Anstiftung vs Nötigung?
Wie verhalten sich Anstiftung und Nötigung zueinander also im Wege der Konkurrenzen ? wenn jetzt beides bejaht wird verdrängt die Nötigung die Anstiftung oder ? Aber weshalb also aus welchem Grund ?
3 Antworten
Wo siehst du da eine "Verdrängung"? Und was haben Anstiftung und Nötigung überhaupt miteinander zu tun?
Anstiftung ist die Verleitung zu einer eigenen vorsätzlichen strafbaren Handlung.
Nötigung ist das Aufzwingen eines fremden Willens durch Gewalt und/oder Zwang, die auch auf die Herbeiführung einer strafbaren Handlung gerichtet sein kann, aber eben gegen den eigenen Willen.
So würde ich das als Laie trennen.
Das ist eine Regel im Strafrecht. Für die Bewertung dieses Problems wäre es sinnvoll mit der Thematik vertraut zu sein, denke ich! Trotzdem Danke!
Nur wenn man Rechtsverdreher ist, kann man Rechtsverdrehungen verstehen und kommentieren.
Ich würde da an eine Tateinheit denken. Eventuell wird die Anstiftung durch Konsumption verdrängt, aber da bin ich mir definitiv unsicher.
Das einzige Urteil, das ich auf die Schnelle dazu finden konnte fasst sich da auch recht knapp und vermutlich wirst du es im Rahmen deiner Recherche schon gefunden haben, trotzdem hier noch einmal: BGH, Urteil. vom 28.02.1956, 1 StR 536/55.
Ich werde nächste Woche mal in den gängigen Kommentaren nachschlagen.
Zwischen Nötigung und einer Anstiftung zu einer abgenötigten Handlung ist grundsätzlich Tateinheit möglich.
Fischer Stgb; BGH Urteil vom 12. Mai 1953 1StR190/53; BGH 3 StR 87/09 m.w.n.