allen Bereichen gravierende Unterschieden in den einzelnen Polizeien der Länder gibt.
Nein.
Solange Du in Ausbildung bist, hast Du in Uniform bzw. erkennbar als Träger von Hoheitsgewalt ohne Begleitung eines fertig ausgebildeten Kollegen, der auf Dich aufpasst, in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.
Das liegt ganz einfach daran, dass Du mit Halbwissen Mist machen könntest, welcher Dir mit komplettem Wissen nicht unterlaufen würde.
Außerden wirst Du erkennen, mit der Ausbildung kommt auch die Erfahrung, dass so gut wie kein Kollege in Uniform nach Dienstende alleine irgendwo in einen Zug hüpft. Alleine ist immer blöd.
Selbst jahrzehntelang erfahrene Kollegen verzichten darauf und zahlen lieber ihre Fahrkarten - sicherlich nicht ohne Grund.
Zudem, mit Uniform bedeutet auch stets mit Waffe. Da Du das Teil gar nicht führen darfst vor Ende Deiner Ausbildung hat es sich auch mit Uniform erledigt.
Also vergiss es.
(Und zudem heißt es Polizeianwärter nicht Polizeimeisteranwärter)
Du kennst dich ja sehr sehr gut aus ;) es heißt Polizeimeisteranwärter und nicht Polizeianwärter.
@fastlink
warum soll ein polizist in uniform nach dienstende nicht allein in einen zug "hüpfen" wenn er nach hause fahren will ? mein mann z.b. macht das jeden tag , warum sollte er nicht ?
und das er dann seine waffe dabei haben MUSS ist auch quatsch......die waffe bleibt nach dienstschluß in der dienststelle im waffenschrank , die wird nicht mit nach hause genommen.............
warum soll ein polizist in uniform nach dienstende nicht allein in einen zug "hüpfen" wenn er nach hause fahren will ?>
Dein Mann ist sicherlich auch kein Anwärter mehr, sondern ein gestandener Polizist mit langjähriger Erfahrung. Bei der Fragestellung ging es um nicht voll ausgebildete Anwärter.
und das er dann seine waffe dabei haben MUSS ist auch quatsch......die waffe bleibt nach dienstschluß in der dienststelle im waffenschrank , die wird nicht mit nach hause genommen.............>
Das mag zwar bequem sein, aber man muss sich mal die Statistik ansehen.
Laut der Zeitung „Die Welt“ (Montag) wurden 2012 bundesweit 60 294 Polizeivollzugsbeamte im Dienst angegriffen oder verletzt
Es ist mir durchaus bewusst, dass viele darauf verzichten, die Dienstwaffe mit nachhause zu nehmen, machen einige bei uns auch nicht und nehmen dabei in Kauf, dass sie gegen dienstliche Weisungen verstoßen.
Ich glaube man kann sich selber ganz gut ausrechnen, ob das Risiko auf dem Weg nachhause angegriffen zu werden wirklich so gering ist, dass man unbedacht Ausrüstungsgegenstände zu Hause lassen kann. Ich denke eine Zahl von über 60 Tausend Angriffe auf Polizeibeamte mit stark steigender Tendenz spricht schon eine Sprache für sich.
Und bring jetzt bitte nicht das Argument, dass er auf dem Nachhauseweg ja nicht im Dienst ist. Solange er in Uniform unterwegs ist, ist er als Polizist zu erkennen und muss sich genauso verhalten als wäre er im Dienst.
Und die dienstliche Anweisung, die Dienstwaffe jederzeit am Mann zu haben, solange man uniformiert die Unterkunft verlässt ist nicht da um die Beamten zu ärgern, sondern schuldet der Gefahr, der man als Polizeibeamter täglich ausgesetzt ist.
Schöne Grüße
TheGrow
Welches Bundesland?
In Bayern dürfen die Anwärter ab einem bestimmten Ausbildungsabschnitt (glaube ab dem 2. Jahr) mit Uniform raus und auch Bahn fahren. Bayern ist aber nicht mein Spezialgebiet...
In allen anderen Bundesländern und bei der BuPol darf man nur nach bestandenem Studium / Ausbildung in Uniform außerhalb des Dienstes unterwegs sein.
Weiterhin ist in manchen Ländern geregelt, dass zur Uniform auch die komplette Ausrüstung (inkl. Schusswaffe) zu tragen ist. Näheres findet man in den entsprechenden Erlassen.
Als Anwärter darfst du die Uniform nur im Dienst tragen. Kostenlos Bahn fahren darfst du sowieso nicht als Anwärter.
Hallo kodi1123,
ist also bei Euch genauso wie bei uns. Alles andere macht auch irgendwie keinen Sinn.
Schöne Grüße
TheGrow
So ist es nicht nur bei mir, sondern im Regelfall. Zum Teil gibt es (wie in Bayern) Ausnahmen, wo die Uniform auch von Anwärtern auf dem Weg hin u. zurück vom Dienst getragen werden.
Nein, das ist nicht ganz so korrekt. Man darf auf jeden Fall im 2. Ausbildungsjahr mit der Uniform fahren, da man Vollzugsbeamter ist. Nur war mir nicht klar, ob man im ersten Ausbildungsjahr öffentlich uniformiert herumlaufen darf, da man nicht Vollzugsbeamter ist. Das mit der Dienstwaffe wird oft gesagt, jedoch ist das falsch, man darf ebenso mit, wie auch ohne Dienstwaffe nach Dienstende in der Öffentlichkeit erscheinen. Lediglich manche Verkehsbunde fordern das Mitführen einer Waffe, wenn man kostenlos mitfahren will, was jedoch in Bayern nicht der Fall ist.
Es ist definitiv erlaubt während der Ausbildung uniformiert Zug zu fahren, nur zweifele ich, ob man es im ersten Ausbildungsjahr und ohne Stern auf der Schulter darf.
Danke, mfG