Antrag auf Erteilung eines Viums abgelehnt. Was tun?
Hallo zusammen! Wir haben eine Einladung für meine Verwandte aus der Ukraine für einen intensiven Deutschkurs mit der eventuellen darauffolfgenden Option auf eine Studium gemacht. Sie ist 28 Jahre alt und hat eine abgeschlossene Masterstudium in seiner Heimat. Leider hat die Verwandte eine absage von der Deutschen Botschaft erhalten. Laut den Brief wurde ein §31 und §16 erwähnt. Laut diesen Paragraphen wurde eine Visumerteilung abgelehnt. Meine Frage wäre, was für Schwerpunkte mit diesen Paragraphen gemeint sind, die zu einer Nichterteilung des Visums geführt haben. (Absageschreben(2 Seiten) von Botschaft sind im Anhang)
3 Antworten
Der Deutschkurs ist ja nur Mittel zum Zweck, d.h. das Ziel ist eigentlich ein Studium. Wenn sie also in Deutschland studieren will, sollte sie einen Studienplatz nachweisen und den Deutschkurs dann nur im Vorhinein machen. Den Wortlaut der Paragraphen kann man googlen (oder in einer Bibliothek (siehe entspr. Gesetzbuch)) erfahren
zu den §....Nur die Kostenübernahme des hiesigen Aufenthalts für ist kein Grund für ein Visum, denn Sie hat keinen beruflichen Vorteil von einen hier stattfindenden Sprachkurs
Folgendes kann bei der Überprüfung ihres Antrages raus::::
das ein Ausland- Sprachkurs nicht in ihre Lebensplanung paßt, denn ihre wirtschaftliche, berufliche sowie ihre familiäre Situation spricht dagegen..
Den Deutschkurs kann sie auch in der Ukraine absolvieren und ein Studium hat sie ja schon. Die Gründe sind ausführlich mitgeteilt worden. Den Inhalt der §§ kannst du bei der Botschaft erhalten oder mal Google fragen.