Anrecht auf Wohnberechtigungsschein?
Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung - ich habe einige schöne gefunden und bei einer steht, das ein Wohnberechtigungsschein von Nöten ist.
Ich bin im Moment Azubi und verdiene rund 620 €. Heißt das, ich kann auch einen solchen Schein beantragen, weil mein Jahreseinkommen unter 12.000 € liegt? Oder gehen solche Wohnungen nur an Leute, die Sozialhilfe und dergleichen vom Staat beziehen?
Ich hoffe auf Antwort!
Grüße!
3 Antworten
Oder gehen solche Wohnungen nur an Leute, die Sozialhilfe und dergleichen vom Staat beziehen?
Nein. Geh zur Gemeinde und füll den Antrag für einen Berechtigungsschein aus
Danke Dir! :)
Ach woher denn, natürlich können ALG II Empfänger einen WBS erhalten.
Der macht sich an Einkommen/Bedürftigkeit fest und die die Wohnung muss fördergebunden sein.
Für einen Azubi sieht die Geschichte leicht anders aus.
Bis Ende Erstausbilldung sind die Eltern unterhaltspflichtig.
d..h. die Voraussetzung der Bedürftigkeit fehlt.
Also mal eben raus aus der elterlichen Wohnung, rein in eine eigene Wohnung geht so nicht.
Du kannst einen WBS beantragen - ALG-II- oder Sozialgeldempfänger erhalten normalerweise keinen WBS, da der Bewilligungsbescheid dem WBS gleichgestellt ist.
Wenn ein WBS erforderlich ist, dann ist das eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung - daher bleiben diese Wohnungen bis zum Ablauf des Föderungszeitraums grundsätzlich zweckgebunden.