Anspruch auf Halbwaisenrente nach Berufsausbildung und weiterem Schulbesuch!
Hallo Zusammen!
Kurz zu meiner Situation: Habe am 08.Juli meine Ausbildung zur Bürokauffrau erfolgreich beendet und werde nun ab September auf die Fachoberschule gehen, um dort mein Abitur zu machen. (Eine weitere schulische Ausbildung also)
Meiner zuständigen Versicherungsstelle sollte ich lediglich eine Bescheinigung über meine Schulaufnahme zusenden, damit diese alles weitere für meine Halbwaisenrente bearbeiten können. Nun wurde mir die Weiterzahlung jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass ich ja bereits eine Ausbildung abgeschlossen habe und eigentlich arbeiten gehen könnte, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Der "Typ" am Telefon meinte lediglich "Er finde es super, dass ich mich noch weiterbilden möchte und weiterhin auf die Schule gehe und wünsche mir viel Glück..."
Meine eigentliche Frage also:
Hab ich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterhin Anspruch auf meine Halbwaisenrente, wenn ich nun ca. 3 Jahre die FOS besuche??
3 Antworten
Das Jugendamt ist noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres für Dich zuständig. Frag dort nach, ob sie Dich unterstützen können. Dein Ausbildungsweg ist nicht einmal unterbrochen. Wahrscheinlich hatte der Typ am Telefon keine Ahnung.
Hast Du eine schriftliche Ablehnung bekommen? Dann solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen ....
die Auskunft ist falsch ....
falls das alles über Telefon lief - stell schriftlich (formlios) einen Antrag auf Weiterzahlung der der Halbwaisenrente
siehe auch hier
Ja, natürlich. Wie kann eine Versicherungsstelle so einen Blödsinn erzählen? Selbst die Deutsche Rentenversicherung geht von nichts anderem aus.
Gegen den Bescheid über die Ablehnung solltest du Widerspruch einlegen. Ggf. suche dir Rat beim VdK oder einer Gewerkschaft, diese treten auch als deine Bevollmächtigten auf (wenn du Mitglied bist).
Ansonsten kannst du den Widerspruch auch selbst führen, vielleicht hilft dir dieser Link: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48R5.2.1 Dort findest du auch Ausführungs-und Bearbeitungshinweise der deutschen Rentenversicherung zum Thema Schul- und Berufsausbildung bei Waisenrenten (§ 48 SGB VI).
Vielen lieben Dank für die Antworten!!! Widerspruch ist eingelegt, jetzt muss ich nur noch abwarten!