Anlagen von polizei beschlagnahmt?

2 Antworten

Ab wann? Sobald es anscheinend keine Möglichkeit gibt, die Ordnungswidrigkeit auf andere Weise zu beseitigen. Das kann also bereits beim zweiten Anrücken geschehen, wenn das Gespräch beim ersten Kontakt zu keinem Ergebnis geführt hat. Theoretisch sogar schon beim ersten Besuch, wenn hier von Seiten des Veranstalters klargestellt wird, daß er die örtlichen Immissionsschutzbestimmungen nicht einzuhalten gedenkt.

Und was geschieh mit dieser?

Keine Ahnung. Ich vermute, das entscheidet ein Richter.

Wenn es erforderlich ist, um die Ruhestörung zu beenden. Wenn also mildere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.

Wenn keine Gefahr mehr besteht, dass die Ruhestörung erneut eintreten könnte, kann man sie bei der Polizei wieder abholen. Das kann am nächsten Tag oder nach dem Wochenende oder... sein.

Bergfreund456 
Beitragsersteller
 21.08.2017, 15:47

Danke für deine Antwort!