Was passiert mit den beschlagnahmten Autos von Dealern, Verbrechern und Zuhältern?
...hab jetzt schon öfter gelesen, dass die Polizei oftmals von Drogendealern oder anderen Typen deren Fuhrpark (Ferraris, Porsches etc.) einkassiert - sprich beschlagnahmt. Was passiert mit den Wagen eigentlich? Wo landen die - kann man die kaufen?
5 Antworten
Die Fahrzeuge wurden vermutlich als Verfalls- oder Einziehungsgegenstand eingezogen. Sie verfallen in das Eigentum der Justiz. Sie kann damit machen was sie will, versteigern oder selber nutzen. Wie letztlich damit verfahren wird, ist örtlich verschieden. Evtl. werden die durch den Gerichtsvollzieher versteigert.
Wurden die Fahrzeuge nur als Beweismittel beschlagnahmt, so werden diese nach Beendigung des Strafverfahrens an die Eigentümer zurückgegeben.
Ohne weiteres dürfen die Fahrzeuge nicht versteigert werden. Die werden erstmal als Beweismittel sichergestellt bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Erst dann wird entschieden was mit den Fahrzeugen passiert, entweder werden die versteigert oder wenn die Fahrzeuge legal erworben sind und der Besitzer seine Strafe und andere kosten anderweitig beglichen hat oder freigesprochen wurde mussen die Fahrzeuge dem Besitzer ausgehändigt werden
Du verquickst zwei Sachen miteinander. Wird etwas als Beweismittel beschlagnahmt (§ 94 StPO), hat der Eigentümer immer noch die Herrschaftsgewalt über die Sache; die Beschlagnahme bewirkt kein Veräußerungsverbot nach 136 BGB. Er dürfte sie z.B. trotz der Beschlagnahme an jemand andern verkaufen und den beschlagnahmten Gegenstand dadurch dem Zugriff der Justiz entziehen.
Nach Abschluss des Verfahren müssen Beweismittel zurückgegeben werden, es sei denn, dass sie als Verfalls- oder Einziehungsgegenstand beurteilt werden. Dazu wäre es aber besser, den Gegenstand sofort nach § 111c StPO zu beschlagnahmen, da diese Vorschrift ein Veräußerungsverbot beinhaltet.
Bis zum Abschluss der Ermittlungen kommen diese Dinge in die Asservatenkammer:
Wenn diese Gegenstände, da Kfz´s rechtskräftig eingezugen wurden, werden diese versteigert. Aber erst dann.
Beschlagnahmt ist vorsorgliche Sicherstellung.
So viel ich weis werden die Versteigert :-)
Das aber nur befristet, sofern die Gegenstände zu keiner Bweisführung mehr benötigt werden.