Anspruch auf Halbwaisenrente nach Berufsausbildung und weiterem Schulbesuch!

3 Antworten

Das Jugendamt ist noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres für Dich zuständig. Frag dort nach, ob sie Dich unterstützen können. Dein Ausbildungsweg ist nicht einmal unterbrochen. Wahrscheinlich hatte der Typ am Telefon keine Ahnung.

Hast Du eine schriftliche Ablehnung bekommen? Dann solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen ....

die Auskunft ist falsch ....

falls das alles über Telefon lief - stell schriftlich (formlios) einen Antrag auf Weiterzahlung der der Halbwaisenrente

siehe auch hier

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__48.html

Ja, natürlich. Wie kann eine Versicherungsstelle so einen Blödsinn erzählen? Selbst die Deutsche Rentenversicherung geht von nichts anderem aus.

Gegen den Bescheid über die Ablehnung solltest du Widerspruch einlegen. Ggf. suche dir Rat beim VdK oder einer Gewerkschaft, diese treten auch als deine Bevollmächtigten auf (wenn du Mitglied bist).

Ansonsten kannst du den Widerspruch auch selbst führen, vielleicht hilft dir dieser Link: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48R5.2.1 Dort findest du auch Ausführungs-und Bearbeitungshinweise der deutschen Rentenversicherung zum Thema Schul- und Berufsausbildung bei Waisenrenten (§ 48 SGB VI).

kiki91j 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 10:54

Vielen lieben Dank für die Antworten!!! Widerspruch ist eingelegt, jetzt muss ich nur noch abwarten!