Anhörung Halbstrafe

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Das Strafgesetzbuch (StGB) ermöglicht so genannte Halbstrafen, wenn Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen. 

Als Voraussetzung muss die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen.

Also ist eine Halbstrafe eher die Ausnahme als die Regel

Schnarah1809 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 21:44

Ja da weiß ich aber meine Frage ist ja ob eine Anhörung statt finden muss? Oder geht das auch ohne?

Also, ich habe eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren bekommen und bin seit Anfang Juli 2014 im offenen Vollzug in Köln. Halbstrafe wäre am 22.5.2015 ausgezählt, also habe ich sicherheitshalber im Januar bereits einen Halbstrafenantrag gestellt, da ich dachte, mit Bearbeitungszeit und Anhörung und so wird es wohl etwas dauern.

Dann bekam ich nach wenigen Tagen Post, daß ich mich gedulden muß, da ich recht früh dran war.

Mitte März kam dann ein Schreiben der Kammer, dass ich ohne Anhörung am 22.5.2015 entlassen werde. Die Stellungnahme der Aussenstellenbeamtin war allein ausreichend sowie die Familiensituation.

Nach Recherchen im Internet ist so etwas eigentllich nahezu unmöglich, man sieht jedoch....alles ist möglich.


Schnarah1809 
Beitragsersteller
 18.04.2015, 12:23

Hallöchen danke für deine Antwort. :-) wir sind jetzt über den Halbstrafentermin. Mein verlobter muss ein neuen Antrag auf halbstrafe stellen und den alten Antrag zurück ziehen. Die richterin ist gewillt ihn raus zulassen auf halbstrafe aber da noch nicht alles vom Tisch war wegen sein Widerruf sollte er den Antrag zurück ziehen weil er sonst erst wieder in 3 Monate eine Antrag hätte stellen können. Gesagt getan letzten Dienstag ein neuen Antrag gestellt hoffe sie kommen bald mit ein Fax oder Anruf das er nach hause darf. Habe Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft angerufen die sagten es geht nur noch zum rechtspfleger und wenn es denn wieder vom rechtspfleger zurück ist geht die entlassung ganz schnell. Nun aber meine Frage muss das nicht das Gericht machen? Weißt du da genauer Bescheid. Die jva lässt ihn auch nicht im Freigang weil die sagen das lohnt sich nicht mehr weil er eh Bald Zuhause ist! Das ist doch auch nicht rechtens der Ausgang steht ihm doch zu. Lg

Schnarah1809 
Beitragsersteller
 18.04.2015, 12:26
@Schnarah1809

Die jva befürwortet halbstrafe und seine Haftstrafe beträgt auch 2 Jahre und er sitzt zum ersten mal

Ja okay das weiß ich.  Jva befürwortet halbstrafe und Post kam auch schon das aus amts wegen geprüft wird aber meine Frage muss da eine Anhörung kommen?