Anspruch auf neue Sanitäteranlage bei Einzug in Mietwohnung (Es ist ein sehr alter Spülkasten verbaut und der Toilettensitz vom Vormieter. )?
5 Antworten
Hallo,
da heißt es ..."gemietet wie gesehen". Stört es Dich sehr, tausche es auf eigene Kosten aus (beim Wasserkasten aber den Vermieter fragen). Aber es gibt sicher auch die Möglichkeit beim Vermieter vorab höflich nachzufragen.
PS: Es heißt...Sanitär ;-)
So lange der "sehr alte Spülkasten" funktionstüchtig ist, muss er nicht ausgetauscht werden.
Und Auch ein Toilettensitz muss nicht ausgetauscht werden, wenn er sauber und intakt ist.
gemeitet wie gesehen, wenn nicht vereinbart ist, dass die Sachen noch getauscht werden - Pech gehabt, solange alles funktioniert gibt es keinen Anspruch auf Reparatur / Austausch
und ein neuer WC Sitz kostet nun wirklich nicht die Welt ....(kannst die alte WC-Brille ja aufheben und bei Auszug wieder dranschrauben ...)
Funktioniert der SK, muss er nicht gewechselt werden, trotz Alters. Die Klobrille, insofern sie hygienisch und materiell in Ordnung ist, ebenso wenig.
Wäre das nicht der Fall, hättest du Anspruch auf Ersatz auf Kosten des Vermieters, da beides mitvermietet ist.
Solange die Geräte funktionieren müssen sie nicht getauscht werden.