Anliegerstraße: Dard man nur den kürzesten Weg nutzen?
Hallo, um zum Verein zu kommen, muss man in eine ca. 3km lange Einliegerstraße (größtenteils Feld/Waldweg). Der Verein befindet sich ca. 400m nach dem Anliegerschild am einen Ende der Straße. Darf man auch von der anderen Seite einfahren, also den ca. 2600m längeren Weg nehmen, um nicht ZUSÄTZLICH 6km Umweg fahren zu müssen? Oder gilt, dass man nur den Weg nehmen darf, mit dem man das Ziel möglichst anwohnerschonend erreichen kann? (Kann Anwohner verstehen, aber Umwelt und Geldbeutel schonen und NICHT 6km Umweg fahren wäre aber hier auch sinnvoll und verein liegt definitiv IN der Zone!) An beiden Enden der Straße steht das Anliegerzeichen. Danke für Antworten.
3 Antworten
Wenn der Verein in der Straße ist und du Mitglied bist du doch praktisch Anlieger. Also mir wäre es neu das man den kürzesten Weg nutzen muss als Anlieger.
Zum Anliegerverkehr gehört man sobald das Ziel in diesem Bereich liegt. Das ist hier der Fall, dann ist es auch egal von welcher Seite man einfährt, man muss diesen Bereich nicht von der kürzesten Seite her befahren.
Solange sich das Ziel deiner Fahrt im Bereich der "Anliegerzone" befindet, darfst du von jeder Seite dort hin fahren.
Du bist nicht verpflichtet den unnötigen Umweg zu fahren.