Anrecht auf Wohnberechtigungsschein?

3 Antworten

Oder gehen solche Wohnungen nur an Leute, die Sozialhilfe und dergleichen vom Staat beziehen?

Nein. Geh zur Gemeinde und füll den Antrag für einen Berechtigungsschein aus

KittysRampage 
Beitragsersteller
 25.07.2014, 09:33

Danke Dir! :)

Ach woher denn, natürlich können ALG II Empfänger einen WBS erhalten.

Der macht sich an Einkommen/Bedürftigkeit fest und die die Wohnung muss fördergebunden sein.

Für einen Azubi sieht die Geschichte leicht anders aus.
Bis Ende Erstausbilldung sind die Eltern unterhaltspflichtig.
d..h. die Voraussetzung der Bedürftigkeit fehlt.

Also mal eben raus aus der elterlichen Wohnung, rein in eine eigene Wohnung geht so nicht.

Du kannst einen WBS beantragen - ALG-II- oder Sozialgeldempfänger erhalten normalerweise keinen WBS, da der Bewilligungsbescheid dem WBS gleichgestellt ist.

Wenn ein WBS erforderlich ist, dann ist das eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung - daher bleiben diese Wohnungen bis zum Ablauf des Föderungszeitraums grundsätzlich zweckgebunden.